Hallo,
eigentlich ein simpler Fall: unverheiratetes Paar, beide berufstätig und steuernzahlend, kaufen sich Mitte 2016 zu je 50% eine vermietete Eigentumswohnung. Nun wollten wir die Anlage V ausfüllen, was auch geklappt hat, jedoch kommen Fehlermeldungen, dass es sich bei der Anlage V um eine Einzelveranlagung handelt. Das ist zwar klar aber es gibt in der V ja die Felder für die Aufteilung von Gewinn und Werbungskosten auf zwei Personen, die Elster jedoch nicht akzeptiert.
Problem verständlich erklärt? Hat jemand Erfahrung damit? Ein Bekannter meinte es gäbe einen "Mantelbogen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des Gewinns", sagt das jemandem etwas?
Vielen Dank!
eigentlich ein simpler Fall: unverheiratetes Paar, beide berufstätig und steuernzahlend, kaufen sich Mitte 2016 zu je 50% eine vermietete Eigentumswohnung. Nun wollten wir die Anlage V ausfüllen, was auch geklappt hat, jedoch kommen Fehlermeldungen, dass es sich bei der Anlage V um eine Einzelveranlagung handelt. Das ist zwar klar aber es gibt in der V ja die Felder für die Aufteilung von Gewinn und Werbungskosten auf zwei Personen, die Elster jedoch nicht akzeptiert.
Problem verständlich erklärt? Hat jemand Erfahrung damit? Ein Bekannter meinte es gäbe einen "Mantelbogen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des Gewinns", sagt das jemandem etwas?
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