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Anlage KAP - Richtig eingetragen und welche Belege?

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    Anlage KAP - Richtig eingetragen und welche Belege?

    Hallo,

    ich sitze gerade über der Einkommenssteuererklärung 2016 (Zusammenveranlagung) und muss zum ersten Mal die Anlage KAP ausfüllen. Der Grund: Mein Mann hat 2016 einen Zinsbonus auf seinen aufgelösten Bausparvertrag erhalten und es wurde Kapitalertragssteuer abgeführt, da sein Freistellungsauftrag nicht hoch genug war.

    Ich habe nun folgende Eingaben getätigt und möchte gerne sicher gehen, dass ich auch nichts vergessen habe:

    Anlage KAP (Ehemann) hinzugefügt.

    Kreuzchen in Zeile 5 "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge."

    Die Steuerbescheinigung von der Bausparkasse abgetippt.

    In Zeile 13 kommen dann die in Anspruch genommenen zusammenaddierten Sparer-Pauschbeiträge von mir und meinem Mann, die wir bei anderen Bankinstituten hatten.

    Soweit richtig?

    Die Fragen, die sich mir sonst noch stellen sind:

    Reicht es, nur den Originalbeleg der Bausparkasse beizufügen oder braucht man von jedem Bankinstitut die Jahressteuerbescheinigung? Manche Bankinstitute stellen nämlich gar keine Jahressteuerbescheinigung aus, wenn keine Kapitalertragssteuer abgeführt wurde.

    Anlage KAP (Ehefrau) ist nicht nötig oder?

    Mein Mann hat noch eine Kapitallebensversicherung, abgeschlossen vor 2005 und Laufzeit länger als 12 Jahre. Er weiß leider nicht mehr, ob er dort jemals einen Freistellungsauftrag gestellt hat. Sollte er dort mal nachfragen oder ist der Vertrag irrelevant, da es ohnehin noch ein steuerbegünstigter Vertrag ist?

    Außerdem hat er noch eine betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung), die aber offiziell noch auf seinen alten Arbeitgeber läuft und schon seit Jahren beitragsfrei gestellt ist. Auch hier weiß er nicht, ob eventuell ein Freistellungsauftrag gestellt wurde. Sollte er hier auch mal nachfragen?

    Die letzten zwei Fragen zielen darauf ab, dass ich in Zeile 13 bei den addierten Pausch-Beträgen nicht versehentlich eine falsche Angabe machen will.

    Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!

    #2
    AW: Anlage KAP - Richtig eingetragen und welche Belege?

    Hast Du mal eine Berechnung gestartet? Da würdest Du ja evtl. schon drauf hingewiesen werden, ob Du was falsch ausgefüllt hast.

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      #3
      AW: Anlage KAP - Richtig eingetragen und welche Belege?

      Die Anlage KAP scheint mir richtig ausgefüllt zu sein.

      Die Bescheinigungen der anderen Institute müssen nicht beigefügt werden. Das Finanzamt kennt zwar eure Kapitalerträge nicht, es kennt aber die tatsächlich in Anspruch genommenen Sparerpauschbeträge
      und kann so die Richtigkeit der Angaben in den Zeilen 12 und 13 auch ohne Einreichung aller Belege überprüfen.

      Dem Thema Freistellung bei der alten Lebens- und der alten Direktversicherung muss dein Mann m. E. nicht nachgehen! Das näher zu erläutern könnte als Steuerberatung missverstanden werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage KAP - Richtig eingetragen und welche Belege?

        @L. E. Fant: Die Plausibilitätsprüfung habe ich gemacht und die meckert auch nicht. Allerdings meckert die oft auch nicht, wenn man irgendwo ein falsches Kreuzchen setzt. Deswegen wollte ich einfach noch eine zweite menschliche Meinung haben.

        @Charlie24: Vielen Dank! Das hilft mir schon mal weiter. Ich frage mich ohnehin, warum der Bürger sämtliche Angaben abtippen und teilweise erst umständlich herausfinden muss, wenn dem Finanzamt sowieso fast alle Angaben schon vorliegen. Einfacher wäre es doch, wenn der Bürger seine Daten online abrufen könnte und dann ggf. nur noch entsprechende Ergänzungen machen müsste. Aber ok, das ist jetzt Off-Topic und kann von uns auch nicht entschieden werden.

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          #5
          AW: Anlage KAP - Richtig eingetragen und welche Belege?

          Haben Sie die Zeile 5 " Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalertrage" bewusst gesetzt? Diese Option wählt man, wenn man fünf Geldanlagen hat, möchte aber nur eine überprüfen lassen. In diesem Fall muss meine sämtliche Freistellungsbeträge angeben, sonst setzt das Programm mehr als die 1602 € an.

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            #6
            AW: Anlage KAP - Richtig eingetragen und welche Belege?

            Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
            Diese Option wählt man, wenn man fünf Geldanlagen hat, möchte aber nur eine überprüfen lassen. In diesem Fall muss meine sämtliche Freistellungsbeträge angeben, sonst setzt das Programm mehr als die 1602 € an.
            Zeile 5 wählt man u.a. dann, wenn die Kapitalerträge in Summe den Freibetrag nicht übersteigen, wegen ungünstig verteilter Freistellungsaufträge aber Steuer einbehalten wurde. Genau das ist hier der Ausgangsfall, insofern ist Zeile 5 goldrichtig. Dein letzter Satz ist völlig unverständlich.

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              #7
              AW: Anlage KAP - Richtig eingetragen und welche Belege?

              OK, vielleicht habe ich wirklich nicht den nötigen Durchblick, deshalb folgende Überlegung.
              Ich besitze 2 Sparbücher, bekomme jeweils 2000 € Zinsen. Eines habe ich mit 1602 € freigestellt, von anderen wird 25% Abgeltungssteuer einbehalten. Da das Programm vom anderen Sparbuch nichts weis, setzt es ja wieder die 1602 € Pauschbetrag an und zahlt die Abgeltungssteuer wieder zurück. Das wird verhindert durch die Zeile, wo sämtliche Freistellungsbeträge anzugeben sind. Mal ganz davon abgesehen, das dem FA die freigestellten Zinsen gemeldet werden.

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                #8
                AW: Anlage KAP - Richtig eingetragen und welche Belege?

                Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
                Ich besitze 2 Sparbücher, bekomme jeweils 2000 € Zinsen. Eines habe ich mit 1602 € freigestellt, von anderen wird 25% Abgeltungssteuer einbehalten. Da das Programm vom anderen Sparbuch nichts weis, setzt es ja wieder die 1602 € Pauschbetrag an und zahlt die Abgeltungssteuer wieder zurück.
                Natürlich. Wenn man unvollständige Angaben macht, rechnet das Programm falsch. Wenn ich im VZ zwei AG mit zwei LStB hatte und nur eine eingebe, wird mir das Programm wegen niedrigerer Progression im Steuertarif auch eine LSt-Erstattung ausweisen.

                Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
                Das wird verhindert durch die Zeile, wo sämtliche Freistellungsbeträge anzugeben sind.
                Ja. Du willst also eigentlich mitteilen, dass man die Formulare richtig und komplett ausfüllen muss? Und was hat dich nun daran verwundert, dass vom TE völlig korrekt Zeile 5 ausgewählt wurde?

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                  #9
                  AW: Anlage KAP - Richtig eingetragen und welche Belege?

                  Hab,s nochmal durchgelesen. In der Tat wurde die Bedeutung von Zeile 5 richtig erkannt.

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                    #10
                    AW: Anlage KAP - Richtig eingetragen und welche Belege?

                    und auch für die Ehefrau ist eine Anlage KAP nötig, um ein mehrfaches Ausnutzen des Sparerfreibetrages zu vermeiden, ggf. nur mit ein paar Nullen.

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                      #11
                      AW: Anlage KAP - Richtig eingetragen und welche Belege?

                      Hallo,

                      aber nur wenn in der Anlage KAP Zeile 4 angekreuzt wird-> Günstigerprüfung für alle Kapitalerträge. Bei Ankreuzen der Zeile 5 läuft auch bei Zusammenveranlagung alles so durch.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Anlage KAP - Richtig eingetragen und welche Belege?

                        Bei Ankreuzen der Zeile 5 läuft auch bei Zusammenveranlagung alles so durch.
                        So ist es! Eine Anlage KAP genügt in Fällen wie dem hier diskutierten.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Anlage KAP - Richtig eingetragen und welche Belege?

                          Danke nochmal. Ja, wir sind insgesamt unter den 1602 Euro. Günstigerprüfung würde daher in unserem Fall nichts bringen. Wieviel Sparer-Pauschbetrag (von beiden) schon in Anspruch genommen wurde, muss ja in Zeile 13 rein. Von daher wird auch nichts falsch berechnet, selbst wenn die Anlage KAP (Ehefrau) nicht beigefügt ist. Ich erwähne das nur noch einmal, da der letzte Punkt bei einigen für Verwirrung gesorgt hat.

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