Hallo liebes Forum,
ich habe mal eine Frage zur "fiktiven" Steuerberechnung im Elster-Programm.
Und zwar bezog meine Partnerin von August bis Dezember 2016 Elterngeld, welches ich auch in Zeile 91 des Hauptvordruckes eingegeben habe. Mit den ganz normalen Eingaben gemäß Lohnsteuerbescheinigung und ohne weitere absetzbare Eingaben gemacht zu haben, berechnet Elster nun eine sehr immense Steuererstattung. Der Berechnung kann ich jedoch nicht entnehmen, dass das Elterngeld bezüglich des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt wurde?!
Kann jemand hierzu etwas sagen?
Vielen Dank für eure Mithilfe.
Gruß
Tobias
ich habe mal eine Frage zur "fiktiven" Steuerberechnung im Elster-Programm.
Und zwar bezog meine Partnerin von August bis Dezember 2016 Elterngeld, welches ich auch in Zeile 91 des Hauptvordruckes eingegeben habe. Mit den ganz normalen Eingaben gemäß Lohnsteuerbescheinigung und ohne weitere absetzbare Eingaben gemacht zu haben, berechnet Elster nun eine sehr immense Steuererstattung. Der Berechnung kann ich jedoch nicht entnehmen, dass das Elterngeld bezüglich des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt wurde?!
Kann jemand hierzu etwas sagen?
Vielen Dank für eure Mithilfe.
Gruß
Tobias
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