Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Reverse-Charge in USt-Erklärung als Leistungsgeber

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Reverse-Charge in USt-Erklärung als Leistungsgeber

    Hallo,

    meine Situation ist die Folgende: Ich programmiere Android-Apps und biete diese über den Google Play Store an. Die Firma Google stellt den Endkunden die Rechnungen und führt auch selbstständig die Umsatzsteuer ab, da Google in dem Fall nach §13b UStG der Leistungsempfänger und damit auch Steuerschuldner ist (Reverse-Charge-Verfahren). Folglich bin ich der "Leistungsgeber" der keine Steuerschuld tragen sollte, sondern nur monatlich den Nettobetrag von Google aufs Konto geschickt bekommt.

    Meine Frage ist nun, inwieweit ich diese Umsätze in meiner Umsatzsteuererklärung über das ElsterFormular angeben muss?

    Desweiteren ist zu beachten dass Google auch immer eine kleine Gebühr von meinen Umsätzen abzieht. Also sagen wir mal (vereinfacht), eine App kostet 1€ brutto - ein Kunde in Deutschland kauft sie sich. Das heißt Google führt 19 Cent USt ab, entfernt nochmal 11 Cent Gebühr und ich erhalte dann 70 Cent auf mein Konto. Welche Beträge muss ich dann genau in meine Erklärung eingeben?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Reverse-Charge in USt-Erklärung als Leistungsgeber

    Zitat von AppDev Beitrag anzeigen
    Google stellt den Endkunden die Rechnungen und führt auch selbstständig die Umsatzsteuer ab, da Google in dem Fall nach §13b UStG der Leistungsempfänger und damit auch Steuerschuldner ist
    Nein, es handelt sich um zwei Geschäfte. Erstmal leistest Du an Google. Google ist Steuerschuldner. Dann leistet Google an seinen Kunden. Der Kunde zahlt dafür Umsatzsteuer, die Google vereinnahmt und an das Finanzamt weiterleitet.

    Kommentar


      #3
      AW: Reverse-Charge in USt-Erklärung als Leistungsgeber

      Danke für die Antwort.

      Ich weiß, dass es sich hierbei um zwei Geschäfte handelt - aber Umsatzsteuer muss ich ja trotzdem nicht abführen. Das macht in den Fall ja nur Google.

      Meine Frage bleibt bestehen - wo trage ich in Elster bei der UStErklärung diese Umsätze die ich von Google gezahlt bekomme ein?

      Kommentar


        #4
        AW: Reverse-Charge in USt-Erklärung als Leistungsgeber

        Wie sieht denn die Rechnung von Dir bzw. die Gutschrift von Google aus? Was wird da genau in Rechnung gestellt?

        Kommentar


          #5
          AW: Reverse-Charge in USt-Erklärung als Leistungsgeber

          Ich erhalte von Google lediglich jeden Monat einen Zahlungsbeleg über das Guthaben das mir auf mein Konto überwiesen wurde. Beispiel: http://image.prntscr.com/image/2038b...7a2cd5d163.png

          Kommentar


            #6
            AW: Reverse-Charge in USt-Erklärung als Leistungsgeber

            Meiner Meinung nach muss entweder eine Rechnung von Dir oder eine Gutschrift von Google existieren, in der die nach § 14 Umsatzsteuergesetz geforderten Angaben vorhanden sind, z. B. Menge und Art der Leistung und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

            Kommentar


              #7
              AW: Reverse-Charge in USt-Erklärung als Leistungsgeber

              In meinem Dashboard von Google habe ich auch eine detaillierte Übersicht über ALLE Verkäufe meiner App. Dabei wird aufgelistet, wie viel Geld für die App gezahlt wurde und wie viel Google davon dann für Umsatzsteuer und Gebühren abgezogen hat. Beispiel: http://image.prntscr.com/image/422ae...14974a9faa.png

              Ist das was du damit meinst?

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Menge und Art der Leistung und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
              Ich schätze damit ist die USt-ID von Google gemeint, oder? Die wird ja beim Zahlungsbeleg und allen Rechnungen an die Endkunden angegeben und ist mir bekannt.

              Menge und Art der Leistung ist wie gesagt in diesem Dashboard detailiert angezeigt.

              Kommentar


                #8
                AW: Reverse-Charge in USt-Erklärung als Leistungsgeber

                Gut, da steht jetzt wirklich nur Google Play Appsund ein positiver oder negativer Geldbetrag. Wer an wen geleistet hat etc. ist nicht ersichtlich. Auch ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers fehlt.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Reverse-Charge in USt-Erklärung als Leistungsgeber

                  Okay, ich sehe gerade die Ansicht geht noch etwas detaillierter wenn ich sie herunterlade. Dann sehe ich in welchem Land der Endkunde war und wie genau die Beträge zusammengekommen sind (Gezahlter Betrag des Endkunden ("Charge"), Gebühr an Google ("Google fee") und Steuern ("Tax")).
                  Hier ein Beispiel für einen einzigen App-Kauf: http://image.prntscr.com/image/14024...676951eb8a.png

                  Ist diese Ansicht nun aussagekräftiger und hilft mir irgendwie weiter...?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Reverse-Charge in USt-Erklärung als Leistungsgeber

                    Ich hab grad mal auf die Schnelle versucht rauszufinden wie Google abrechnet. Aber das ist mir jetzt in Kürze auch ein bisschen zu unüberschaubar. Da solltest Du Dich vielleicht mal bei Google selber schlau machen, vielleicht auf https://support.google.com/googlepla...r/138000?hl=de. Grundsätzlich jedenfalls sind Deine Umsätze an andere Unternehmer in der EU in den Kennzahlen 41 und 21 zu erfassen.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Reverse-Charge in USt-Erklärung als Leistungsgeber

                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Grundsätzlich jedenfalls sind Deine Umsätze an andere Unternehmer in der EU in den Kennzahlen 41 und 21 zu erfassen.
                      Dankeschön, das hilft mir schonmal weiter!

                      Dieselbe Situation habe ich allerdings auch mit einem weiteren Unternehmen, welches in den USA ansässig ist. Wo trage ich denn die steuerfreien Umsätze an Unternehmer in Drittländern ein?
                      Gehe ich richtig der Annahme dass das bei Kennzahl 205 "Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)" einzutragen ist? ... Laut Elsterformular werden dort steuerfreie Umsätze fürs Ausland eingetragen, allerdings nur wenn diese im Inland der Umsatzsteuer unterliegen würden (was sie aber ja wegen Reverse-Charge auch nicht wären?)
                      Zuletzt geändert von AppDev; 05.02.2017, 15:41.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Reverse-Charge in USt-Erklärung als Leistungsgeber

                        Zitat von AppDev Beitrag anzeigen
                        Kennzahl 205 "Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)"
                        Ja, so wäre es.

                        Ein Glück dass Du meine Antwort verstanden hast, obwohl ich im Kopf wieder von der Umsatzsteuer-Voranmeldung ausgegangen bin!

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X