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Bedarfsgemeinschaft/Unterhalt im Jahr der Hochzeit

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    Bedarfsgemeinschaft/Unterhalt im Jahr der Hochzeit

    Hallo,

    Situation bisher : Meine Freundin wohnt bei mir hat keine Leistungen mehr erhalten und ich konnte das als Bedarfsgemeinschaft/Unterhalt ansetzten

    Nun hat sich im Lauf der Jahres die Situation geändert und wir haben geheiratet .. da man ja diesen "Zustand" steuerlich für das ganze Jahr bekommt würde ich gerne wissen ob
    bis zum Zeitpunkt der Hochzeit immer noch die "Bedarfsgemeinschaft" angesetzt werden kann. Ich vermute mal nicht weil man ja dann doppelt begünstigt wäre.

    schönen Abend noch

    #2
    AW: Bedarfsgemeinschaft/Unterhalt im Jahr der Hochzeit

    Zitat von Elster1974 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Situation bisher : Meine Freundin wohnt bei mir hat keine Leistungen mehr erhalten und ich konnte das als Bedarfsgemeinschaft/Unterhalt ansetzten

    Nun hat sich im Lauf der Jahres die Situation geändert und wir haben geheiratet .. da man ja diesen "Zustand" steuerlich für das ganze Jahr bekommt würde ich gerne wissen ob
    bis zum Zeitpunkt der Hochzeit immer noch die "Bedarfsgemeinschaft" angesetzt werden kann. Ich vermute mal nicht weil man ja dann doppelt begünstigt wäre.

    schönen Abend noch
    Hallo,

    welche Felder stehen in Zeile 41 zur Verfügung?
    Alles klar?

    Gruß FIGUL
    Zuletzt geändert von FIGUL; 26.02.2017, 07:43. Grund: Änderung
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Bedarfsgemeinschaft/Unterhalt im Jahr der Hochzeit

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      welche Felder stehen in Zeile 41 zur Verfügung?
      Alles klar?

      Gruß FIGUL
      Hallo,

      Leider verstehe ich nicht was gemeint ist oder ich steh auf der Leitung.
      Die Frage war ob ich bis zum Zeitpunkt der Hochzeit wieder den Unterhalt ansetzten darf oder nicht da die Lohnsteuerklasse und damit die Vorteile ja rückwirkend für das ganze Jahr gelten.

      Danke
      Markus

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        #4
        AW: Bedarfsgemeinschaft/Unterhalt im Jahr der Hochzeit

        Zitat von Elster1974 Beitrag anzeigen
        Hallo,

        Leider verstehe ich nicht was gemeint ist oder ich steh auf der Leitung.
        Die Frage war ob ich bis zum Zeitpunkt der Hochzeit wieder den Unterhalt ansetzten darf oder nicht da die Lohnsteuerklasse und damit die Vorteile ja rückwirkend für das ganze Jahr gelten.

        Danke
        Markus
        Hallo,

        daswäre m.E. Steuerberatung und ist hier nicht gestattet.
        Die Zeile 41 ist doch eindeutig.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Bedarfsgemeinschaft/Unterhalt im Jahr der Hochzeit

          8)

          Da steht nur das Unterhalt für den Ehepartner nicht zulässig ist. Da steht aber leider nicht zu welchem Zeitpunkt das gilt. Ab dem Zeitpunkt der Eheschließung oder für das ganze Jahr wegen dem Steuervorteil

          Aber wenn das den Rahmen von diesem Forum sprengt sorry das wusste ich nicht

          Kommentar


            #6
            AW: Bedarfsgemeinschaft/Unterhalt im Jahr der Hochzeit

            Zitat von Elster1974 Beitrag anzeigen
            8)

            Da steht nur das Unterhalt für den Ehepartner nicht zulässig ist. Da steht aber leider nicht zu welchem Zeitpunkt das gilt. Ab dem Zeitpunkt der Eheschließung oder für das ganze Jahr wegen dem Steuervorteil

            Aber wenn das den Rahmen von diesem Forum sprengt sorry das wusste ich nicht
            Hallo,

            vor der Eheschließung hattest du doch keinen Ehepartner.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Bedarfsgemeinschaft/Unterhalt im Jahr der Hochzeit

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              vor der Eheschließung hattest du doch keinen Ehepartner.

              Gruß FIGUL
              Das stimmt 8) .. naja im schlimmsten Fall streicht das Finanzamt

              Danke

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                #8
                AW: Bedarfsgemeinschaft/Unterhalt im Jahr der Hochzeit

                Hallo,

                du musst da nichts reininterpretieren.
                Die Zeile 41 ist eindeutig.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: Bedarfsgemeinschaft/Unterhalt im Jahr der Hochzeit

                  Das stimmt 8) .. naja im schlimmsten Fall streicht das Finanzamt
                  Geh dann einfach davon aus, dass das kein schlimmer Fall ist!

                  Bei einer Zusammenveranlagung bleiben im Ergebnis die gleichen Beträge (Grundfreibetrag und Beiträge zur Basiskranken-/Pflegeversicherung) steuerfrei, die du ohne Heirat als Unterhalt für das gesamte Jahr hättest geltend machen können.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zeitraum, falls nicht während des ganzen Jahres

                    Hallo Markus,

                    mach' Dir doch mal die Mühe und schau Dir in der Anlage 'Unterhalt' die besagte Zeile 41 einmal in Ruhe an.

                    Denn genau dort wird nach dem gefragt, was Du bislang vermisst, nämlich dem Zeitraum 'von ... bis'.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Bedarfsgemeinschaft/Unterhalt im Jahr der Hochzeit

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Bei einer Zusammenveranlagung bleiben im Ergebnis die gleichen Beträge (Grundfreibetrag und Beiträge zur Basiskranken-/Pflegeversicherung) steuerfrei, die du ohne Heirat als Unterhalt für das gesamte Jahr hättest geltend machen können.
                      Ihr könnt euch nicht zusammenveranlagen lassen (das gilt immer für das ganze Jahr!) und gleichzeitig Unterhalt geltend machen. Das wäre tatsächlich doppelt.

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                        #12
                        AW: Bedarfsgemeinschaft/Unterhalt im Jahr der Hochzeit

                        Ihr könnt euch nicht zusammenveranlagen lassen (das gilt immer für das ganze Jahr!) und gleichzeitig Unterhalt geltend machen.
                        Genau darum ging es dem TE aber! Wenn ich das richtig verstanden habe, verdient die Freundin und jetzige Ehefrau selbst kein Geld,
                        so dass die Zusammenveranlagung natürlich auch Sinn macht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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