Hallo,
Situation bisher : Meine Freundin wohnt bei mir hat keine Leistungen mehr erhalten und ich konnte das als Bedarfsgemeinschaft/Unterhalt ansetzten
Nun hat sich im Lauf der Jahres die Situation geändert und wir haben geheiratet .. da man ja diesen "Zustand" steuerlich für das ganze Jahr bekommt würde ich gerne wissen ob
bis zum Zeitpunkt der Hochzeit immer noch die "Bedarfsgemeinschaft" angesetzt werden kann. Ich vermute mal nicht weil man ja dann doppelt begünstigt wäre.
schönen Abend noch
Situation bisher : Meine Freundin wohnt bei mir hat keine Leistungen mehr erhalten und ich konnte das als Bedarfsgemeinschaft/Unterhalt ansetzten
Nun hat sich im Lauf der Jahres die Situation geändert und wir haben geheiratet .. da man ja diesen "Zustand" steuerlich für das ganze Jahr bekommt würde ich gerne wissen ob
bis zum Zeitpunkt der Hochzeit immer noch die "Bedarfsgemeinschaft" angesetzt werden kann. Ich vermute mal nicht weil man ja dann doppelt begünstigt wäre.
schönen Abend noch
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