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Eintrag in der Öffnungsklausel verhindert Vorausberechnung der Steuer

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    Eintrag in der Öffnungsklausel verhindert Vorausberechnung der Steuer

    Guten Tag!

    Mein Problem:
    Die Steuervorausberechnung ergibt: Ausschlussfall (das Programm kann die steuerlichen Sachverhalte nicht berechnen).

    Ursache:
    Ich habe in Anlage R bei der Öffnungsklausel den Prozentsatz eingetragen, der mir vom Versorgungsträger genannt wurde. Lösche ich diesen Eintrag, dann funktioniert die Vorausberechnung einwandfrei.

    Ich würde die Steuerberechnungsfunktion natürlich gern nutzen!

    Meine Frage:
    Mache ich einen Eingabefehler? Oder handelt es sich um einen Programmfehler?

    Weitere Angaben:
    Elsterformular 18.1, Berechnung 18.1.0.0, Revision 22140
    heute aktualisiert
    Die Plausibilitätsprüfung ergab nur die übliche Nachfrage, ob der Eintrag in der Öffnungsklausel wirklich notwendig sei.

    Gern hätte ich Euren Rat!

    Mit freundlichem Gruß
    DX04706

    #2
    AW: Eintrag in der Öffnungsklausel verhindert Vorausberechnung der Steuer

    Wie der Name "Ausschlussfall" schon sagt: Das Berechnungsprogramm kann diesen Sonderfall nicht rechnen. Es ist weder ein Eingabefehler noch ein Programmfehler, diese Spezialfunktion ist lediglich nicht implementiert. Ob sie das je wird, weiß ich nicht.

    Dia Vorfrage dazu allerdings: Wenn der Versicherungsträger Dir dafür einen Prozentsatz genannt hat, habe ich häufig schon gesehen, dass dieser Prozentsatz eingetragen wurde, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Der Versicherer bescheinigt Dir zum einen, DASS Du in mindestens einem Jahr Beiträge oberhalb des Höchstbetrags zur gesetzlichen RV geleistet hast in den Jahren bis 2004. Außerdem bescheinigt er, in wie VIELEN Jahren das der Fall war. Tatsächlich eintragen darfst Du es aber nur, wenn das in mindestens 10 Jahren der Fall war bei Deinen 427 Versicherern insgesamt. Wenn Du also Bescheinigungen von Versicherer A, B und C mit einem Prozentsatz hast und jeder Dir nur 3 Jahre bescheinigt, hast Du keine 10 Jahre, der Wert ist NICHT einzutragen und Du hast das Berechnungsproblem nicht. Wie viele Jahre waren es bei Dir ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Eintrag in der Öffnungsklausel verhindert Vorausberechnung der Steuer

      Besten Dank Picard777 für die rasche Antwort!

      Zu Deiner Frage:
      Die Voraussetzungen für die Anwendung der Öffnungsklausel sind bei mir erfüllt. Seit 10 Jahren berücksichtigt das Finanzamt diesen Umstand.

      Nochmals zu meinem Problem:
      In der Vergangenheit hat die Steuervorausberechnung den Prozentsatz bei der Öffnungsklausel stets korrekt verarbeitet. Erst in diesem Jahr verweigert Elsterformular die Berechnung.

      Darf ich fragen, ob bei Dir, Picard777, die Vorausberechnung funktioniert, wenn Du Prozente bei der Öffnungsklausel einträgst?
      Die Öffnungsklausel scheint nicht oft angewendet zu werden. Vielleicht ist deshalb noch niemand in diesem Jahr auf das Problem bei der Steuervorausberechnung gestoßen.

      Mit freundlichem Grüß
      DX04706

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        #4
        AW: Eintrag in der Öffnungsklausel verhindert Vorausberechnung der Steuer

        Ich habe es nicht ausprobiert mit der Version 18.1, aber der Begriff "Ausschlussfall" und die Klammererläuterung dazu sind eigentlich eindeutig. Bei der Version 18.0 ging es allerdings. Vielleicht kann das mal Jemand mit der 18.1 testen, während DX04706 uns mal seine genauen Eintragungen in der Anlage R postet ...
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Eintrag in der Öffnungsklausel verhindert Vorausberechnung der Steuer

          Danke für Deine Bemühungen, Picard777!

          In Anlage R für die Einkommensteuererklärung 2016 habe ich folgende Eintragungen:
          (Ich unterstelle, dass die genauen EUR-Beträge für meine Fragestellung keine Rolle spielen.)

          Zeile 4: Kreuz bei "Berufsständische Versorgungseinrichtung "
          Zeile 5 (Rentenbetrag): 5-stellige Ziffernfolge
          Zeile 6 (Anpassungsbetrag): 4-stellige Ziffernfolge
          Zeile 7 (Rentenbeginn): 01.04.2006
          Zeile 11 (Prozentsatz): 13,53
          Zeile 40 (Leibrente): 3-stellige Ziffernfolge
          Zeile 41 (Rentenbeginn): 01.06.2009

          Mit dieser Konstellation erhalte ich bei der Steuervorausberechnung den Hinweis: Ausschlussfall.
          Lösche ich aber den Eintrag "13,53" in Zeile 11, dann funktioniert die Vorausberechnung einwandfrei.
          Bis einschließlich der Steuererklärung 2015 gab es dieses Problem nicht.

          Ich habe Elsterformular 18.1 mittels PlayOnLinux installiert, weil ich mit Ubuntu 16.04 arbeite.
          Bisher habe ich keine weiteren Funktionseinschränkungen bemerkt.

          Mit freundlichem Gruß
          DX04706

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            #6
            AW: Eintrag in der Öffnungsklausel verhindert Vorausberechnung der Steuer

            Bei 18.0 geht es auch mit Deinen, zu meinen Angaben erweiterten Angaben, Version 18.1 kann ich heute nichts mehr dazu sagen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              AW: Eintrag in der Öffnungsklausel verhindert Vorausberechnung der Steuer

              Hallo DX04706,

              ~~~Ich habe Elsterformular 18.1 mittels PlayOnLinux installiert, weil ich mit Ubuntu 16.04 arbeite.
              nur so ins Blaue geschossen, könnte zu Zeile 11 ein Konflikt mit Punkt oder Komma als Dezimaltrenner existieren?
              Gruß, Basteltyp

              ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
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                #8
                AW: Eintrag in der Öffnungsklausel verhindert Vorausberechnung der Steuer

                Hallo Picard777, hallo Basteltyp!

                Ich finde es wirklich großartig, wie rasch und kompetent Ihr auf mein Problem eingeht.

                Inzwischen bin ich der Problemlösung deutlich näher gekommen: Es hängt mit der Version von Elsterformular zusammen.

                Picard777, Du hast mich auf die Idee gebracht, weil bei Deiner Version 18.0 die Vorausberechnung auch mit einer Prozenteingabe in der Öffnungsklausel funktionierte!

                Also habe ich Elsterformular neu installiert und update NICHT erlaubt -> ich hatte Version 18.0.2.
                Erneuter Versuch mit meinen problematischen Daten und siehe da - es gab bei der Steuerberechnung kein Problem mehr.

                Dann erlaubte ich ein Update auf Version 18.1 -> mein Problem war wieder da: Der Eintrag in Anlage R Zeile 11 bei der Öffnungsklausel verhinderte die Steuervorausberechnung.

                Mein Fazit: Bis auf weiteres werde ich bei Elsterformular 18.0.2 bleiben. Damit ist mein Problem behoben.

                Ob und wie man den Programmentwicklern einen Hinweis geben sollte, kann ich nicht überblicken.

                @Basteltyp: Danke für Deine Idee. In meinem Betriebssystem ist als Dezimaltrenner ein Komma eingestellt, genau so wie es in Elsterformular bei der Eingabe erzwungen wird.

                Muss ich irgendwo diesen Thread als beendet markieren?

                Nochmals besten Dank an Euch beide!
                DX04706

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                  #9
                  AW: Eintrag in der Öffnungsklausel verhindert Vorausberechnung der Steuer

                  Habe es jetzt auch mit 18.1 probieren können und kam auf das selbe Ergebnis wie Du.

                  Für mich stellt sich die Sache so dar, dass die Programmierer gemerkt haben, dass irgendwie in bestimmten Konstellationen aus Rechts- oder Programmiergründen die Version 18.0.2 da ggf. nicht richtig rechnet. Ob das bei Dir TATSÄCHLICH der Fall ist oder in anderen Konstellationen, weiß ich natürlich nicht. Da man das wohl nicht so schnell beheben kann und jetzt nicht so die breite Masse betrifft, hat man das in 18.1 blockiert, also als Ausschlussfall gesetzt. Im Ergebnis bekommst Du somit mit 18.0.2 zwar ein Ergebnis. Und es könnte auch richtig sein, ggf. aber auch nicht.

                  Ich würde Alles fertig machen und mit 18.0.2 rechnen und Dir das ausdrucken, dann auf 18.1 updaten und dann senden. Das Finanzamt rechnet sowieso mit anderen Programmen, d.h. dass das mit 18.1 bei DIR nicht geht, ist für den Bescheid und die Bearbeitung im Finanzamt vollkommen irrelevant.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Eintrag in der Öffnungsklausel verhindert Vorausberechnung der Steuer

                    Hallo Picard777,

                    Zufälle gibt's, vor wenigen Minuten aus Neugier den Fall auch mit 18.1 angegangen.
                    Das Ergebnis kann ich bestätigen.
                    Zuletzt geändert von Basteltyp; 20.02.2017, 23:22. Grund: Rechtschreibung
                    Gruß, Basteltyp

                    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
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                      #11
                      AW: Eintrag in der Öffnungsklausel verhindert Vorausberechnung der Steuer

                      Nochmals herzlichen Dank für alle Mühe und Hilfe!
                      DX04706

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                        #12
                        AW: Eintrag in der Öffnungsklausel verhindert Vorausberechnung der Steuer

                        Zitat von DX04706 Beitrag anzeigen
                        Hallo Picard777, hallo Basteltyp!

                        Ich finde es wirklich großartig, wie rasch und kompetent Ihr auf mein Problem eingeht.
                        Muss ich irgendwo diesen Thread als beendet markieren?

                        Nochmals besten Dank an Euch beide!
                        DX04706
                        Nein, den thread brauchst Du nicht zu beenden, kannst Du ja auch nicht.

                        Ist doch schön, wenn sich andere artfremde Fragen anschliessen.

                        Ich könnte ihn schliessen, aber dann fallen vielleicht tausende Mods auf mich ein, wie ich mir das erlauben kann.

                        Keine Sorge!
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                          #13
                          AW: Eintrag in der Öffnungsklausel verhindert Vorausberechnung der Steuer

                          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                          tausende Mods
                          So viele sind wir doch gar nicht. Solange wir eine gerade Anzahl sind, kann nichts passieren, da immer Einer das wieder aufheben kann ...
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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