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Steuerberechnung: zu zahlen
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AW: Steuerberechnung: zu zahlen
Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigensteht da vielleicht ein Minuszeichen davor?
Zitat von Tata Beitrag anzeigenNein
Warum denkst Du eigentlich, wenn die Lohnsteuer höher als die Einkommensteuer ist, dass Du dann was nachzahlen musst? So viele haben sich damit beschäftigt dass Du keine Fragen beantwortet und wenn dann falsch beantwortet hast.
Ach so, ja, ok, die Steuer ist natürlich ein Guthaben. Durch den Soli wirds dann eine Schuld.Zuletzt geändert von L. E. Fant; 23.01.2017, 23:04.
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AW: Steuerberechnung: zu zahlen
neee, mit 17,16 effektiv zu zahlen hat er schon recht.
Ungewöhnlich finde ich, dass ein Steuerüberschuss von zu wenig Soli überholt wird.
Meist hat man dann doch auch etwas Soli zuviel gezahlt.Zuletzt geändert von Basteltyp; 23.01.2017, 23:08.Gruß, Basteltyp
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AW: Steuerberechnung: zu zahlen
entschuldigung, ich bin kein profi.
Im Elster-Programm steht unten rechts: Steuerberechnung - zu zahlen 17,16. Kein minus. Deswegen habe ich so geantwortet.
Trotzdem vesrstehe ich nicht. Sie hat jeder Monat Soli auch bezahlt, laut Lohnabrechnung.Zuletzt geändert von Tata; 23.01.2017, 23:14.
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AW: Steuerberechnung: zu zahlen
Hallo,
warum soll denn überhaupt eine Steuererklärung abgegeben werden? Ich würde das lassen. :-)
Das mit dem Soli könnte durch die Freigrenze kommen (bis zu einem bestimmten Betrag entfällt der Soli). Wurde wirklich in jedem Monat Soli abgeführt?
Und Werbungskosten (Bewerbungen, Fortbildung, Arbeitsmittel, und auch Fahrtkosten - gab es die nicht?) kann man sich sparen, wenn man in Summe unter 1000 Euro bleibt.
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Steuerberechnung: zu zahlen
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenWurde wirklich in jedem Monat Soli abgeführt?
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenwarum soll denn überhaupt eine Steuererklärung abgegeben werden? Ich würde das lassen. :-)
Zitat von reckoner Beitrag anzeigen, und auch Fahrtkosten - gab es die nicht?Zuletzt geändert von Tata; 23.01.2017, 23:45.
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AW: Steuerberechnung: zu zahlen
Hallo,
>>>Sie hat das letztes Jahr gemacht. Darf sie dieses Jahr einfach nicht machen?
Ja, darf sie. Der Steuerbescheid ist kein Abo. :-)
Es mag aber Gründe für eine Pflichtveranlagung geben (ich sehe bisher keinen, aber wir kennen ja vielleicht nicht alles).
>>>doch, habe ich auch eingetragen. Es ist aber nicht viel, 10 km bis zum erster Tätigkeitstätte.
Das wäre dann ja doch über 1000 Euro. Wieso wirkt sich das nicht aus? Was steht in der Berechnung als Summe "Werbungskosten"?
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Steuerberechnung: zu zahlen
Hallo reckoner,
wird aber ganz knapp drüber mit den Fahrtkosten -> Bsp. 210 Tage mal 10km mal 0,30 Euro ist gleich 630 Euro plus
Zitat: Bewerbungskosten 80.00, Fortbildungskosten 200.00 und Arbeitsmittelkosten 110.00 eingetragen macht 1020 Euro.
Wenn Sie nur 200 Arbeitstage hat bleibt sie schon unter der Werbungskostenpauschale.
Tschüß
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AW: Steuerberechnung: zu zahlen
Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenwird aber ganz knapp drüber mit den Fahrtkosten -> Bsp. 210 Tage mal 10km mal 0,30 Euro ist gleich 630 Euro plus
Zitat: Bewerbungskosten 80.00, Fortbildungskosten 200.00 und Arbeitsmittelkosten 110.00 eingetragen macht 1020 Euro.
Wenn Sie nur 200 Arbeitstage hat bleibt sie schon unter der Werbungskostenpauschale.Bei der 2. Lohnsteuerbescheinigung steht N18 Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zw. W. und 1. T. 176.00 €.Mit freundlichen Grüßen
Ronald
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AW: Steuerberechnung: zu zahlen
Hallo,
>>>wird aber ganz knapp drüber mit den Fahrtkosten -> Bsp. 210 Tage...
Wieso 210 Tage? Üblich sind doch 230. Oder gibt es Indizien für weniger Tage?
Dazu eine Anmerkung: Bestimmte Fahrten könnten auch Dienstreisen sein (mit anderen - manchmal besseren aber manchmal auch schlechteren - Auswirkungen).
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Steuerberechnung: zu zahlen
Hallo reckoner,
aber auch mit 230 Tagen und dem Abzug aus dem Hinweis von Ronald_Fe landet sie unter 1000 Euro Werbungskosten.
Tata sprach nur von der 10 Kilometer Strecke, die Sie eingetragen hat.
Andere Fahrtkosten wie Dienstreisen habe ich nicht im Sinn gehabt.
Tschüß
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AW: Steuerberechnung: zu zahlen
Hallo,
Von einer Steuerklärung ausfüllen verstehst du wirklich nichts.
Sieh dir mal vorherige Posts an z.Bsp. Reckoner Zitat: Dazu eine Anmerkung: Bestimmte Fahrten könnten auch Dienstreisen sein (mit anderen - manchmal besseren aber manchmal auch schlechteren - Auswirkungen).
Aber Steuerberatung darf hier nicht erfolgen.
Ich frage mich, wieso du überhaupt Werbungskosten geltend machst
Gruß FIGULGruß FIGUL
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