Die zu unterstuetzende Person (erwachsenes Kind) hat ein kleines Aktienpaket von unter 1000 Euro, daraus ergeben sich Dividendeneinkuenfte von ca. 20 Euro im Jahr. Es wurde von der Bank keine Abgeltungssteuer erhoben, weil die 20 Euro innerhalb des Sparer-Pauschbetrag lagen.
Frage:
1. Muessen die 20 Euro trotzdem in der Anlage Unterhalt im Abschnitt Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person angegeben werden?
2. Wo muessen die 20 Euro angegeben werden? Es handelt sich doch um einen sonstigen Bezug, da die Einkuenfte aus Kapitalvermoegen wegen dem Sparer-Pauschbetrag 0 Euro sind? Oder handelt es sich bei den 20 Euro doch um Kapitaleinkuenfte?
Frage:
1. Muessen die 20 Euro trotzdem in der Anlage Unterhalt im Abschnitt Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person angegeben werden?
2. Wo muessen die 20 Euro angegeben werden? Es handelt sich doch um einen sonstigen Bezug, da die Einkuenfte aus Kapitalvermoegen wegen dem Sparer-Pauschbetrag 0 Euro sind? Oder handelt es sich bei den 20 Euro doch um Kapitaleinkuenfte?
Kommentar