Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage AV

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage AV

    Moin Leute,

    ich bin auch gerade dabei meine Einkommensteuererklärung für 2016 anzufertigen.
    Eigentlich bin ich auch bereits fertig,
    doch ich weiss nicht genau in welcher Zeile ich meine Altersvorsorge eintragen muss.

    Kurz zur Info,
    ich bin Beamter und zahle keine Beiträge in die Renten- bzw. Pflegeversicherung ein.
    Ich bin zu 50% Privatversichert und zu 50% Beihilfeberechtigt.

    so weit so gut......
    für die Altersvorsorge zahle ich jeden Monat 100€ in einen Bausparvertrag der Wohn-Riester gefördert wird
    und
    jeweils 100€ in eine Risiko-Lebensversicherung bei 2 verschiedenen Versicherern.

    Das macht 3600€ im Jahr. Wo muss ich diesen Betrag ein tragen? Finde nicht die richtige Spalte.

    Kann mir jemand helfen?

    #2
    AW: Anlage AV

    Hallo Henk1234,

    die Anlage AV ist speziell für dein Riestervertrag, da bekommst du doch eine Bescheinigung und für die Risiko-Versicherung schaust du dir mal die Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2 ab weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen an.

    Anzumerken wäre vielleicht noch, dass meist durch die KV und PV schon die Höchstgrenzen für die berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen erreicht sind und deine Risiko-Versicherungen keine steuerliche Auswirkung mehr haben.
    Das kannst du ja leicht testen, wenn du einmal eine Steuerberechnung mit und einmal ohne Risiko-Versicherung machst.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage AV

      ich bin Beamter und zahle keine Beiträge in die Renten- bzw. Pflegeversicherung ein.
      Bei deiner 50% PKV müsste eigentlich auch ein Beitragsanteil für die Pflegeversicherung enthalten sein!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage AV

        super,
        danke für die Hilfe.

        @Charlie 24
        logo, du hast recht. Beiträge zur PKV und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale steht auf meiner Lohnsteuerbescheinigung 2780€.
        Habe ich damit den Höchstsatz schon erreicht und kann mir das mit der Anlage AV sparen ?

        Verstehe nämlich die Spalten 10-18 so gar nicht. Auch nicht mit der Erklärung
        würde da einfach überall NULL eintragen.

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage AV

          Hallo Henk1234,

          also die Anlage AV ist gesondert zu betrachten, dort wird geprüft ob die Zulage die du erhältst günstiger ist, als die gezahlten Beiträge als Sonderausgabenabzug anzusetzen.

          Und nach dem Kreuz über die unmittelbare Begünstigung wäre doch für dich die Zeile Inländische Besoldung......2014 passend.
          Ich gebe die Anlage AV seit ein paar Jahren nicht mehr ab, weil die Zulage bei mir immer günstiger ist.
          Ich würde Sie mit einreichen und schauen, ob eine Berücksichtigung erfolgt mit dem Sonderausgabenabzug erfolgt.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage AV

            Hallo,

            Die Anlage AV hat mit den Höchstbeträgen zur Anlage Vorsorgeaufwand NICHTS zu tun.
            Ergo ausfüllen. Bist du wirklich in ElsterFormular unterwegs? Du redest hier von Spalten 10....
            Die gibt es inder AV in ElsterFormular nicht aber Zeilen
            Die Ausfüllhilfe hierzu ist doch eindeutig und dürfte für einen Beamten (Beamten-Bürokratendeutsch)
            kein Problem bereiten

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage AV

              WENN Du eine Riester-Rente für die Anlage AV HÄTTEST: Der Höchstbetrag gilt NICHT für die Riesterrente. Ob allerdings etwas rauskommt, ist eine andere Frage, denn die Anlage AV löst nur eine Günstigerprüfung aus, ob der Zulagenanspruch günstiger ist als die Steuerermäßigung aufgrund eines Sonderausgabenabzugs. Ist der Zulagenanspruch günstiger, passiert natürlich nichts.

              In der Steuererklärung dürfen an fast allen Stellen nur Beträge eingetragen werden, wenn wirklich etwas vorlag. Null ist NICHT Nichts, d.h. wenn Du die Anlage AV mit Nullen pflasterst, werden Dir alle möglichen Hinweise um die Ohren fliegen, da diese Eintragungen andere Plausbilitäten auslösen. Z.B. die Frage nach Deiner angeblichen Mitgliedsnummer in der landwirtschaftlichen Alterskasse ...

              Du bist doch Beamter, also kann man schon erwarten, dass Du dich da etwas hineinliest. Wie sieht denn Deine KONKRETE Frage aus, die Du auch mit der Eingabehilfe zu den einzelnen Eingabefeldern nicht beantworten kannst ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage AV

                Beiträge zur PKV und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale steht auf meiner Lohnsteuerbescheinigung 2780€.
                Dieser Betrag unter Nr. 28 der Lohnsteuerbescheinigung hat allerdings in deiner Steuererklärung nichts zu suchen.

                Einzutragen sind nur die von deiner PKV für 2016 mitgeteilten Beträge.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage AV

                  also ich finde das kein Stück selbsterklärend.

                  aber okay,

                  und bei der inländischen Besoldung trage ich dann einfach mein Brutto von 2015 ein, welches auf der Lohnsteuerbescheinigung steht, ja?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage AV

                    Hallo Henk1234,

                    genau richtig und im Folgejahr 2017 dann an dieser Stelle die Summe aus 2016.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlage AV

                      ... ich bin auch gerade dabei meine Einkommensteuererklärung für 2016 anzufertigen.
                      und bei der inländischen Besoldung trage ich dann einfach mein Brutto von 2015 ein, welches auf der Lohnsteuerbescheinigung steht, ja?
                      Nein, wenn du das Jahr 2016 erklärst,trägst du das Brutto ein, das auf der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2016 steht!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Anlage AV

                        Hallo,

                        also in der Anlage AV für 2016 wird doch ausdrücklich in den Zeilen nach dem Kreuz für die unmittelbare Begünstigung nach dem Vorjahr 2015 gefragt.

                        Tschüß

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Anlage AV

                          Du hast mit 2015 natürlich recht, was die Anlage AV angeht, aber ich war da beim Lesen etwas abgelenkt.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Anlage AV

                            Hallo,

                            ich wollte damit ja nur den Threadersteller Henk1234 nicht durcheinanderbringen.

                            Tschüß

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X