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Anlage V mag keine unverheiratete Paare...

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    Anlage V mag keine unverheiratete Paare...

    Hallo,

    eigentlich ein simpler Fall: unverheiratetes Paar, beide berufstätig und steuernzahlend, kaufen sich Mitte 2016 zu je 50% eine vermietete Eigentumswohnung. Nun wollten wir die Anlage V ausfüllen, was auch geklappt hat, jedoch kommen Fehlermeldungen, dass es sich bei der Anlage V um eine Einzelveranlagung handelt. Das ist zwar klar aber es gibt in der V ja die Felder für die Aufteilung von Gewinn und Werbungskosten auf zwei Personen, die Elster jedoch nicht akzeptiert.

    Problem verständlich erklärt? Hat jemand Erfahrung damit? Ein Bekannter meinte es gäbe einen "Mantelbogen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des Gewinns", sagt das jemandem etwas?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Anlage V mag keine unverheiratete Paare...

    Wenn Ihr nicht verheiratet oder verpartnert seid dann könnt Ihr natürlich auch keine gemeinsame Einkommensteuererklärung abgeben. Deshalb erklärt natürlich jeder von Euch in Zeile 25 der Anlage V seinen Anteil an den Einkünften. Dieser wird, wie Dein Bekannter ja schon sagt, in der Feststellungserklärung ermittelt, die es in ElsterFormular nicht gibt, allerdings in ElsterOnline oder wahrscheinlich in Kaufsoftware.

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      #3
      AW: Anlage V mag keine unverheiratete Paare...

      Zitat von binder85 Beitrag anzeigen
      Hallo,

      Hat jemand Erfahrung damit? Ein Bekannter meinte es gäbe einen "Mantelbogen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des Gewinns", sagt das jemandem etwas?

      Vielen Dank!
      Aber nur im ElsterOnlinePortal , und dort ab März.
      https://www.elsteronline.de/eportal/Neues.tax

      Richtig heisst der Mantelbogen Deines Bekannten: Gesonderte und einheitliche Feststellung
      Zuletzt geändert von stiller; 25.02.2017, 17:23. Grund: richtig heisst es
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Anlage V mag keine unverheiratete Paare...

        Und die Hälfte vom Überschuss trägt jeder von euch dann in die Zeile 25 der Anlage V bei der eigenen Einkommensteuererklärung ein.

        Und wenn ihr mit der eigenen Erklärung nicht bis zur Freischaltung des Formulars bzw. bis zum Feststellungsbescheid warten wollt, empfiehlt es sich, vorab eine Steuernummer für die Gemeinschaft zu beantragen
        und die eigene Erklärung unabhängig von der Feststellungserklärung einzureichen.

        Den Überschuss müsstet ihr ja anhand der ausgefüllten Anlage V bereits kennen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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