Hallo, wer kann helfen??
Habe folgenden Sachverhalt:
verheiratet, Trennung im Jahre 2009, getrennte Veranlagung.
Wenn ich nun die Daten der Lohnsteuerbescheinigung übernehme, gibt es hier 2 x Kirchensteuereintragungen (Ehefrau und Ehemann da unterschiedliche Konfession).
Angaben über Ehemann erfolgen aber in der Erklärung nicht, da getrennte Veranlagung.
Hinweismeldung bei Berechnung:
Sie haben Kirchensteuerbeträge erklärt, jedoch im Hauptvordruck keine Angaben zur Kirchensteuerpflicht gemacht.
(Dies entfällt, wenn ich Kirchensteuer in nur einem Betrag eintrage)
Schlimmer ist, dass wenn ich die Kinder erfasse keine Berechnung der Einkommensteuer erfolgt.
Hier kommt folgender Hinweis:
AHW
Überprüfen Sie bitte die Eintagungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
Angaben habe ich gemacht in Anlage Kinder in folgenden Zeilen:
Zeile 5 (Name)
Zeile 6 (Geb.-Datum, darunter Höhe Kindergeld 1/2 des Jahresbetrages)
Zeile 7 (Wohnort im Inland, hier den Zeitraum ab Trennung also nicht das ganze Jahr)
Zeile 9 leibliches Kind
Zeile 10 zu anderen Personen mit Name und Anschrift sowie Angabe des Zeitraumes für Anschrift
Zeile 35 Kind wohnte mit mir in Wohnung (Datum ab Auszug)
Zeile 36 mir wurde Kindergeld gezahlt (hier vom 01.01.-31.12.)
Mit diesen Angaben erfolgt keine Berechnung. Wenn ich Formular Kind entferne ist Berechnung wieder möglich.
Was mache ich falsch??
Wer kann helfen??
Besten Dank im Voraus
Habe folgenden Sachverhalt:
verheiratet, Trennung im Jahre 2009, getrennte Veranlagung.
Wenn ich nun die Daten der Lohnsteuerbescheinigung übernehme, gibt es hier 2 x Kirchensteuereintragungen (Ehefrau und Ehemann da unterschiedliche Konfession).
Angaben über Ehemann erfolgen aber in der Erklärung nicht, da getrennte Veranlagung.
Hinweismeldung bei Berechnung:
Sie haben Kirchensteuerbeträge erklärt, jedoch im Hauptvordruck keine Angaben zur Kirchensteuerpflicht gemacht.
(Dies entfällt, wenn ich Kirchensteuer in nur einem Betrag eintrage)
Schlimmer ist, dass wenn ich die Kinder erfasse keine Berechnung der Einkommensteuer erfolgt.
Hier kommt folgender Hinweis:
AHW
Überprüfen Sie bitte die Eintagungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
Angaben habe ich gemacht in Anlage Kinder in folgenden Zeilen:
Zeile 5 (Name)
Zeile 6 (Geb.-Datum, darunter Höhe Kindergeld 1/2 des Jahresbetrages)
Zeile 7 (Wohnort im Inland, hier den Zeitraum ab Trennung also nicht das ganze Jahr)
Zeile 9 leibliches Kind
Zeile 10 zu anderen Personen mit Name und Anschrift sowie Angabe des Zeitraumes für Anschrift
Zeile 35 Kind wohnte mit mir in Wohnung (Datum ab Auszug)
Zeile 36 mir wurde Kindergeld gezahlt (hier vom 01.01.-31.12.)
Mit diesen Angaben erfolgt keine Berechnung. Wenn ich Formular Kind entferne ist Berechnung wieder möglich.
Was mache ich falsch??
Wer kann helfen??
Besten Dank im Voraus
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