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    keine Steuerberechnung

    Hallo, wer kann helfen??
    Habe folgenden Sachverhalt:
    verheiratet, Trennung im Jahre 2009, getrennte Veranlagung.

    Wenn ich nun die Daten der Lohnsteuerbescheinigung übernehme, gibt es hier 2 x Kirchensteuereintragungen (Ehefrau und Ehemann da unterschiedliche Konfession).
    Angaben über Ehemann erfolgen aber in der Erklärung nicht, da getrennte Veranlagung.

    Hinweismeldung bei Berechnung:
    Sie haben Kirchensteuerbeträge erklärt, jedoch im Hauptvordruck keine Angaben zur Kirchensteuerpflicht gemacht.
    (Dies entfällt, wenn ich Kirchensteuer in nur einem Betrag eintrage)

    Schlimmer ist, dass wenn ich die Kinder erfasse keine Berechnung der Einkommensteuer erfolgt.

    Hier kommt folgender Hinweis:
    AHW
    Überprüfen Sie bitte die Eintagungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
    Angaben habe ich gemacht in Anlage Kinder in folgenden Zeilen:
    Zeile 5 (Name)
    Zeile 6 (Geb.-Datum, darunter Höhe Kindergeld 1/2 des Jahresbetrages)
    Zeile 7 (Wohnort im Inland, hier den Zeitraum ab Trennung also nicht das ganze Jahr)
    Zeile 9 leibliches Kind
    Zeile 10 zu anderen Personen mit Name und Anschrift sowie Angabe des Zeitraumes für Anschrift
    Zeile 35 Kind wohnte mit mir in Wohnung (Datum ab Auszug)
    Zeile 36 mir wurde Kindergeld gezahlt (hier vom 01.01.-31.12.)

    Mit diesen Angaben erfolgt keine Berechnung. Wenn ich Formular Kind entferne ist Berechnung wieder möglich.
    Was mache ich falsch??
    Wer kann helfen??
    Besten Dank im Voraus

    #2
    AW: keine Steuerberechnung

    Konfession: Man kann nur einer Glaubensgemeinschaft angehören. Bei einer getrennten Veranlagung hat der Arbeitgeber "für die falsche Kirche" 50% einbehalten. Da man selbst dieser Kirche nicht angehört, dürfen diese Steuerabzugsbeträge auch nicht über den Steuerbescheid angerechnet werden.

    Die Eintragungen zu dieser "verkehrten" Kirche haben in der Anlage N und ebenso in dem Hauptbogen bei den Sonderausgaben Zeile 44 NICHTS verloren.
    Die verkehrt einbehaltene Kirchensteuer ist normalerweise vom Finanzamt gesondert zu erstatten.

    Weil der Arbeitgeber nur 1/2 soviel wie nötig an richtiger Kirchensteuer einbehalten hat, wird der fehlende Betrag über den Steuerbescheid mit anderen Guthaben wieder hereingeholt oder mit den übrigen Nachzahlungsbeträgen nachverlangt.

    *

    Anlage Kinder
    Zeile 5 "Vorname"
    Zeile 6 "Geburtsdatum" sowie "1034"
    Zeile 7 "Straße, Postleitzahl, Ort" sowie "01 01 2009 31 12 2009"
    Zeile 9 Kreuz bei "leibliches Kind"
    Zeile 10 "Name + Anschrift des anderen Elternteils" sowie "01 01 2009 31 12 2009"

    Bei dieser Konstellation bekomme ich keinerlei rote oder grüne Hinweise.

    Wenn man den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben will, muss man ausfüllen:

    Zeile 35 "01 01 2009 31 12 2009" (oder tatsächlich kürzeren Zeitraum)
    Zeile 36 "01 01 2009 31 12 2009" (oder tatsächlich kürzeren Zeitraum)

    Zeile 37 "Nein" ODER den Zeitraum, wo andere erwachsene Person GEMELDET war.
    Ein "JA" bedeutet, dass 12 Monate eine andere erwachsene Person GEMELDET war.

    Zeile 38 "Nein" ODER den Zeitraum, wo man mit anderer erwachsener Person eine Haushaltsgemeinschaft gebildet hat. Kreuzt man "JA" an - 12 Monate andere erwachsene Person mit an Bord, Entlastungsbetrag ade.

    Der Name sagt es ja schon: Alleinerziehender.
    Freund oder Freundin wohnt mit in der gleichen Wohnung (und trägt damit auch zum Unterhalt des Kindes bei) - kein Alleinerziehender. Mutter und Vater des Kindes wohnen zusammen - egal ob wilde Ehe, verheiratet, geschieden - man erzieht gemeinsam, nicht alleine.
    Zuletzt geändert von Aron; 17.04.2010, 19:08.

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