AW: Steuererklärung 2014
Ich hänge mich hier mit meiner Frage mal an.
In 12/2016 habe ich meine Steuererklärung für 2012 gemacht im Glauben, das ich das noch 4 Jahre rückwirkend machen kann. In den Jahren davor habe jedesmal Geld zurück bekommen, für 2012 musste ich nachzahlen. Ein paar Tage nach dem Bescheid kam die Aufforderung meine Steuererklärung für 2015 innerhalb von 14 Tagen abzugeben.
Kann ich nun zuerst die Erklärung für 2015 abgeben und dann noch einmal überlegen, ob ich die für 2013 und 2014 noch nachreiche? Oder muss ich die Reihenfolge beibehalten?
Gruß Gudrun
Ich hänge mich hier mit meiner Frage mal an.
In 12/2016 habe ich meine Steuererklärung für 2012 gemacht im Glauben, das ich das noch 4 Jahre rückwirkend machen kann. In den Jahren davor habe jedesmal Geld zurück bekommen, für 2012 musste ich nachzahlen. Ein paar Tage nach dem Bescheid kam die Aufforderung meine Steuererklärung für 2015 innerhalb von 14 Tagen abzugeben.
Kann ich nun zuerst die Erklärung für 2015 abgeben und dann noch einmal überlegen, ob ich die für 2013 und 2014 noch nachreiche? Oder muss ich die Reihenfolge beibehalten?
Gruß Gudrun
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