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Berechnung mit Progressionsvorbehalt

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    Berechnung mit Progressionsvorbehalt

    Hallo liebes Forum,

    ich habe mal eine Frage zur "fiktiven" Steuerberechnung im Elster-Programm.

    Und zwar bezog meine Partnerin von August bis Dezember 2016 Elterngeld, welches ich auch in Zeile 91 des Hauptvordruckes eingegeben habe. Mit den ganz normalen Eingaben gemäß Lohnsteuerbescheinigung und ohne weitere absetzbare Eingaben gemacht zu haben, berechnet Elster nun eine sehr immense Steuererstattung. Der Berechnung kann ich jedoch nicht entnehmen, dass das Elterngeld bezüglich des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt wurde?!

    Kann jemand hierzu etwas sagen?

    Vielen Dank für eure Mithilfe.

    Gruß
    Tobias

    #2
    AW: Berechnung mit Progressionsvorbehalt

    Und wie hoch ist die Erstattung wenn Du das Elterngeld nicht eingibst?

    Kommentar


      #3
      AW: Berechnung mit Progressionsvorbehalt

      Guten Abend L. E. Fant,

      vielen Dank für deine Antwort. Die Erstattung ist höher! Das bedeutet also, dass der Progressionsvorbehalt doch berücksichtigt wird. Das ich nicht selbst auf die Idee gekommen bin, das raus zunehmen und es so zu überprüfen :-D

      Schönen Abend noch.

      Gruß
      Tobias

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