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Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    Chapeau, der Antwort schließe ich mich gerne an.

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  • jottlieb
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    Zitat von kaine Beitrag anzeigen
    Und das in einem Land, in dem es noch die Schaumweinsteuer gibt, um die königliche Kriegsflotte zu finanzieren?! Der Soli wurde ebenfalls knapp dreißig Jahre nach der Wiedervereinigung noch nicht abgeschafft. Als Menschenfreund wird es dich sicher nicht stören, meine Steuern zu übernehmen.
    Die Rentenversicherung ist auch im Kaiserreich entstanden - sollte man sie deswegen abschaffen?
    Etwas mehr Sachlichkeit täte gut.
    Zudem steht es Ihnen frei, in ein Land ohne persönliche Einkommenssteuer auszuwandern.

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  • kaine
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    Und das in einem Land, in dem es noch die Schaumweinsteuer gibt, um die königliche Kriegsflotte zu finanzieren?! Der Soli wurde ebenfalls knapp dreißig Jahre nach der Wiedervereinigung noch nicht abgeschafft. Als Menschenfreund wird es dich sicher nicht stören, meine Steuern zu übernehmen.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    Zitat von kaine Beitrag anzeigen
    Naja, Hauptsache unseren neuen Mitbürger sind bestens versorgt *kotz*
    Hoppla. So viel wirst Du wegen Deiner paar Kröten schon nicht zahlen müssen dass Du Dich hier gleich als Menschenfeind outen musst!

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  • kaine
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    Laß gut sein..... danke für deine Hilfe.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    In Post 12 hatte ich doch klar geschrieben, dass du das eintragen musst, wenn du eine Steuerklärung abgibst, was du ja definitiv machen willst,

    obwohl du zumindest wegen der Höhe des Krankengeldbezugs nicht dazu verpflichtet bist. Das war ja wohl eine klare Antwort!

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  • kaine
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    Charlie, eine klare Antwort wie von L.E.Fant hätte mir gereicht, anstatt mir tausend Links mit irgendwelchen Fachbegriffen zu schicken.

    - - - Aktualisiert - - -

    Aber was frag ich überhaupt..... war ja eh klar, dass unser raffgieriger Staat den Hals nicht voll genug bekommt.

    - - - Aktualisiert - - -

    Naja, Hauptsache unseren neuen Mitbürger sind bestens versorgt *kotz*

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    Wenn Eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird dann sind auch die Lohnersatzleistungen anzugeben.
    Ganz meine Meinung! Weglassen hilft ohnehin nichts, die Krankenkasse wird den Bezug ja elektronisch übermitteln.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    Meiner Meinung nach ist es ganz egal ob man die Steuererklärung freiwillig abgibt oder aus irgendeinem Grund dazu verpflichtet ist. Wenn Eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird dann sind auch die Lohnersatzleistungen anzugeben.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    Jetzt verstehe ich noch weniger
    Da kann ich dir jetzt aber auch nicht wirklich helfen!

    Wer steuerpflichtige Einkünfte hat, darf eine Einkommensteuererklärung abgeben! Aber nicht jeder, der steuerpflichtige Einkünfte hat, muss auch eine Einkommensteuererklärung abgeben.

    Was ist daran jetzt so schwer zu verstehen?

    http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...rg&c=n&d=x&t=x

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  • kaine
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    Jetzt verstehe ich noch weniger

    Ich werde das Krankengeld nicht in die Einkommenssteuererklärung eintragen.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    Ich werde defintiv eine Einkommesnerklärung für das Jahr 2017 abgeben. Also muss ich die 365 Euro eintragen oder nicht?
    Das ist richtig! Freiwillig heißt einfach, dass man nicht gesetzlich verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben! Siehe § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG:

    8. wenn die Veranlagung beantragt wird, insbesondere zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer. Der Antrag ist durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu stellen.

    Man spricht dann von einer Antragsveranlagung.

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  • kaine
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    Hallo Charlie,

    danke für deine Antwort.

    Versteh allerdings nicht genau, was du meinst. Krankengeld habe ich im Jahr 2017 365 Euro bezogen. Was heißt "freiwillig Einkommenssteuererklärung abgeben"?

    Ich werde defintiv eine Einkommesnerklärung für das Jahr 2017 abgeben. Also muss ich die 365 Euro eintragen oder nicht?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    ich häng mich hier mal dran... hab gelesen, dass man das Krankengeld erst ab 410 Euro eintragen muss. Ist das korrekt oder eine Ente?
    Richtig ist folgendes:

    Wenn man neben Arbeitslohn mehr als 410 Euro Krankengeld im Jahr bezogen hat, ist man zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet!

    § 46 Abs. 2. Nr. 1 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

    Wer freiwillig eine Erklärung abgibt, wird in Zeile 96 des Hauptvordrucks (ab 2017!) auch geringere Beträge angeben müssen, denn elektronisch übermittelt werden m. W. auch Beträge unter 410 Euro.

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  • kaine
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    Hallo zusammen,

    ich häng mich hier mal dran... hab gelesen, dass man das Krankengeld erst ab 410 Euro eintragen muss. Ist das korrekt oder eine Ente?

    Hier noch der entsprechende Link:

    https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...-erhoehen.html

    Danke für eure Antworten, Bernd

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