Folgende Situation:
Verheiratetes Paar, Er Steuerklasse III, Sie Steuerklasse V,
2 Kinder, 2008 und 2006 geboren,
Er Bezieher des kompletten Kindergeldes (2*2280€)
zusammenlebend, zusammen veranlagt.
Beim zu versteuernden Einkommen wird der Freibetrag von 7248€ für das altere Kind abgezogen.
Keine Angeben dort zum jüngeren Kind.
Bei der Steuerberechnung wird zu dem Splittingtarif folgendes Hinzugerechnet:
dazu Altersvorsorgezulage 639€
dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen 2280 €
Dies erhöht die festzusetzende Einkommenssteuer so weit, dass eine Nachzahlung fällig wird.
Auf welcher Grundlage wird das Kindergeld hinzugerechnet?
Oder habe ich nur irgendwo ein Kreuzchen nicht gesetzt?
Danke schonmal für die Hilfe!
Verheiratetes Paar, Er Steuerklasse III, Sie Steuerklasse V,
2 Kinder, 2008 und 2006 geboren,
Er Bezieher des kompletten Kindergeldes (2*2280€)
zusammenlebend, zusammen veranlagt.
Beim zu versteuernden Einkommen wird der Freibetrag von 7248€ für das altere Kind abgezogen.
Keine Angeben dort zum jüngeren Kind.
Bei der Steuerberechnung wird zu dem Splittingtarif folgendes Hinzugerechnet:
dazu Altersvorsorgezulage 639€
dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen 2280 €
Dies erhöht die festzusetzende Einkommenssteuer so weit, dass eine Nachzahlung fällig wird.
Auf welcher Grundlage wird das Kindergeld hinzugerechnet?
Oder habe ich nur irgendwo ein Kreuzchen nicht gesetzt?
Danke schonmal für die Hilfe!
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