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Außergew.Belastungen - Verordnungsbescheinigung

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    Außergew.Belastungen - Verordnungsbescheinigung

    Verehrte Experten und alle anderen Nutzer, ich weiß nicht, ob es richtig ist, bei jeder meiner Fragen ein neues Thema zu beginnen oder alle Beiträge durchforsten muß, ob diese Frage schon mal gestellt wurde.(Aber wer findet dann die Frage in weit zurückliegenden Themen?) Gibt es evt. einen "Grundkurs" für die Handhabung!Was ist mit Stichworten gemeint?
    Jetzt aber meine Frage:
    HVdr.Seite 3 Zeile 68 Krankheitskosten verlangt Verordnungsnachweise (mir geht es um die Zuzahlungen f.Arneimittel usw).Wie soll das in der Praxis aussehen? Muß ich den Arzt bitten,
    daß er das FA überzeugt von der Richtigkeit seiner Handlungsweise? Muß ich nach einer Hüft -OP eidesstattlich erklären,daß ich Gehhilfen brauchte?
    Gibt es Vordrucke für solche ärztlichen Verordnungsbestätigungen, welcher Operateur oder Arzt macht denn so etwas mit? Muß er das?
    Für jede Antwort ist dankbar
    effmoly

    #2
    AW: Außergew.Belastungen - Verordnungsbescheinigung

    *Nicht selbst verfasst, nur aus dem Haufe Steuer Office kopiert*

    Arznei- und Hilfsmittel

    Aufwendungen für Arzneimittel - auch für nicht rezeptpflichtige Medikamente - sowie für allgemeine Stärkungsmittel sind abziehbar, wenn eine vor der Behandlung ausgestellte schriftliche ärztliche Verordnung vorliegt.

    Werden Arzneien ohne ärztliche Verordnung gekauft, können die Aufwendungen ausnahmsweise dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn es sich um eine länger dauernde Krankheit handelt, deren Vorliegen schon früher nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wurde und die einen laufenden Verbrauch bestimmter Medikamente erfordert.

    *

    Der Arzt hat zu entscheiden, was für den Patienten gut und notwendig ist. Wenn der Arzt eine Behandlung durchführt, Medikamente verschreibt (das tut er mit dem ausgestellten Rezept für den Apotheker), dann ist das nach dem Einkommensteuergesetz notwendig.

    Wenn der Patient Heilmethoden bevorzugt, die wissenschaftlich umstritten sind und die ein Arzt nicht empfiehlt, haben die Kosten dafür nichts in der Steuererklärung verloren. Davon abgesehen brauchen wir alle im Jahr gewisse Sachen aus der Apotheke. Sei es die Wundsalbe, das Hustenbonbon, das Mittel gegen Blähungen. In der Regel alles nicht vom Arzt verordnet - es mag gesund sein, der Gesundheit förderlich sein, hat aber in der Steuererklärung nichts verloren.

    Einige Apotheken bieten den "Kundenservice", dass dort in einem Heft des Kunden vermerkt wird, wann sie welche Medikamente gekauft haben, ob Rezept dafür erforderlich war bzw. vorlag und so weiter. Zwar ist nicht alles darin dann automatisch steuerlich abzugsfähig, es erleichtert aber einem selbst (und dem Finanzamt) die Arbeit.

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      #3
      AW: Außergew.Belastungen - Verordnungsbescheinigung

      Zitat von effmoly Beitrag anzeigen
      Jetzt aber meine Frage:
      HVdr.Seite 3 Zeile 68 Krankheitskosten verlangt Verordnungsnachweise (mir geht es um die Zuzahlungen f.Arneimittel usw).Wie soll das in der Praxis aussehen? Muß ich den Arzt bitten,
      daß er das FA überzeugt von der Richtigkeit seiner Handlungsweise? Muß ich nach einer Hüft -OP eidesstattlich erklären,daß ich Gehhilfen brauchte?
      Gibt es Vordrucke für solche ärztlichen Verordnungsbestätigungen, welcher Operateur oder Arzt macht denn so etwas mit? Muß er das?
      Der Arzt muss nicht begründen, dass die Verordnung eines Medikamentes oder eines Hilfsmittels tatsächlich medizinisch notwendig war, sondern die Verordnung durch den Arzt dient als Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.

      Nicht mehr und nicht weniger steht auch in der Anleitung zum Hauptvordruck: "Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel können nur als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn ihre medizinische Notwendigkeit durch Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wird. Dies gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Bei einer andauernden Erkrankung mit anhaltendem Verbrauch bestimmter Medikamente reicht die einmalige Vorlage einer solchen Verordnung."

      EDIT: Mist, zu spät.

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        #4
        AW: Außergew.Belastungen - Verordnungsbescheinigung

        Danke für die Antwort - die Anleitung habe ich auch gelesen, aber was heißt einmalige Vorlage einer solchen Verordnung (bei Dauerkrankheit), wie erfülle ich diese Forderung?
        Leider weiß ich das nicht!
        Und was heißt :Mist zu spät?
        Manches muß man mir wie einem 6-jährigen Kind erklären ;-)!
        effmoly

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          #5
          AW: Außergew.Belastungen - Verordnungsbescheinigung

          Beispiel: Jemand hat Heuschnupfen, kauft sich daher dauernd verschreibungsfreie, von der KK nicht ersetzte antiallergische Augentropfen. Das FA verlangt nicht, dass er sich jedesmal ein Privatrezept von seinem Arzt holt, sondern gibt sich mit einmal zufrieden und glaubt ab da an, dass die Augentropfen medizinisch notwendig sind.

          Zum Nachweis von Verordnungen gibt es eine neumodische Erfindung namens Kopierer, da kann man ein Rezept drauflegen, dann kommt ein wunderschöner Beleg auf Papier raus. Noch moderner sind so genannte Scanner, die funktionieren ganz ähnlich, nur mit einer Bilddatei statt Papier.

          Und Mist zu spät bezog sich darauf, dass schon jemand weitgehend gleich zu mir geantwortet hatte, während ich noch am Tippen war. Man sollte in manche Dinge halt nicht zuviel reininterpretieren, sonst wird das Leben noch komplizierter, als es schon ist.

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            #6
            AW: Außergew.Belastungen - Verordnungsbescheinigung

            Hallo neysee - es war also doch der Ehrgeiz, dachte ich mir schon! Aber solche Leute kommen voran und bleiben sogar locker.Danke!

            So hochmodernes Gerät ist leider nicht vorhanden und daß ich keinen Heuschnupfen habe,
            sage ich lieber jetzt nicht!Aber ich bin leider auch altmodisch genug und gebe getreu der Vorschrift meine Rezepte in der Apo ab, da ist nix mit ablichten! So bleibt mir nur der
            Apo-Service-Ausdruck, den ich mir besorgt habe.

            Übrigens, ich glaube gelesen zu haben, daß man nach Erhalt des Bescheides kontrollieren kann, ob die eigenen Angaben alle berücksichtigt wurden.Wenn ich dazu etwas erfahren könnte!?
            Schönes Wochenende wünscht effmoly

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