... letztes Jahr hatte ich in Anlage N, Zeile 91 meine Elternzeit eingegeben.
In der Anlage N betrifft die Zeile 91 Werbungskosten zu Versorgungsbezügen, das hast du möglicherweise falsch in Erinnerung.
Die Höhe deiner Steuererstattung hat das garantiert nicht beeinflusst, das siehst du falsch!
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