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Verlustfeststellungsbescheid = negatives Einkommen in Einkommensteuerbescheid ?

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    Verlustfeststellungsbescheid = negatives Einkommen in Einkommensteuerbescheid ?

    Hallo liebes Forum!

    Ich habe eine Frage: Ich habe für die Jahre 2011 und 2012 einen Antrag auf gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags eingereicht, um meine Studiumskosten geltend zu machen.

    Darauf erhielt ich aber nur einen Einkommensteuerbescheid und keinen Verlustfeststellungsbescheid.

    Der Steuerbescheid ist nach § 165 Abs 1 Satz 2 A0 teilweise vorläufig. Die Studiumskosten wurden als Sonderausgaben festgesetzt (Summe der Einkünfte = 0, Einkommen negativ). In den "Erläuterungen zur Festsetzung" steht: "Die Festsetzung der Einkommenssteuer ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 A0 vorläufig hinsichtlich der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, § 9 Absatz 6, § 12 Absatz 5 EStG)". Von einem Verlustvortrag steht nirgendwo etwas geschrieben.

    Meine Frage ist nun: Wenn durch ein positives BFH/BVerfG-Urteil meine Bachelorstudiumskosten als Werbungskosten festgesetzt werden, genügt dann lediglich dieser vorläufige Einkommensteuerbescheid, dass das Finanzamt automatisch einen Verlustvortrag vornimmt? Oder muss ich jetzt Einspruch einlegen und erst einen (vorläufigen) Verlustfeststellungsbescheid beantragen?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr kurz Licht ins Dunkle bringen könntet!
    Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe derweil!

    Viele Grüße
    Elli
    Zuletzt geändert von Eli Sabeth; 24.02.2017, 17:17.

    #2
    AW: Verlustfeststellungsbescheid = negatives Einkommen in Einkommensteuerbescheid ?

    Du musst keinen Einspruch einlegen! Sollte das BVerfG die aktuelle gesetzliche Regelung kippen, nach der die Kosten eines Erststudiums nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden,

    erhältst du automatisch einen geänderten Einkommensteuerbescheid und einen Bescheid mit der Verlustfeststellung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustfeststellungsbescheid = negatives Einkommen in Einkommensteuerbescheid ?

      Klasse, das freut mich zu lesen!

      Hab vielen lieben Dank, Charlie24!

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustfeststellungsbescheid = negatives Einkommen in Einkommensteuerbescheid ?

        Und um es vielleicht klarer zu machen: Das Finanzamt hätte Dir zusätzlich noch ablehnende Verlustfeststellungsbescheide zusenden müssen. Das wird häufig versehentlich nicht gemacht, weil der Bearbeiter da eine zusätzliche Eingabe machen muss, die ansonsten nicht nötig ist. Ein Problem entsteht daraus allerdings für Dich NICHT, das hat keinerlei negative Auswirkungen auf Dich. Wenn Du in den Korinthenkackermodus gehen möchtest, kannst du aber natürlich beim Finanzamt nachfragen, wo Deine beantragten Verlustfestellungsbescheide bleiben.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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