Hallo,
meine Situation ist die Folgende: Ich programmiere Android-Apps und biete diese über den Google Play Store an. Die Firma Google stellt den Endkunden die Rechnungen und führt auch selbstständig die Umsatzsteuer ab, da Google in dem Fall nach §13b UStG der Leistungsempfänger und damit auch Steuerschuldner ist (Reverse-Charge-Verfahren). Folglich bin ich der "Leistungsgeber" der keine Steuerschuld tragen sollte, sondern nur monatlich den Nettobetrag von Google aufs Konto geschickt bekommt.
Meine Frage ist nun, inwieweit ich diese Umsätze in meiner Umsatzsteuererklärung über das ElsterFormular angeben muss?
Desweiteren ist zu beachten dass Google auch immer eine kleine Gebühr von meinen Umsätzen abzieht. Also sagen wir mal (vereinfacht), eine App kostet 1€ brutto - ein Kunde in Deutschland kauft sie sich. Das heißt Google führt 19 Cent USt ab, entfernt nochmal 11 Cent Gebühr und ich erhalte dann 70 Cent auf mein Konto. Welche Beträge muss ich dann genau in meine Erklärung eingeben?
Vielen Dank im Voraus!
meine Situation ist die Folgende: Ich programmiere Android-Apps und biete diese über den Google Play Store an. Die Firma Google stellt den Endkunden die Rechnungen und führt auch selbstständig die Umsatzsteuer ab, da Google in dem Fall nach §13b UStG der Leistungsempfänger und damit auch Steuerschuldner ist (Reverse-Charge-Verfahren). Folglich bin ich der "Leistungsgeber" der keine Steuerschuld tragen sollte, sondern nur monatlich den Nettobetrag von Google aufs Konto geschickt bekommt.
Meine Frage ist nun, inwieweit ich diese Umsätze in meiner Umsatzsteuererklärung über das ElsterFormular angeben muss?
Desweiteren ist zu beachten dass Google auch immer eine kleine Gebühr von meinen Umsätzen abzieht. Also sagen wir mal (vereinfacht), eine App kostet 1€ brutto - ein Kunde in Deutschland kauft sie sich. Das heißt Google führt 19 Cent USt ab, entfernt nochmal 11 Cent Gebühr und ich erhalte dann 70 Cent auf mein Konto. Welche Beträge muss ich dann genau in meine Erklärung eingeben?
Vielen Dank im Voraus!
Kommentar