Hallo zusammen,
ich bin als Grenzgänger in der Schweiz tätig und mache momentan die Steuererklärung für 2016 mit Elster Formular.
Neu ist ja seit 2016, dass die Pensionskassenbeiträge vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getrennt werden nach obligatorisch und über-obligatorisch.
Hat immerhin den Vorteil, dass die Beträge für die Altersvorsorge vom Arbeitgeber/Arbeitnehmer nun nicht mehr in die Anlage Vorsorgeaufwand übertragen werden müssen.
Als zusätzliche Altersvorsorge habe ich noch einen Rürup-Vertrag. Diesen habe ich wie bisher in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.
Schaue ich mir nun die ausführliche Darstellung der Steuerberechnung an, erscheint der Hinweis:
EHW Elster-/Steubel-Hinweise
Es wurden sowohl auf der Anlage N-Gre des Steuerpflichtigen/Ehemanns, als auch auf der Anlage
Vorsorgeaufwand Angaben zu Sonderausgaben im Zusammenhang mit dem Arbeitslohn gemacht. Um eine
Mehrfach-Berücksichtigung zu vermeiden, wurden die auf der Anlage N-Gre erklärten Werte gelöscht.
Nun Frage ich mich, ob ich doch einen Fehler gemacht habe und die Hinweise der Anlage N-Gre falsch interpretiere oder ob die Steuerberechnung hier nicht berücksichtigt, dass ein Grenzgänger auch einen Rürup-Vertrag haben kann?
Ansonsten habe ich in der Anlage Vorsorgeaufwand nur die Krankenkassenbeiträge aufgeführt.
Lösche ich die Zeile 8 in der Anlage Vorsorgeaufwand, ist die Steuerberechnung auch möglich - berücksichtig aber natürlich nicht meinen Rürup-Vertrag.
Danke und Gruss
Stefan
ich bin als Grenzgänger in der Schweiz tätig und mache momentan die Steuererklärung für 2016 mit Elster Formular.
Neu ist ja seit 2016, dass die Pensionskassenbeiträge vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getrennt werden nach obligatorisch und über-obligatorisch.
Hat immerhin den Vorteil, dass die Beträge für die Altersvorsorge vom Arbeitgeber/Arbeitnehmer nun nicht mehr in die Anlage Vorsorgeaufwand übertragen werden müssen.
Als zusätzliche Altersvorsorge habe ich noch einen Rürup-Vertrag. Diesen habe ich wie bisher in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.
Schaue ich mir nun die ausführliche Darstellung der Steuerberechnung an, erscheint der Hinweis:
EHW Elster-/Steubel-Hinweise
Es wurden sowohl auf der Anlage N-Gre des Steuerpflichtigen/Ehemanns, als auch auf der Anlage
Vorsorgeaufwand Angaben zu Sonderausgaben im Zusammenhang mit dem Arbeitslohn gemacht. Um eine
Mehrfach-Berücksichtigung zu vermeiden, wurden die auf der Anlage N-Gre erklärten Werte gelöscht.
Nun Frage ich mich, ob ich doch einen Fehler gemacht habe und die Hinweise der Anlage N-Gre falsch interpretiere oder ob die Steuerberechnung hier nicht berücksichtigt, dass ein Grenzgänger auch einen Rürup-Vertrag haben kann?
Ansonsten habe ich in der Anlage Vorsorgeaufwand nur die Krankenkassenbeiträge aufgeführt.
Lösche ich die Zeile 8 in der Anlage Vorsorgeaufwand, ist die Steuerberechnung auch möglich - berücksichtig aber natürlich nicht meinen Rürup-Vertrag.
Danke und Gruss
Stefan
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