Guten Tag!
Mein Problem:
Die Steuervorausberechnung ergibt: Ausschlussfall (das Programm kann die steuerlichen Sachverhalte nicht berechnen).
Ursache:
Ich habe in Anlage R bei der Öffnungsklausel den Prozentsatz eingetragen, der mir vom Versorgungsträger genannt wurde. Lösche ich diesen Eintrag, dann funktioniert die Vorausberechnung einwandfrei.
Ich würde die Steuerberechnungsfunktion natürlich gern nutzen!
Meine Frage:
Mache ich einen Eingabefehler? Oder handelt es sich um einen Programmfehler?
Weitere Angaben:
Elsterformular 18.1, Berechnung 18.1.0.0, Revision 22140
heute aktualisiert
Die Plausibilitätsprüfung ergab nur die übliche Nachfrage, ob der Eintrag in der Öffnungsklausel wirklich notwendig sei.
Gern hätte ich Euren Rat!
Mit freundlichem Gruß
DX04706
Mein Problem:
Die Steuervorausberechnung ergibt: Ausschlussfall (das Programm kann die steuerlichen Sachverhalte nicht berechnen).
Ursache:
Ich habe in Anlage R bei der Öffnungsklausel den Prozentsatz eingetragen, der mir vom Versorgungsträger genannt wurde. Lösche ich diesen Eintrag, dann funktioniert die Vorausberechnung einwandfrei.
Ich würde die Steuerberechnungsfunktion natürlich gern nutzen!
Meine Frage:
Mache ich einen Eingabefehler? Oder handelt es sich um einen Programmfehler?
Weitere Angaben:
Elsterformular 18.1, Berechnung 18.1.0.0, Revision 22140
heute aktualisiert
Die Plausibilitätsprüfung ergab nur die übliche Nachfrage, ob der Eintrag in der Öffnungsklausel wirklich notwendig sei.
Gern hätte ich Euren Rat!
Mit freundlichem Gruß
DX04706
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