Hallo liebe Nutzer dieses Forums,
ich benötige Hilfe !
Ich befand mich in 2016 in Elternzeit und habe dadurch Elterngeld bezogen. Hinsichtlich dieses Einkommens gibt es keine Probleme mit Elster. Ich habe aber im gleichen Jahr eine anteilige Gewinnbeteiligung von meinem Arbeitsgeber bezogen und eine elektr. Lohnbescheinigung erhalten. Somit ist das Befüllen der Anlage N erforderlich geworden. So weit so gut. Nun verlangt das System die Felder 31 und 35, also "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" und "Tage" auszufüllen. Da ich meinem Arbeitgeber zu keinem Zeitpunkt im letzten Jahr besucht habe, sollte da eine "0" stehen. Die Plausi-Prüfung zeigt allerdings den Fehlerhinweis" Es ist nur ein Wert von 1 bis 365 zulässig". Was nun ?
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Ich befand mich in 2016 in Elternzeit und habe dadurch Elterngeld bezogen. Hinsichtlich dieses Einkommens gibt es keine Probleme mit Elster. Ich habe aber im gleichen Jahr eine anteilige Gewinnbeteiligung von meinem Arbeitsgeber bezogen und eine elektr. Lohnbescheinigung erhalten. Somit ist das Befüllen der Anlage N erforderlich geworden. So weit so gut. Nun verlangt das System die Felder 31 und 35, also "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" und "Tage" auszufüllen. Da ich meinem Arbeitgeber zu keinem Zeitpunkt im letzten Jahr besucht habe, sollte da eine "0" stehen. Die Plausi-Prüfung zeigt allerdings den Fehlerhinweis" Es ist nur ein Wert von 1 bis 365 zulässig". Was nun ?
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