Hallo zusammen,
angenommen sei folgende Situation:
- Person mit Wohnsitz in Deutschland ist Grenzgänger in die Schweiz (80% Arbeitspensum)
- Person hat zusätzlich einen Minijob in Deutschland (450 Euro) und zahlt auch den Arbeitnehmerbeitrag für die Rentenversicherung (16,65 Euro im Monat)
Durch den Minijob wäre die Person ja für eine Riester-Rentenversicherung zulageberechtigt. Die Frage ist nun: Wie berechnet sich aus steuerlicher Sicht das rentenversicherungspflichtige Einkommen, welches in der Anlage AV eingetragen (Zeile 11) werden muss?
Als Grenzgänger bekommt man ja keine "Jahresmeldung zur Sozialversicherung" wie normale Arbeitnehmer, wo der entsprechende Wert drin stünde. Daher stellt sich die Frage: Ist hier nur der Minijob relevant oder das gesamte Bruttoeinkommen? Der Unterschied wäre ja schon gewaltig.
Vielen Dank im Voraus.
angenommen sei folgende Situation:
- Person mit Wohnsitz in Deutschland ist Grenzgänger in die Schweiz (80% Arbeitspensum)
- Person hat zusätzlich einen Minijob in Deutschland (450 Euro) und zahlt auch den Arbeitnehmerbeitrag für die Rentenversicherung (16,65 Euro im Monat)
Durch den Minijob wäre die Person ja für eine Riester-Rentenversicherung zulageberechtigt. Die Frage ist nun: Wie berechnet sich aus steuerlicher Sicht das rentenversicherungspflichtige Einkommen, welches in der Anlage AV eingetragen (Zeile 11) werden muss?
Als Grenzgänger bekommt man ja keine "Jahresmeldung zur Sozialversicherung" wie normale Arbeitnehmer, wo der entsprechende Wert drin stünde. Daher stellt sich die Frage: Ist hier nur der Minijob relevant oder das gesamte Bruttoeinkommen? Der Unterschied wäre ja schon gewaltig.
Vielen Dank im Voraus.
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