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Minijob Ehefrau

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    Minijob Ehefrau

    Hallo,

    ich erstelle dieses Jahr das erste mal meine Steuererklärung über das Elsterformuar.
    (Zusammenveranlagung)
    Habe dies vorher einige Jahre über die VLH machen lassen.

    Meine Frau übt einen 450 Euro Job aus. Zahlt dabei aber freiwillig den Mindest RV-Betrag.

    Meine Fragen:
    1. Muss / kann ich den 450 Euro Job angeben? Wenn ja in einer eigenen Anlage N?
    Habe dazu nichts gefunden.

    2. Kann ich den freiwilligen RV-Betrag in den Vorsorgeaufwendungen eintragen?

    Für Hilfe / Informationen wäre ich sehr dankbar.
    Gruß Andreas

    #2
    AW: Minijob Ehefrau

    Zitat von A.Schroer Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich erstelle dieses Jahr das erste mal meine Steuererklärung über das Elsterformuar.
    (Zusammenveranlagung)
    Habe dies vorher einige Jahre über die VLH machen lassen.

    Meine Frau übt einen 450 Euro Job aus. Zahlt dabei aber freiwillig den Mindest RV-Betrag.

    Meine Fragen:
    1. Muss / kann ich den 450 Euro Job angeben? Wenn ja in einer eigenen Anlage N?
    Habe dazu nichts gefunden.

    2. Kann ich den freiwilligen RV-Betrag in den Vorsorgeaufwendungen eintragen?

    Für Hilfe / Informationen wäre ich sehr dankbar.
    Gruß Andreas
    Hallo,

    zu 1. -Nein-
    zu 2. -Ja- Zeile 6 Anlage Vorsorgeaufwand

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Minijob Ehefrau

      1. Muss / kann ich den 450 Euro Job angeben? Wenn ja in einer eigenen Anlage N?
      Nur, wenn der Minijob auf Lohnsteuerklasse abgerechnet wurde. In diesem Fall hätte deine Frau eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten!

      2. Kann ich den freiwilligen RV-Betrag in den Vorsorgeaufwendungen eintragen?
      Ja, der gehört in die Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand, der pauschale Arbeitgeberanteil ist dann in Zeile 10 einzutragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Minijob Ehefrau

        Hallo,

        vielen Dank für die schnellen Antworten.

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          #5
          AW: Minijob Ehefrau

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          der gehört in die Zeile 6 ... der pauschale Arbeitgeberanteil ist dann
          Die Eingabehilfe spricht dort von können.

          Kommentar


            #6
            AW: Minijob Ehefrau

            Die Eingabehilfe spricht dort von können.
            Allerdings nicht nur dort:

            In Zeile 4 können Sie den Arbeitnehmeranteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen und .... Wenn Sie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung den pauschalen Arbeitgeberanteil durch eigene Beiträge aufgestockt haben, können Sie den Arbeitnehmeranteil in Zeile 6 und den pauschalen Arbeitgeberanteil in Zeile 10 eintragen.

            Die Textpassagen hat scheinbar ein höflicher Mensch verfasst. Anderswo hießt es: ... tragen Sie bitte in Zeile X ...
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Minijob Ehefrau

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die Textpassagen hat scheinbar ein höflicher Mensch verfasst
              Hatte nämlich danach gegoogelt und gelesen dass das Eintragen dieser Beträge zu einer höheren Steuer führen kann. Deshalb wird den Steuerpflichtigen freigestellt, diese Eintragungen wegzulassen.

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                #8
                AW: Minijob Ehefrau

                Das mag sein, allerdings sind fast alle Passagen der Ausfüllhilfe so formuliert, dass der Steuerpflichtige seine Vorsorgeaufwendungen nicht zwingend erklären muss.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Minijob Ehefrau

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Hatte nämlich danach gegoogelt und gelesen dass das Eintragen dieser Beträge zu einer höheren Steuer führen kann
                  Das sollte ab 2016 nicht mehr so sein:

                  Von der Summe aus AN(=3.7%)+AG(=15%)-Beitrag werden jetzt 82% angerechnet und nach Abzug des AG-Beitrages verbleibt ein positiver Anteil von 0.33% der Einkünfte als Sonderausgaben.

                  In 2015 (80% Anrechnnung) sah die Rechnung noch so aus:
                  (3.7+15)*0.80-15= -0.04%, d.h. der neg. Anteil reduzierte die Sonderausgaben (des Partners) und die Steuerbelastung stieg!
                  mfg. - Kent

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Minijob Ehefrau

                    Zitat von Kent Beitrag anzeigen
                    Das sollte ab 2016 nicht mehr so sein
                    Achso! Naja, Tante Google hat mir natürlich wieder alles gezeigt, was die letzten Jahre dazu geschrieben wurde.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Minijob Ehefrau

                      Zitat von Kent Beitrag anzeigen
                      Das sollte ab 2016 nicht mehr so sein:

                      Von der Summe aus AN(=3.7%)+AG(=15%)-Beitrag werden jetzt 82% angerechnet und nach Abzug des AG-Beitrages verbleibt ein positiver Anteil von 0.33% der Einkünfte als Sonderausgaben.

                      In 2015 (80% Anrechnnung) sah die Rechnung noch so aus:
                      (3.7+15)*0.80-15= -0.04%, d.h. der neg. Anteil reduzierte die Sonderausgaben (des Partners) und die Steuerbelastung stieg!
                      Hallo,

                      da steigt die Steuerbelastung ins Unermessliche bei 3,7% von 450.-
                      Das ist Waaahnsinn

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Minijob Ehefrau

                        Hallo Leute bin der Manfred aus Wuppertal.
                        Meine Frau will eine Kinderbetreuung für eine Bekannte von uns machen.
                        Ab und zu während der Schulferien.
                        Die Mama von diesem Kind will dann meine Frau beim Finanzamt angeben.
                        Und ihren Lohn etc. Um STEUERN abzusetzen.

                        Ich bin seither Alleinverdiener.
                        Nun meine Frage.
                        Hat das irgendwie Auswirkungen auf meinen jährlichen Lohnsteuerausgleich?

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                          #13
                          AW: Minijob Ehefrau

                          1) es gibt keinen Lohnsteuerjahresausgleich sondern nur die Einkommensteuererklärung

                          2) es kommt darauf an... wenn es ein Mini-Job ist, welcher über die Knappschaft läuft dann ist dieser in der Einkommensteuererklärung nicht anzugeben und hat somit keine Auswirkung auf die Höhe der Einkommensteuer. Wenn der Job über die Lohnsteuerklasse abgerechnet wird (bei der Anstellung bei privat Personen eher selten) müsste er in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

                          3) bitte keine alten Beiträge kapern und lieber einen neuen aufmachen.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                            #14
                            AW: Minijob Ehefrau

                            Keine Fragen, für die das Forum "zuständig" ist, sondern steuerliche Fragen, die in Richtung Steuerberatung gehen.

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                              #15
                              AW: Minijob Ehefrau

                              Hallo,

                              als steuerliche Beratung würde ich das nun nicht sehen -> das ein pauschal besteuerter Minijob nicht mehr in der Einkommensteuererklärung auftaucht, ist aufgrund der weiten Verbreitung fast schon Allgemeinwissen.

                              Sobald der Arbeitgeber für kurzfristige Beschäftigung oder Minijob oder geringfügige Beschäftigung eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt, wird es elektronisch übermittelt und gehört in die Steuererklärung.

                              Tschüß

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