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Hallo steuerch,
Anlage Vorsorgeaufwand ist schon richtig ->je nachdem um welches Jahrs es geht sind die passenden Zeilen immer andere.
Deine Mutter bekommt auch eine gesetzliche Rente ? Da wären die gezahlten KV und PV Beiträge lt. Rentenbescheid für 2016 auf Seite 1 in Zeile 17 und 19 gut aufgehoben und für die private Versicherung in Zeile 24 und 25.
Ja, sie bekommt eine kleine eigene Rente und Witwenrente, sowie Versorgungsbezüge der Pensionskasse meines verstorbenen Vaters.
Kann es sein, dass sie noch keinen Rentenbescheid 2016 bekommen hat? Muss auch von geringer Rente KV bezahlt werden?
Die Daten sind ja dem FA bekannt, falls ich da was falsch ausfülle wird das doch vom FA berichtigt, oder?
Grundsätzlich ja, das gilt aber nicht für PKV-Mitglieder! Deren Beiträge bemessen sich nicht nach der Rentenhöhe
Die Daten sind ja dem FA bekannt, falls ich da was falsch ausfülle wird das doch vom FA berichtigt, oder?
Vielleicht, vielleicht auch nicht!
Am einfachsten ist es, sich die steuerlich relevanten Daten von der Rentenversicherung jährlich bescheinigen zu lassen. Dieser Antrag muss nur einmal gestellt werden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung des Belegabrufs. Der Abrufer der Daten muss mit der persönlichen ID im ElsterOnline-Portal registriert sein.
Zuletzt geändert von Charlie24; 28.02.2017, 18:40.
Grund: wegen PKV geändert
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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