Hallo,
ich sitze gerade über der Einkommenssteuererklärung 2016 (Zusammenveranlagung) und muss zum ersten Mal die Anlage KAP ausfüllen. Der Grund: Mein Mann hat 2016 einen Zinsbonus auf seinen aufgelösten Bausparvertrag erhalten und es wurde Kapitalertragssteuer abgeführt, da sein Freistellungsauftrag nicht hoch genug war.
Ich habe nun folgende Eingaben getätigt und möchte gerne sicher gehen, dass ich auch nichts vergessen habe:
Anlage KAP (Ehemann) hinzugefügt.
Kreuzchen in Zeile 5 "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge."
Die Steuerbescheinigung von der Bausparkasse abgetippt.
In Zeile 13 kommen dann die in Anspruch genommenen zusammenaddierten Sparer-Pauschbeiträge von mir und meinem Mann, die wir bei anderen Bankinstituten hatten.
Soweit richtig?
Die Fragen, die sich mir sonst noch stellen sind:
Reicht es, nur den Originalbeleg der Bausparkasse beizufügen oder braucht man von jedem Bankinstitut die Jahressteuerbescheinigung? Manche Bankinstitute stellen nämlich gar keine Jahressteuerbescheinigung aus, wenn keine Kapitalertragssteuer abgeführt wurde.
Anlage KAP (Ehefrau) ist nicht nötig oder?
Mein Mann hat noch eine Kapitallebensversicherung, abgeschlossen vor 2005 und Laufzeit länger als 12 Jahre. Er weiß leider nicht mehr, ob er dort jemals einen Freistellungsauftrag gestellt hat. Sollte er dort mal nachfragen oder ist der Vertrag irrelevant, da es ohnehin noch ein steuerbegünstigter Vertrag ist?
Außerdem hat er noch eine betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung), die aber offiziell noch auf seinen alten Arbeitgeber läuft und schon seit Jahren beitragsfrei gestellt ist. Auch hier weiß er nicht, ob eventuell ein Freistellungsauftrag gestellt wurde. Sollte er hier auch mal nachfragen?
Die letzten zwei Fragen zielen darauf ab, dass ich in Zeile 13 bei den addierten Pausch-Beträgen nicht versehentlich eine falsche Angabe machen will.
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!
ich sitze gerade über der Einkommenssteuererklärung 2016 (Zusammenveranlagung) und muss zum ersten Mal die Anlage KAP ausfüllen. Der Grund: Mein Mann hat 2016 einen Zinsbonus auf seinen aufgelösten Bausparvertrag erhalten und es wurde Kapitalertragssteuer abgeführt, da sein Freistellungsauftrag nicht hoch genug war.
Ich habe nun folgende Eingaben getätigt und möchte gerne sicher gehen, dass ich auch nichts vergessen habe:
Anlage KAP (Ehemann) hinzugefügt.
Kreuzchen in Zeile 5 "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge."
Die Steuerbescheinigung von der Bausparkasse abgetippt.
In Zeile 13 kommen dann die in Anspruch genommenen zusammenaddierten Sparer-Pauschbeiträge von mir und meinem Mann, die wir bei anderen Bankinstituten hatten.
Soweit richtig?
Die Fragen, die sich mir sonst noch stellen sind:
Reicht es, nur den Originalbeleg der Bausparkasse beizufügen oder braucht man von jedem Bankinstitut die Jahressteuerbescheinigung? Manche Bankinstitute stellen nämlich gar keine Jahressteuerbescheinigung aus, wenn keine Kapitalertragssteuer abgeführt wurde.
Anlage KAP (Ehefrau) ist nicht nötig oder?
Mein Mann hat noch eine Kapitallebensversicherung, abgeschlossen vor 2005 und Laufzeit länger als 12 Jahre. Er weiß leider nicht mehr, ob er dort jemals einen Freistellungsauftrag gestellt hat. Sollte er dort mal nachfragen oder ist der Vertrag irrelevant, da es ohnehin noch ein steuerbegünstigter Vertrag ist?
Außerdem hat er noch eine betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung), die aber offiziell noch auf seinen alten Arbeitgeber läuft und schon seit Jahren beitragsfrei gestellt ist. Auch hier weiß er nicht, ob eventuell ein Freistellungsauftrag gestellt wurde. Sollte er hier auch mal nachfragen?
Die letzten zwei Fragen zielen darauf ab, dass ich in Zeile 13 bei den addierten Pausch-Beträgen nicht versehentlich eine falsche Angabe machen will.
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!
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