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Elterngeld/Anlage N und "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte"

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    Elterngeld/Anlage N und "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte"

    Hallo liebe Nutzer dieses Forums,

    ich benötige Hilfe !

    Ich befand mich in 2016 in Elternzeit und habe dadurch Elterngeld bezogen. Hinsichtlich dieses Einkommens gibt es keine Probleme mit Elster. Ich habe aber im gleichen Jahr eine anteilige Gewinnbeteiligung von meinem Arbeitsgeber bezogen und eine elektr. Lohnbescheinigung erhalten. Somit ist das Befüllen der Anlage N erforderlich geworden. So weit so gut. Nun verlangt das System die Felder 31 und 35, also "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" und "Tage" auszufüllen. Da ich meinem Arbeitgeber zu keinem Zeitpunkt im letzten Jahr besucht habe, sollte da eine "0" stehen. Die Plausi-Prüfung zeigt allerdings den Fehlerhinweis" Es ist nur ein Wert von 1 bis 365 zulässig". Was nun ?

    #2
    AW: Elterngeld/Anlage N und "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte"

    Zitat von MaMeDe Beitrag anzeigen
    sollte da eine 0 stehen
    Nein, natürlich nicht! Du bist ja nicht null mal hingefahren! Du bist gar nicht hingefahren, also machst Du hier auch gar nicht einen Eintrag.


    Zitat von MaMeDe Beitrag anzeigen
    Felder 31 und 35
    Du meinst die Zeilen 31 und 35.

    Was hast Du denn in den Zeilen 31 bis 39 für Einträge gemacht?

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      #3
      AW: Elterngeld/Anlage N und "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte"

      Hallo,

      einfach gar nichts eintragen in dem Block "Entfernungspauschale", auch keine Adresse.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Elterngeld/Anlage N und "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte"

        Erstmal Danke für die Antworten. Ich hatte allerdings schon versucht die Felder leer zu lassen, also ohne Eintrag, dann erscheint aber bei der Plausiprüfung der Fehlerhinweis " Anlage N :es fehlt ein Eintrag" und markiert die Zeile 31 und 35

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          #5
          AW: Elterngeld/Anlage N und "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte"

          Ich hatte allerdings schon versucht die Felder leer zu lassen, also ohne Eintrag, dann erscheint aber bei der Plausiprüfung der Fehlerhinweis " Anlage N :es fehlt ein Eintrag" und markiert die Zeile 31 und 35
          Da bei mir dieser Abschnitt schon seit Jahren leer ist, ohne dass es zu einer Fehlermeldung kommt, steht bei dir irgendwo noch etwas drin.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Elterngeld/Anlage N und "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte"

            Ich habe es jetzt mal getestet der Fehlerhinweis bleibt der Gleiche. Ich weiß jetzt allerdings warum, Mein AG hat noch für mich ein halbes Jahr ein Jobticket zur Verfügung gestellt in meiner Elternzeit und daher ist in Anlage N unter Punkt 18 "Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsfelder" auch ein Betrag hinterlegt. Wenn ich den rausnehme erfolgt kein Fehlerhinweis bei den Feldern. Das darf aber nicht die Lösung sein ! Noch eine Idee ?

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              #7
              AW: Elterngeld/Anlage N und "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte"

              Das darf aber nicht die Lösung sein !
              Doch, das darf die Lösung sein! Das Finanzamt hat ja die vollständigen Daten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Elterngeld/Anlage N und "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte"

                Hallo MaMeDe,

                wenn der AG dir Fahrtkosten erstattet, verlangt natürlich Elsterformular einen Eintrag in den Feldern 31-35.
                Was sagt denn die Steuerberechnung mit und ohne Eintrag des AG ?
                Gib dazu versuchsweise mal bei Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte einen Tag ein.
                Ansonsten würde ich den Eintrag des AG rauslassen, das FA kümmert sich dann.


                Tschüß

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                  #9
                  AW: Elterngeld/Anlage N und "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte"

                  Hallo,

                  >>>Mein AG hat noch für mich ein halbes Jahr ein Jobticket zur Verfügung gestellt in meiner Elternzeit

                  Nur mal am Rande: Imho muss dieser Betrag nachversteuert werden.


                  >>>Doch, das darf die Lösung sein! Das Finanzamt hat ja die vollständigen Daten.

                  In der praktischen Welt hast du wahrscheinlich recht.
                  Aber ich habe immer Bedenken eine falsche Erklärung zu unterschreiben, daher würde ich im Anschreiben eine kurze Erläuterung geben.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Elterngeld/Anlage N und "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte"

                    Imho muss dieser Betrag nachversteuert werden.
                    Kann aber nicht schlimm werden, pauschal versteuert hat die Leistung ja bereits der Arbeitgeber!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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