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Nochmal Zeile 11 Vorsorgeaufwand

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    Nochmal Zeile 11 Vorsorgeaufwand

    Hallo,

    mein Mann arbeitet als normaler Angestellter und ich bin über ihn in der Familienversicherung gesetzlich krankenversichert. Nun habe ich hier mehrere Beiträge gelesen, dass in so einem Fall immer bei beiden in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand "Ja" angekreuzt werden muss. In Zeile 11 wird jedoch gefragt, ob man zu seiner Krankenversicherung oder zu seinen Krankheitskosten Anspruch auf STEUERFREIE Arbeitgeberbeiträge hat. Bei meinem Mann ist aber in Zeile 24 seiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse) nichts eingetragen. Also müssen wir doch "Nein" ankreuzen, oder?

    #2
    AW: Nochmal Zeile 11 Vorsorgeaufwand

    Da werden ja auch noch ein paar andere Möglichkeiten genannt. Aber gebe doch erst Mal alle nötigen Infos raus: In welcher Form beteiligt sich der Arbeitgeber denn an Krankenversicherungsbeiträgen ? Oder ist Männe Beamter, Soldat oder Richter mit Beihilfeanspruch oder freier Heilfürsorge ? Und und und ??? Hast du Dir die Eingabehilfe im Programm mal näher angeschaut ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Nochmal Zeile 11 Vorsorgeaufwand

      Also die anderen Möglichkeiten treffen meiner Meinung nach erst recht nicht zu. Er ist weder Beamter, Soldat noch Richter mit Beihilfeanspruch oder freier Heilfürsorge. Bei seiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2016 steht ein Eintrag in Zeile 25 (Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung) drin. Arbeitgeberbeiträge sind gar nicht aufgeführt aber es kann doch gar nicht sein, dass sich der Arbeitgeber nicht an den Beiträgen zur Krankenversicherung seiner Arbeitnehmer beteiligt, oder? Zumindest nicht, wenn man normaler Angestellter wie mein Mann ist.

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        #4
        AW: Nochmal Zeile 11 Vorsorgeaufwand

        Zum Beispiel Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung
        Bitte Eingabehilfe lesen

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          #5
          AW: Nochmal Zeile 11 Vorsorgeaufwand

          Hallo,

          @confused

          Warum sollte deiner Meinung nach ein Eintrag in Zeile 24 Anlage N sein?
          siehe Antwort XaverWdg und Picard777.
          Bezahlt der AG nicht einen Teil der KV?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Nochmal Zeile 11 Vorsorgeaufwand

            Also in der Eingabehilfe steht folgendes:

            Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ist davon abhängig, ob Krankheitskosten oder Beiträge für eine Krankenversicherung ausschließlich aus eigenen Mitteln bestritten werden oder ob steuerfreie Leistungen gewährt werden oder (zumindest) Anteile der Krankheitskosten von dritter Seite übernommen werden. Steuerfreie Leistungen in diesem Zusammenhang sind z. B.
            der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern,
            entsprechende Zuschüsse des Arbeitgebers bei freiwillig gesetzlich oder privat krankenversicherten Arbeitnehmern,
            Beitragsanteile der Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen,
            Beihilfeansprüche von Beamten,
            Beiträge der Künstlersozialkasse und
            Beitragserstattungen der Träger von Kindertagespflegeeinrichtungen an Tagespflegepersonen.
            Werden die vorgenannten Leistungen für mindestens einen Teil des Jahres oder bei mehreren Einkünften für mindestens eine Einkunftsquelle erbracht, ist die in Zeile 10 gestellte Frage mit "Ja" zu beantworten. Bei Ehegatten / Lebenspartnern, die über ihren Ehepartner / Lebenspartner versichert sind (z. B. gesetzliche Krankenversicherung), ist die Frage wie beim Ehepartner / Lebenspartner mit "Ja" zu beantworten.
            Dies gilt auch, wenn ein nicht berufstätiger Ehegatte / Lebenspartner eines privat versicherten Arbeitnehmers selbst ebenfalls privat versichert ist; ist der nicht berufstätige Ehegatte / Lebenspartner dagegen freiwillig gesetzlich krankenversichert, antwortet dieser mit „Nein“.
            Ein Ehegatte / Lebenspartner, der keinen eigenen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen hat (z. B. der nicht erwerbstätige Ehegatte / Lebenspartner eines Beamten), beantwortet die Frage gleichwohl mit "Ja", sofern für seine Krankheitskosten der andere Ehegatte / Lebenspartner einen Anspruch auf steuerfreie Beihilfen hat.
            Bei geringfügig Beschäftigten ist diese Frage mit "Nein" zu beantworten, soweit keine unentgeltliche Familienversicherung beim Ehegatten / Lebenspartner vorliegt.

            Da steht eindeutig STEUERFREI. In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht aber unter 24 a, b und c kein Eintrag drin und dort müsste das doch drinstehen, wenn die Zuschüsse steuerfrei wären, oder?

            @FIGUL: Nicht in Zeile 24 der Anlage N, sondern in Zeile 24 in dem Ausdruck seiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung von 2016 müsste das doch aufgeführt sein, oder?

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              #7
              AW: Nochmal Zeile 11 Vorsorgeaufwand

              Müsste es. Klingt jetzt eher so als hätte der Arbeitgeber Mist gebaut. Was sagen denn die monatlichen Lohnabrechnungen ? Ich denke, Männe sollte bei Chefe mal nachhaken. Denn ein normal sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer hat da in der Lohnsteuerbescheinigung immer Eintragungen.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Nochmal Zeile 11 Vorsorgeaufwand

                Müsste es. Klingt jetzt eher so als hätte der Arbeitgeber Mist gebaut.
                Wie kommst du denn darauf? Der Arbeitgeberanteil an der Kranken- und Pflegeversicherung bei gesetzlich Pflichtversicherten erscheint doch nicht in der Lohnsteuerbescheinigung!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Nochmal Zeile 11 Vorsorgeaufwand

                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Müsste es. Klingt jetzt eher so als hätte der Arbeitgeber Mist gebaut. Was sagen denn die monatlichen Lohnabrechnungen ? Ich denke, Männe sollte bei Chefe mal nachhaken. Denn ein normal sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer hat da in der Lohnsteuerbescheinigung immer Eintragungen.
                  Hallo,

                  habe mal die Erklärungen meiner Verwandschaft angeschaut.
                  Alles AN. Bei keinem ist ein Eintrag bei steuerfreien Zuschüssen zur GESETLICHEN KV des AG
                  Auch nicht in vorangegangenen Jahren.
                  AG sind tw. Weltfirmen. Ergo kann man davon ausgehen, dass kein Eintrag der Normalfall ist

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Nochmal Zeile 11 Vorsorgeaufwand

                    Also der Fall ist echt strange. Habe mir mal die Jahressteuerbescheinigungen der letzten Jahre angeschaut. Da stand nie ein Eintrag in Zeile 24 a und mein Mann hat in der Vergangenheit in Zeile 11 Vorsorgeaufwand immer "Nein" angekreuzt und das wurde vom Finanzamt nie beanstandet.

                    In den monatlichen Abrechnungen steht auch nur der Arbeitnehmeranteil. Der Betrag ist allerdings die Hälfte + Zusatzbeitrag.

                    @Charlie24: Wozu ist denn dann die Zeile 24 a, wenn das angeblich nie drinsteht?

                    - - - Aktualisiert - - -

                    @FIGUL: Kann es vielleicht sein, dass in Zeile 24 nichts drinsteht, weil die Arbeitgeberzuschüsse eben nicht steuerfrei waren, sondern Steuern abgeführt wurden? Dann würde es doch passen, dass man "Nein" in Zeile 11 Vorsorgeaufwand ankreuzen muss.

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                      #11
                      AW: Nochmal Zeile 11 Vorsorgeaufwand

                      @Charlie24: Wozu ist denn dann die Zeile 24 a, wenn das angeblich nie drinsteht?
                      Ihr verwechselt hier den Arbeitgeberanteil an der Kranken- und Pflegeversicherung bei gesetzlich Pflichtversicherten mit den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen,

                      die ein freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter Arbeitnehmer erhält, also jemand mit Einkünften oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze, der freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt.

                      Der könnte dann auch in die private Krankenversicherung wechseln, deshalb gibt es alternativ auch noch die Nummer 24b.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Nochmal Zeile 11 Vorsorgeaufwand

                        Ok, also um die Verwirrung komplett zu machen steht in der Eingabehilfe zum Thema "Kranken- und Pflegeversicherung - Steuerfreie Zuschüsse" folgendes:

                        Steuerfreie Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen mindern die abziehbaren Beiträge. Sie sind deshalb anzugeben. Die steuerfreien Zuschüsse des Arbeitgebers zu Ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen entnehmen Sie den Nummern 24 a bis 24 c der Lohnsteuerbescheinigung und tragen sie in die Zeilen 37 bis 39 ein. Weitere steuerfreie Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, z. B. von der Künstlersozialkasse oder der Deutschen Rentenversicherung Bund oder solche, die von der Besoldungsstelle während der Elternzeit oder an Wehrpflichtige gewährt werden, sind in den Zeilen 22 oder 27 anzugeben.
                        Soweit Sie Zuschüsse zurückgezahlt haben, sind diese im Jahr der Zahlung von den erhaltenen Zuschüssen abzuziehen. Ein sich danach ergebender negativer Betrag ist in den Zeilen 22 oder 27 mit vorangestelltem Minuszeichen einzutragen.

                        Also, dass mein Mann einen Zuschuss zur Krankenversicherung bekommen hat ist unstrittig. Die Frage ist nur, steuerfrei oder nicht? In dieser Eingabehilfe steht, dass man die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse den Nummern 24 a bis 24 c der Lohnsteuerbescheinigung entnehmen kann. Dort steht aber bei meinem Mann nichts drin. Ergo, er hat keine steuerfreien Zuschüsse bekommen und kreuzt deswegen in Zeile 11 Vorsorgeaufwand "Nein" an, oder?

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                          #13
                          AW: Nochmal Zeile 11 Vorsorgeaufwand

                          ... und kreuzt deswegen in Zeile 11 Vorsorgeaufwand "Nein" an, oder?
                          Falsch, du hast die Zeilenerläuterung zur Zeile 11 und die Ausfüllhilfe nicht oder nicht genau gelesen und meinen Beitrag auch nicht!

                          In der Ausfüllhilfe steht doch unüberlesbar:

                          Steuerfreie Leistungen in diesem Zusammenhang sind z. B.
                          der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern,
                          entsprechende Zuschüsse des Arbeitgebers bei freiwillig gesetzlich oder privat krankenversicherten Arbeitnehmern, ...

                          Dein Mann ist sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber leistet den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung,
                          der nicht in der Lohnsteuerbescheinigung auftaucht, weil er dort nicht zu bescheinigen ist.

                          Es ist deshalb JA anzukreuzen! Das Thema ist hier gefühlt schon mehr tausendmal behandelt worden, darüber muss man nicht wirklich diskutieren.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Nochmal Zeile 11 Vorsorgeaufwand

                            Ich habe es schon gelesen aber meiner Meinung nach widerspricht sich die Ausfüllhilfe zur Zeile 11 ("bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern" - von "allen" ist nicht mal die Rede) mit der Ausfüllhilfe zum Thema "Kranken- und Pflegeversicherung - Steuerfreie Zuschüsse" ("Steuerfreie Zuschüsse gehen aus den Nummern 24 a bis 24 c hervor"). Woher soll denn bitte ein Normalsterblicher wissen, dass der Arbeitgeberzuschuss zu seiner Krankenversicherung steuerfrei ist, wenn es nicht aus der Lohnsteuerbescheinigung hervorgeht, obwohl dort sonst auch alle anderen steuerfreien Zuschüsse aufgeführt sind?

                            Habe übrigens im Elsterformular testweise mal eine Eingabe in Nummer 24 a und b getätigt in Kombination mit "Nein". Die Plausibilitätsprüfung hat gemeckert, ich solle "Ja" ankreuzen. Lasse ich Nummer 24 a und b weg und kreuze "Nein" an, meckert die Plausibilitätsprüfung nicht. Es mag sein, dass du trotzdem Recht hast aber gerade weil die Zeile 11 so oft diskutiert wird zeigt das doch, dass die Sachlage eben nicht so eindeutig ist und die Leute nicht einfach nur richtig lesen müssen um sie zu verstehen.

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                              #15
                              AW: Nochmal Zeile 11 Vorsorgeaufwand

                              Es mag sein, dass du trotzdem Recht hast aber gerade weil die Zeile 11 so oft diskutiert wird zeigt das doch, dass die Sachlage eben nicht so eindeutig ist und die Leute nicht einfach nur richtig lesen müssen um sie zu verstehen.
                              Die Sach- und Rechtslage ist nun mal seit vielen Jahren eindeutig, gleich, ob du das nun begreifen willst oder nicht!

                              Die Weisung des BMF zum Inhalt der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ab dem Jahr 2016 legt ab Seite 7 unten präzise fest, was da zu bescheinigen oder eben auch nicht zu bescheinigen ist.
                              Du musst das nur lesen, dann begreifst du deinen fundamentalen Irrtum vielleicht, wobei ich da inzwischen ernsthafte Zweifel habe.

                              http://www.bundesfinanzministerium.d...heinigung.html

                              Auf Seite 8 steht nun mal eindeutig:

                              Nicht einzutragen ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bei pflichtversicherten Arbeitnehmern.

                              Und das war auch in früheren Jahren schon so geregelt, die Finanzverwaltung braucht nämlich diesen Arbeitgeberanteil für eine korrekte Besteuerung schlicht und einfach nicht.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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