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riester rente Beiträge werden nicht komplett abgezogen

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    #16
    AW: riester rente Beiträge werden nicht komplett abgezogen

    Zitat von Kent Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich sind die anrechenbaren Beiträge inclusive der Zulagen auf max. 4% des Vorjahresbruttoeinkommens (bzw. 2100 EUR) begrenzt. Man kann natürlich auch mehr einzahlen, bekommt dafür aber keine weitere Förderung.
    Das mit den 2.100 € ist mir geläufig, ansonsten kenne ich nur einen Mindesteigenbeitrag von 4% des Vorjahresbruttoeinkommens (bzw. Beitragsbemessungsgrenze RV).

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__86.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: riester rente Beiträge werden nicht komplett abgezogen

      Es ist nicht richtig, dass Eheleuten 4.200 € als Höchstbetrag zustehen, sondern jedem Ehepartner jeweils 2.100 € gesondert. Außerdem gibt es noch Besonderheiten, wenn Ehepartner A UNmittelbar und Ehepartner B nur mittelbar begünstigt ist. Außerdem musst Du in der Anlage AV als geleistete Beiträge die Zahlungen OHNE Zulagen eintragen, der ANSPRUCH auf Zulagen, der sich aus Deinen Eintragungen in der Anlage AV daraus rechnerisch ermittelt, wird dann hinzugerechnet. Das nur mal so aus dem Drüberfliegen, die Zeit das jetzt genau durchzuprüfen habe ich jetzt nicht. Wenn Dir das nicht weiterhilft, dann poste bitte mal exakt alle Eintragungen und Kreuze, die Du in der Anlage AV gemacht hast.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #18
        AW: riester rente Beiträge werden nicht komplett abgezogen

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Es ist nicht richtig, dass Eheleuten 4.200 € als Höchstbetrag zustehen, sondern jedem Ehepartner jeweils 2.100 € gesondert. Außerdem gibt es noch Besonderheiten, wenn Ehepartner A UNmittelbar und Ehepartner B nur mittelbar begünstigt ist. Außerdem musst Du in der Anlage AV als geleistete Beiträge die Zahlungen OHNE Zulagen eintragen, der ANSPRUCH auf Zulagen, der sich aus Deinen Eintragungen in der Anlage AV daraus rechnerisch ermittelt, wird dann hinzugerechnet. Das nur mal so aus dem Drüberfliegen, die Zeit das jetzt genau durchzuprüfen habe ich jetzt nicht. Wenn Dir das nicht weiterhilft, dann poste bitte mal exakt alle Eintragungen und Kreuze, die Du in der Anlage AV gemacht hast.
        ja danke. das hat mir vor kurzem ein sehr netter forumnutzer erklärt.
        meine Frau übersteigt mit allen zulagen die 2100 grenze

        ich 960 beitrag
        154 zulage
        summe 1114

        frau 1910 beitrag
        154+300+300 zulage
        summe 2664

        2664-2100=564
        JA genau das fehlt (Elster: 3.778 davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.214 dif. 564)

        Ich sollte also die Kinderzulagen besser auf mich umschreiben und in meine AV aufnehmen???

        dann wäre es so:

        ich 960 beitrag
        154 +300+300zulage
        summe 1714

        frau 1910 beitrag
        154 zulage
        summe 2064

        so wäre alles abziehbar: Summe = 3.778 davon abziehbar . . . 3.778) ?

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          #19
          AW: riester rente Beiträge werden nicht komplett abgezogen

          "Umschreiben" ist etwas knapp umschrieben: Grundsätzlich steht der Mutter die Zulage zu, es sei denn BEIDE Eltern beantragen etwas Anderes. Entscheidend ist der Zulagenantrag, den Ihr über den Anbieter stellt. Ein einmal ungünstig gestellter Antrag kann nicht zurück genommen werden. Vorsicht Falle: Ein gestellter Dauerzulagenantrag z.B. für das Jahr 2016 muss bis zum 31.12.2016 widerrufen werden.

          Für Mitleser: Das gerade Gesagte gilt nur miteinander verheiratete Elternteile ohne dauerndes Getrenntleben. Für Andere, z.B. unverheiratete Eltern, gelten ganz andere Regeln !
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #20
            AW: riester rente Beiträge werden nicht komplett abgezogen

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            "Umschreiben" ist etwas knapp umschrieben: Grundsätzlich steht der Mutter die Zulage zu, es sei denn BEIDE Eltern beantragen etwas Anderes. Entscheidend ist der Zulagenantrag, den Ihr über den Anbieter stellt. Ein einmal ungünstig gestellter Antrag kann nicht zurück genommen werden. Vorsicht Falle: Ein gestellter Dauerzulagenantrag z.B. für das Jahr 2016 muss bis zum 31.12.2016 widerrufen werden.

            Für Mitleser: Das gerade Gesagte gilt nur miteinander verheiratete Elternteile ohne dauerndes Getrenntleben. Für Andere, z.B. unverheiratete Eltern, gelten ganz andere Regeln !

            wir haben die Zulagen für 2016 erst vor 2 Wochen beantragt, und die sind noch in Bearbeitung. Da wir KindergeldIDs auch erst vor kurzem bekommen haben.
            Kinder sind 29.12.2016 da hat man keine Zeit um Antrag zu stellen. Behörden sind nicht so schnell.

            Zulagen Antrag darf man rückwirkend stellen,dass habe ich irgendwo gelesen, sogar über mehere Jahre. https://www.vr.de/privatkunden/news/...ckwirkend.html
            Wenn ich mich wieder täusche, bitte um einen Link zum lesen.

            Und Antrag kann man schriftlich ändern, es sollen die gleichen Widderufsfristen gelten wie für alle wie Kindergeld usw...

            - - - Aktualisiert - - -

            https://www.ruv.de/ratgeber/altersvo...ulagen-sichern

            Bis wann muss ich den Antrag abschicken?

            Die Riester-Zulage für ein bestimmtes Jahr bekommen Sie, wenn Sie den Antrag bis Ende des übernächsten Jahres einreichen. Die Frist für die Zulage des Jahres 2015 läuft also Ende 2017 ab. Für 2016 müssen Sie den Antrag bis spätestens 31.12.2018 einreichen (d.h. der Antrag muss zu diesem Termin bei Ihrem Anbieter eingegangen sein). Den Antrag für 2017 können Sie erst im nächsten Jahr stellen. Diesen müssen Sie dann bis spätestens 31.12.2019 einreichen.

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