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Rentenversicherungspflichtiges Einkommen bei Grenzgänger Schweiz und Minijob? Riester

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    Rentenversicherungspflichtiges Einkommen bei Grenzgänger Schweiz und Minijob? Riester

    Hallo zusammen,

    angenommen sei folgende Situation:
    - Person mit Wohnsitz in Deutschland ist Grenzgänger in die Schweiz (80% Arbeitspensum)
    - Person hat zusätzlich einen Minijob in Deutschland (450 Euro) und zahlt auch den Arbeitnehmerbeitrag für die Rentenversicherung (16,65 Euro im Monat)

    Durch den Minijob wäre die Person ja für eine Riester-Rentenversicherung zulageberechtigt. Die Frage ist nun: Wie berechnet sich aus steuerlicher Sicht das rentenversicherungspflichtige Einkommen, welches in der Anlage AV eingetragen (Zeile 11) werden muss?
    Als Grenzgänger bekommt man ja keine "Jahresmeldung zur Sozialversicherung" wie normale Arbeitnehmer, wo der entsprechende Wert drin stünde. Daher stellt sich die Frage: Ist hier nur der Minijob relevant oder das gesamte Bruttoeinkommen? Der Unterschied wäre ja schon gewaltig.

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Rentenversicherungspflichtiges Einkommen bei Grenzgänger Schweiz und Minijob? Rie

    Hallo jottlieb,

    wenn er in der Schweiz auch Abzüge zur Rentenversicherung hat käme doch die Zeile 18 in der Anlage AV für 2016 infrage -> Einnahmen aus einer Beschäftigung, die einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlag.

    Die anderen Zeilen 10, 11, 14, 15 sprechen ja nur von inländisch.

    Tschüß

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      #3
      AW: Rentenversicherungspflichtiges Einkommen bei Grenzgänger Schweiz und Minijob? Rie

      Danke für den Tipp. Laut Anleitung gilt:
      "Bei Pflichtversicherten in einer ausländischen Rentenversicherung sind die ausländischen beitragspflichtigen Einnahmen des Jahres 20XX einzutragen."

      Ich nehme mal an, dass damit dann beitragspflichtige Einnahmen im Sinne von Schweizer Gesetzgebung gemeint sind. Das entspricht wohl de "massgebenden Lohn" für die AHV, in der Regel also das Bruttoeinkommen (siehe https://www.svazurich.ch/internet/de...nder_lohn.html)

      Wobei sich immer noch de Frage stellt, ob sich ein Eintrag nicht auf folgenden Hinweis bezieht (ebenfalls in der Anleitung zu finden):

      "Unmittelbar begünstigte Personen: (...) - Pflichtmitglieder in einem ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem,
      wenn diese Pflichtmitgliedschaft der Pflichtmitgliedschaft in einem
      der vorgenannten inländischen Alterssicherungssysteme vergleichbar
      ist und diese vor dem 1.1.2010 begründet wurde sowie Empfänger
      einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aus einem ausländischen
      gesetzlichen Alterssicherungssystem, wenn sie unmittelbar vor dem Bezug
      der Leistung einer der vorgenannten unmittelbar begünstigten Personengruppen
      angehörten. Altersvorsorgebeiträge werden bei diesen
      Personengruppen aber nur berücksichtigt, wenn sie zugunsten eines vor
      dem 1.1.2010 abgeschlossenen Vertrages geleistet wurden."

      Nehmen wir also an, die Person fällt nicht unter diesen Bestandsschutz, dann wären das Einkommen in Ausland eigentlich nicht relevant, da sich durch dieses gar keine Zulageberechtigung ergibt.

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        #4
        AW: Rentenversicherungspflichtiges Einkommen bei Grenzgänger Schweiz und Minijob? Rie

        Hallo jottlieb,

        ich wollte nur auf die Eintragungsmöglichkeit hinweisen, ohne eine steuerliche Wertung vorzunehmen.

        Denn Steuerberatung kann und darf dieses Forum nicht leisten, offensichtlich hast du ja nur einen konstruierten Fall, du sprichst immer von nehmen wir mal an....

        Tschüß

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          #5
          AW: Rentenversicherungspflichtiges Einkommen bei Grenzgänger Schweiz und Minijob? Rie

          Nehmen wir also an, die Person fällt nicht unter diesen Bestandsschutz, dann wären das Einkommen in Ausland eigentlich nicht relevant, da sich durch dieses gar keine Zulageberechtigung ergibt.
          Dass dein Fall nicht unter diesen Bestandsschutz fällt, war aus deinem Ausgangsposting nicht erkennbar, aber du siehst das m. E. richtig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Rentenversicherungspflichtiges Einkommen bei Grenzgänger Schweiz und Minijob? Rie

            Eben, es ist kein konkreter Fall, daher interessiert mich wie man aus Sicht des Steuerpflichtigen denn das entsprechende Formular auszufüllen hätte. Das Finanzamt müsste ja auch eine rechtsverbindliche Auskunft leisten können, oder?

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              #7
              AW: Rentenversicherungspflichtiges Einkommen bei Grenzgänger Schweiz und Minijob? Rie

              Hallo jottlieb,

              willst du wirklich so einen Aufwand betreiben ?
              Einen schriftlichen Antrag auf verbindliche Auskunft stellen, deine eigene Rechtsauffassung ausführlich darlegen usw. usw.

              Natürlich kannst du auch deinen Sachbearbeiter anrufen und er erzählt dir vielleicht etwas.

              Tschüß

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                #8
                AW: Rentenversicherungspflichtiges Einkommen bei Grenzgänger Schweiz und Minijob? Rie

                Du kannst das doch auch selbst in § 10a Abs. 6 EStG nachlesen:

                https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10a.html
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Rentenversicherungspflichtiges Einkommen bei Grenzgänger Schweiz und Minijob? Rie

                  Zitat von jottlieb Beitrag anzeigen
                  Eben, es ist kein konkreter Fall ... Das Finanzamt müsste ja auch eine rechtsverbindliche Auskunft leisten können, oder?
                  Ja, wenn es sich um einen konkreten Fall handelt und der Steuerpflichtige die Auskunft des Finanzamts braucht, um Entscheidungen für die Zukunft zu treffen.

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                    #10
                    AW: Rentenversicherungspflichtiges Einkommen bei Grenzgänger Schweiz und Minijob? Rie

                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Ja, wenn es sich um einen konkreten Fall handelt und der Steuerpflichtige die Auskunft des Finanzamts braucht, um Entscheidungen für die Zukunft zu treffen.
                    Es könnte dann konkret werden, wenn die betreffende Person einen Minijob annimmt Dann kann man ja mal beim Finanzamt fragen.

                    Auf jeden Fall vielen Dank für die Hilfestellung soweit, es scheint ja, dass die für den Steuerpflichtigen günstigere Variante in Frage kommt.

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