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Hinzurechnung Kindergeld bei Festsetzung Einkommenssteuer? Fehler?

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    Hinzurechnung Kindergeld bei Festsetzung Einkommenssteuer? Fehler?

    Folgende Situation:
    Verheiratetes Paar, Er Steuerklasse III, Sie Steuerklasse V,
    2 Kinder, 2008 und 2006 geboren,
    Er Bezieher des kompletten Kindergeldes (2*2280€)
    zusammenlebend, zusammen veranlagt.

    Beim zu versteuernden Einkommen wird der Freibetrag von 7248€ für das altere Kind abgezogen.
    Keine Angeben dort zum jüngeren Kind.

    Bei der Steuerberechnung wird zu dem Splittingtarif folgendes Hinzugerechnet:
    dazu Altersvorsorgezulage 639€
    dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen 2280 €
    Dies erhöht die festzusetzende Einkommenssteuer so weit, dass eine Nachzahlung fällig wird.

    Auf welcher Grundlage wird das Kindergeld hinzugerechnet?
    Oder habe ich nur irgendwo ein Kreuzchen nicht gesetzt?

    Danke schonmal für die Hilfe!

    #2
    AW: Hinzurechnung Kindergeld bei Festsetzung Einkommenssteuer? Fehler?

    Zitat von ML3791 Beitrag anzeigen
    Auf welcher Grundlage wird das Kindergeld hinzugerechnet?
    Wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist als das Kindergeld dann bekommt man ersteren voll und muss letzteren zurückzahlen.

    Kommentar


      #3
      AW: Hinzurechnung Kindergeld bei Festsetzung Einkommenssteuer? Fehler?

      Beim zu versteuernden Einkommen wird der Freibetrag von 7248€ für das altere Kind abgezogen. Keine Angeben dort zum jüngeren Kind.
      Die Günstigerprüfung erfolgt für jedes Kind einzeln!

      Hier wurde die Thematik schon mal etwas ausführlicher erörtert:

      https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post220901
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Hinzurechnung Kindergeld bei Festsetzung Einkommenssteuer? Fehler?

        Dies erhöht die festzusetzende Einkommenssteuer so weit, dass eine Nachzahlung fällig wird.
        Wobei die eigentliche Ursache für die Nachzahlung nicht darin zu suchen ist, sondern in der Steuerklassenwahl III/V.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Hinzurechnung Kindergeld bei Festsetzung Einkommenssteuer? Fehler?

          Ok. Verstanden.
          Vielen Dank für die schnellen Informationen!

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            #6
            AW: Hinzurechnung Kindergeld bei Festsetzung Einkommenssteuer? Fehler?

            Wie läuft das aktuell für den VZ 2017 ?
            Denn das Kindergeld wird max für ein halbes Jahr nachgezahlt, d. h. also bei verspäteter Antragstellung erst in 2018 gibt es zwar den Anspruch auf das Kindergeld,
            aber es wird nicht mehr ausgezahlt.
            Bisher wurde die Verrechnung des Anspruch ja damit begründet, dass das zu zahlende Kindergeld nachträglich beantragt werden kann, dies ist nun nicht mehr möglich,
            so dass ggf. die ausschließliche "Nutzung " des Kinderfreibetrages auf jeden Fall günstiger ist.
            Wie kann das eingetragen werden ?

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              #7
              AW: Hinzurechnung Kindergeld bei Festsetzung Einkommenssteuer? Fehler?

              Wie kann das eingetragen werden ?
              Es kann da nichts eingetragen werden. Maßgeblich ist allein der Kindergeldanspruch und der Anspruch hat mit der Beschränkung der Auszahlung auf die letzten 6 Monate m. E. nichts zu tun.

              Ob diese Neuregelung rechtens ist, werden die Gerichte sicher irgendwann entscheiden.

              https://www.lff-rlp.de/startseite/ak...-dem-01012018/
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Hinzurechnung Kindergeld bei Festsetzung Einkommenssteuer? Fehler?

                Wo wurde das so begründet, dass man nachträglich das KG beantragen kann ? M.E. nirgends. Charlie24 hat schon recht, entscheidend ist und war allein, dass ein Anspruch auf KG besteht. Und ob Du es geltend machst oder nicht und ob Du die Frist versäumst, ist Dein Privatvergnügen. Ist bei Riester auch so. Wenn du da die Zweijahresfrist verbummelst für die Zustimmung zur Datenübermittlung oder bei Beamten die Zustimmung zur Übermittlung der Besoldungsdaten an die ZfA, dann ist halt Essig.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Hinzurechnung Kindergeld bei Festsetzung Einkommenssteuer? Fehler?

                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Wo wurde das so begründet, dass man nachträglich das KG beantragen kann ? M.E. nirgends. Charlie24 hat schon recht, entscheidend ist und war allein, dass ein Anspruch auf KG besteht. Und ob Du es geltend machst oder nicht und ob Du die Frist versäumst, ist Dein Privatvergnügen. Ist bei Riester auch so. Wenn du da die Zweijahresfrist verbummelst für die Zustimmung zur Datenübermittlung oder bei Beamten die Zustimmung zur Übermittlung der Besoldungsdaten an die ZfA, dann ist halt Essig.
                  Hallo,

                  Fristen für den Kindergeld Antrag 2018

                  Wer 2018 Kindergeld erhalten möchte, muss sich beim Antrag an gewisse Fristen halten. Bisher konnten Eltern sich mit dem Beantragen von Kindergeld Zeit lassen, weil es bis zu vier Jahre rückwirkend gezahlt wurde. Ab dem 01. Januar 2018 gilt die Regelung, dass Kindergeld rückwirkend nur noch 6 Monate ausgezahlt wird. Um fehlende Unterlagen nachzureichen, kann eine Fristverlängerung beantragt werden.

                  Link:https://www.familienkasse-info.de/ki...beantragen.php

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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