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Steuerberechnung 2016 nicht möglich für Grenzgänger mit Rürup-Vertrag?

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    Steuerberechnung 2016 nicht möglich für Grenzgänger mit Rürup-Vertrag?

    Hallo zusammen,

    ich bin als Grenzgänger in der Schweiz tätig und mache momentan die Steuererklärung für 2016 mit Elster Formular.
    Neu ist ja seit 2016, dass die Pensionskassenbeiträge vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getrennt werden nach obligatorisch und über-obligatorisch.
    Hat immerhin den Vorteil, dass die Beträge für die Altersvorsorge vom Arbeitgeber/Arbeitnehmer nun nicht mehr in die Anlage Vorsorgeaufwand übertragen werden müssen.
    Als zusätzliche Altersvorsorge habe ich noch einen Rürup-Vertrag. Diesen habe ich wie bisher in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

    Schaue ich mir nun die ausführliche Darstellung der Steuerberechnung an, erscheint der Hinweis:

    EHW Elster-/Steubel-Hinweise
    Es wurden sowohl auf der Anlage N-Gre des Steuerpflichtigen/Ehemanns, als auch auf der Anlage
    Vorsorgeaufwand Angaben zu Sonderausgaben im Zusammenhang mit dem Arbeitslohn gemacht. Um eine
    Mehrfach-Berücksichtigung zu vermeiden, wurden die auf der Anlage N-Gre erklärten Werte gelöscht.

    Nun Frage ich mich, ob ich doch einen Fehler gemacht habe und die Hinweise der Anlage N-Gre falsch interpretiere oder ob die Steuerberechnung hier nicht berücksichtigt, dass ein Grenzgänger auch einen Rürup-Vertrag haben kann?
    Ansonsten habe ich in der Anlage Vorsorgeaufwand nur die Krankenkassenbeiträge aufgeführt.
    Lösche ich die Zeile 8 in der Anlage Vorsorgeaufwand, ist die Steuerberechnung auch möglich - berücksichtig aber natürlich nicht meinen Rürup-Vertrag.

    Danke und Gruss
    Stefan

    #2
    AW: Steuerberechnung 2016 nicht möglich für Grenzgänger mit Rürup-Vertrag?

    Es wurden sowohl auf der Anlage N-Gre des Steuerpflichtigen/Ehemanns, als auch auf der Anlage Vorsorgeaufwand Angaben zu Sonderausgaben im Zusammenhang mit dem Arbeitslohn gemacht.
    Beiträge zu einer Rürup-Rentenversicherung haben doch keinen Zusammenhang mit dem Arbeitslohn oder übersehe ich da etwas?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerberechnung 2016 nicht möglich für Grenzgänger mit Rürup-Vertrag?

      Ja, so sehe ich das ja eigentlich auch. Somit bleibt eigentlich nur, dass das ein Fehler in der Berechung ist. Ich hatte gehofft, hier eine Bestätigung zu bekommen...

      Danke und Gruss
      Stefan

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        #4
        AW: Steuerberechnung 2016 nicht möglich für Grenzgänger mit Rürup-Vertrag?

        Ich hatte gehofft, hier eine Bestätigung zu bekommen...
        Das ist nicht so einfach! Mit der Anlage N-GRE sind hier im Forum sicher nur wenige Nutzer vertraut, nachdem diese Anlage ja nur in Baden-Württemberg verfügbar ist.

        Ich kann auch nur die Ausfüllanleitung lesen, habe aber noch nie einen Schweizer Lohnnachweis in Händen gehabt und tue mich deshalb schon mit bestimmten Begriffen schwer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Steuerberechnung 2016 nicht möglich für Grenzgänger mit Rürup-Vertrag?

          Altersvorsorgeaufwendungen gehören ja grundsätzlich in die Anlage Vorsorgeaufwand. Wenn ich die Daten der Lohnsteuerbescheinigung zur Anlage N erfasse, werden die Beiträge zur Rentenversicherung automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand übertragen.

          Das scheint bei der Anlage N-Gre nach deiner Darstellung nicht zu funktionieren. ich würde daher die Beiträge zur Schweizer Altersvorsorge manuell in der Anlage Vorsorgeaufwand erfassen und dafür bei der Erfassung der Anlage N-Gre weglassen.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            AW: Steuerberechnung 2016 nicht möglich für Grenzgänger mit Rürup-Vertrag?

            ... ich würde daher die Beiträge zur Schweizer Altersvorsorge manuell in der Anlage Vorsorgeaufwand erfassen und dafür bei der Erfassung der Anlage N-Gre weglassen.
            Dem Ratschlag würde ich jetzt vielleicht nicht folgen wollen, denn die Anlage N-GRE ist offenbar speziell auf die verschiedenen Säulen der Schweizer Altersvorsorge zugeschnitten.

            Der TE schreibt selbst:

            Neu ist ja seit 2016, dass die Pensionskassenbeiträge vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getrennt werden nach obligatorisch und über-obligatorisch.
            Hat immerhin den Vorteil, dass die Beträge für die Altersvorsorge vom Arbeitgeber/Arbeitnehmer nun nicht mehr in die Anlage Vorsorgeaufwand übertragen werden müssen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Steuerberechnung 2016 nicht möglich für Grenzgänger mit Rürup-Vertrag?

              Vielen Dank für die Rückmeldungen. Dass ich natürlich eher zu einer Randgruppe als Grenzgänger UND auch noch Rürup-Sparer gehöre habe ich befürchtet...

              Und ich denke auch, es wäre falsch die Vorsorgeaufwendungen nicht in die Anlage N-Gre einzutragen. Es wird auch in der Erläuterung der Anlage N-Gre darauf hinwewiesen, dass die Beiträge, die mit der Schweizer Altersvorsorge in Verbindung stehen, NICHT in die Anlage Vorsorgeaufwendung zu übernehmen sind.

              Ich vermute hier auch mein Problem. Das Programm scheint folgendes zu machen:
              Wird die Anlage N-GRE ausgefüllt, dürfen sich in der Anlage Vorsorgeaufwand in den Zeilen 4 - 10 keine Einträge befinden, sonst kommt die Meldung bei der Berechung.

              Da die Zeile 8 aber eigentlich nichts mit der Schweizer Altersvorsorge zu tun hat, müsste diese Zeile eigentlich erlaubt sein und sollte in die Berechnung einfliessen.
              Für mich also ein Bug in der Software.
              Ich warte mal noch ab, ob sich vielleicht noch andere Grenzgänger finden...

              Danke und Gruss
              Stefan

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                #8
                AW: Steuerberechnung 2016 nicht möglich für Grenzgänger mit Rürup-Vertrag?

                Für mich also ein Bug in der Software. Ich warte mal noch ab, ob sich vielleicht noch andere Grenzgänger finden...
                Könnte schon ein Bug sein. Ich fürchte, da musst du lange warten, ob das hier im Forum bestätigt wird, da meines Erachtens Rürup-Rentenversicherungsverträge bei Arbeitnehmern eher selten vorkommen und dann noch in Kombination mit Grenzgänger.

                Du könntest dein Problem an die Elster-Hotline melden.

                hotline@elster.de
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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