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Anlage U - Kapitaleinkuenfte der zu unterstuetzenden Person?

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    Anlage U - Kapitaleinkuenfte der zu unterstuetzenden Person?

    Die zu unterstuetzende Person (erwachsenes Kind) hat ein kleines Aktienpaket von unter 1000 Euro, daraus ergeben sich Dividendeneinkuenfte von ca. 20 Euro im Jahr. Es wurde von der Bank keine Abgeltungssteuer erhoben, weil die 20 Euro innerhalb des Sparer-Pauschbetrag lagen.

    Frage:

    1. Muessen die 20 Euro trotzdem in der Anlage Unterhalt im Abschnitt Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person angegeben werden?

    2. Wo muessen die 20 Euro angegeben werden? Es handelt sich doch um einen sonstigen Bezug, da die Einkuenfte aus Kapitalvermoegen wegen dem Sparer-Pauschbetrag 0 Euro sind? Oder handelt es sich bei den 20 Euro doch um Kapitaleinkuenfte?
    Zuletzt geändert von Thomas Homilius; 27.01.2017, 22:12. Grund: Anlage Unterhalt statt Anlage U ist richtig!
    E-Mail: Thomas.Homilius@gmail.com | GPG-Key: 0xA5AD0637441E286F
    http://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=get&search=0xA5AD0637441E286F

    #2
    AW: Anlage U - Kapitaleinkuenfte der zu unterstuetzenden Person?

    Es sind Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 0 €. Einkünfte sind definiert als Einnahmen abzüglich Werbungskosten bzw. Sparerpauschbetrag. Bezüge sind es nicht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage U - Kapitaleinkuenfte der zu unterstuetzenden Person?

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Es sind Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 0 €. Einkünfte sind definiert als Einnahmen abzüglich Werbungskosten bzw. Sparerpauschbetrag. Bezüge sind es nicht.
      Ja, Einkünfte sind eigentlich nicht gleichzeitig Bezüge. Aber in der Elster-Formular-Hilfe in der Anlage U steht
      Unterliegen die Kapitalerträge der Abgeltungsteuer, sind diese vor Abzug des Sparer-Pauschbetrags in die Zeilen 51 und / oder 52, 81 und / oder 82, 111 und / oder 112 einzutragen.
      Also wären die Einnahmen einzutragen? Außerdem erfüllt der ausgenutzte Sparerpauschbetrag schon die allgemeine Definition von "Bezüge", siehe Elster-Formular-Hilfe
      Zu den anrechenbaren Bezügen gehören außerdem alle Einnahmen, die für den Lebensunterhalt bestimmt oder geeignet sind
      Andererseits: Es geht um schlappe 20 Euro...
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

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        #4
        AW: Anlage U - Kapitaleinkuenfte der zu unterstuetzenden Person?

        Zitat von Thomas Homilius Beitrag anzeigen
        2. Wo muessen die 20 Euro angegeben werden? Es handelt sich doch um einen sonstigen Bezug, da die Einkuenfte aus Kapitalvermoegen wegen dem Sparer-Pauschbetrag 0 Euro sind? Oder handelt es sich bei den 20 Euro doch um Kapitaleinkuenfte?
        Gibt es noch weitere Einkünfte aus Kapitalerträgen? Nach meiner Kenntnis ist/war Thomas Homilius Mitglied bei diversen Genossenschaftsbanken und hat/hatte auch Konten/Depots im Ausland, die naturgemäß nicht der Abgeltungsbesteuerung unterliegen.

        Da in der letzten Zeit Fakes von Thomas Homilius unterwegs waren, bitte ich auch um korrekte Identifikation über die PKZ/DDR und GPS-Daten.

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          #5
          AW: Anlage U - Kapitaleinkuenfte der zu unterstuetzenden Person?

          Muss mich korrigieren: Kapitalerträge unterhalb des Sparerpauschbetrags SIND Bezüge, R 33a.1 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 EStR.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Anlage U - Kapitaleinkuenfte der zu unterstuetzenden Person?

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Muß mich korrigieren: Kapitalerträge unterhalb des Sparerpauschbetrags SIND Bezüge, R 33a.1 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 EStR.
            Ja, ist klar. Ich wollte nicht gleich mit der rechtlichen Regelung winken, schließlich geht es um ElsterFormular und in Hinblick auf die Problematik gibt es ja die Hilfe im Programm.
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

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              #7
              AW: Anlage U - Kapitaleinkuenfte der zu unterstuetzenden Person?

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Muss mich korrigieren: Kapitalerträge unterhalb des Sparerpauschbetrags SIND Bezüge, R 33a.1 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 EStR.
              Danke, Picard777!
              Wie schon vermutet, sind diese Dividenden grundsaetzlich Bezüge.

              R 33a.1 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 EStR:
              Zu diesen Bezügen gehören insbesondere:
              1. Kapitalerträge i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG ohne Abzug des Sparer-Pauschbetrags nach § 20 Abs. 9 EStG ,
              http://www.steuerlinks.de/richtlinie...05/r33a.1.html

              Weiter unten heisst es dann aber in R 33a.1 Abs. 3 EStR:
              Bei der Feststellung der anzurechnenden Bezüge sind aus Vereinfachungsgründen insgesamt 180 Euro im Kalenderjahr abzuziehen, wenn nicht höhere Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Zufluss der entsprechenden Einnahmen stehen, nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Ein solcher Zusammenhang ist z. B. bei Kosten eines Rechtsstreits zur Erlangung der Bezüge und bei Kontoführungskosten gegeben.
              Ich wuerde dann die 20 Euro Dividende ohne Abzug im Feld Sozialleistungen/übrige Bezüge eintragen und dann noch zusaetzlich pauschale Kosten von 180 Euro im Feld Kosten zu allen Bezügen. Ich hoffe, das ist korrekt?
              E-Mail: Thomas.Homilius@gmail.com | GPG-Key: 0xA5AD0637441E286F
              http://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=get&search=0xA5AD0637441E286F

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                #8
                AW: Anlage U - Kapitaleinkuenfte der zu unterstuetzenden Person?

                Nein, denn das sind ja keine tatsächlich da angefallene Kosten. Die 180 € hat das Finanzamt automatisch zu berücksichtigen.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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