Hallo,
ich erstelle dieses Jahr das erste mal meine Steuererklärung über das Elsterformuar.
(Zusammenveranlagung)
Habe dies vorher einige Jahre über die VLH machen lassen.
Meine Frau übt einen 450 Euro Job aus. Zahlt dabei aber freiwillig den Mindest RV-Betrag.
Meine Fragen:
1. Muss / kann ich den 450 Euro Job angeben? Wenn ja in einer eigenen Anlage N?
Habe dazu nichts gefunden.
2. Kann ich den freiwilligen RV-Betrag in den Vorsorgeaufwendungen eintragen?
Für Hilfe / Informationen wäre ich sehr dankbar.
Gruß Andreas
ich erstelle dieses Jahr das erste mal meine Steuererklärung über das Elsterformuar.
(Zusammenveranlagung)
Habe dies vorher einige Jahre über die VLH machen lassen.
Meine Frau übt einen 450 Euro Job aus. Zahlt dabei aber freiwillig den Mindest RV-Betrag.
Meine Fragen:
1. Muss / kann ich den 450 Euro Job angeben? Wenn ja in einer eigenen Anlage N?
Habe dazu nichts gefunden.
2. Kann ich den freiwilligen RV-Betrag in den Vorsorgeaufwendungen eintragen?
Für Hilfe / Informationen wäre ich sehr dankbar.
Gruß Andreas
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