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Steuererklärung 2014

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    #16
    AW: Steuererklärung 2014

    Ich hänge mich hier mit meiner Frage mal an.

    In 12/2016 habe ich meine Steuererklärung für 2012 gemacht im Glauben, das ich das noch 4 Jahre rückwirkend machen kann. In den Jahren davor habe jedesmal Geld zurück bekommen, für 2012 musste ich nachzahlen. Ein paar Tage nach dem Bescheid kam die Aufforderung meine Steuererklärung für 2015 innerhalb von 14 Tagen abzugeben.

    Kann ich nun zuerst die Erklärung für 2015 abgeben und dann noch einmal überlegen, ob ich die für 2013 und 2014 noch nachreiche? Oder muss ich die Reihenfolge beibehalten?

    Gruß Gudrun
    ......immer mit `nem lieben Gruß

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      #17
      AW: Steuererklärung 2014

      Zitat von Gudrun123 Beitrag anzeigen
      Ich hänge mich hier mit meiner Frage mal an.

      In 12/2016 habe ich meine Steuererklärung für 2012 gemacht im Glauben, das ich das noch 4 Jahre rückwirkend machen kann. In den Jahren davor habe jedesmal Geld zurück bekommen, für 2012 musste ich nachzahlen. Ein paar Tage nach dem Bescheid kam die Aufforderung meine Steuererklärung für 2015 innerhalb von 14 Tagen abzugeben.

      Kann ich nun zuerst die Erklärung für 2015 abgeben und dann noch einmal überlegen, ob ich die für 2013 und 2014 noch nachreiche? Oder muss ich die Reihenfolge beibehalten?

      Gruß Gudrun
      Hallo,

      die Reihenfolge musst du nicht einhalten.
      Aber was spricht gegen eine chronologische Bearbeitung.
      Du hast doch die Funktion - Datenübernahme aus dem Vorjahr - da sparst du doch Zeit.
      Wie gesagt musst du aber die zeitliche Reihenfolge einhalten.
      Du kannst die Erklärungen sofort abschicken und must NICHT auf den jeweiligen Bescheid warten.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #18
        AW: Steuererklärung 2014

        Hallo FIGUL,

        in diesen Sätzen ist ein Widerspruch, der Leser könnte verwirrt sein:

        >>>die Reihenfolge musst du nicht einhalten.
        >>>Wie gesagt musst du aber die zeitliche Reihenfolge einhalten.

        Ich ahne was gemeint ist, aber @Gudrun123 auch?
        Gruß, Basteltyp

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          #19
          AW: Steuererklärung 2014

          Zitat von Gudrun123 Beitrag anzeigen
          Ich hänge mich hier mit meiner Frage mal an.

          .......... Ein paar Tage nach dem Bescheid kam die Aufforderung meine Steuererklärung für 2015 innerhalb von 14 Tagen abzugeben...........

          Gruß Gudrun
          Hallo Gudrun123,

          der zeitliche Zusammenhang mit dem Bescheid für 2012 auf die Erklärung 2015 innerhalb von vierzehn Tagen einzureichen klingt sehr unüblich.
          Hast du eventuell vorab schon eine Erinnerung für 2015 bekommen -> Immerhin wäre ja der Abgabetermin für 2015 der 31.05.2016 gewesen.
          Offensichtlich warst du bis dato keine Pflichtveranlagung, sonst wären die vorigen Jahre längst gemahnt worden.

          Außerdem hast du im voraus nicht die Steuerberechnung genutzt, um zu sehen was 2012 rauskommt ?
          Wenn du jetzt die Folgejahre machst -> rechne doch immer gleich mal durch -> und dann kannst du doch entscheiden, ob du 2013 und 2014 abschickst.
          Nur bei 2015 musst du aufgrund der Aufforderung ja absenden -> egal was rauskommt Erstattung oder Nachzahlung.

          Tschüß

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            #20
            AW: Steuererklärung 2014

            Danke für eure Antworten.

            Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
            Hallo FIGUL,

            in diesen Sätzen ist ein Widerspruch, der Leser könnte verwirrt sein:

            >>>die Reihenfolge musst du nicht einhalten.
            >>>Wie gesagt musst du aber die zeitliche Reihenfolge einhalten.

            Ich ahne was gemeint ist, aber @Gudrun123 auch?

            Nein, ich verstehe diesen Hinweis nicht.


            @holzgoe.....Der Bescheid kam am 20.01,17 und am 27.01.17 kam die Aufforderung zur Steuererklärung 2015.

            Wo und wie kann ich denn im vorraus ausrechnen, was bei der Steuererklärung rauskommt?

            - - - Aktualisiert - - -

            Ich habs gefunden.....>Ansicht >Steuerberechnung
            ......immer mit `nem lieben Gruß

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              #21
              AW: Steuererklärung 2014

              Hallo,

              @Gudrun123

              Ich habe mich missverständlich ausgedrückt

              Zitat: Aber was spricht gegen eine chronologische Bearbeitung.
              Du hast doch die Funktion - Datenübernahme aus dem Vorjahr - da sparst du doch Zeit.

              so sollte es sein

              Das Weitere siehe holzgoe

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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