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Anlage Kind - Für ein zu berücksichtigendes Kind kann nicht automatisiert erkannt ...

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    Anlage Kind - Für ein zu berücksichtigendes Kind kann nicht automatisiert erkannt ...

    Hallo,

    ich benutze die aktuelle ElsterFormular Version 18.2.1.

    Folgende Abbruchmeldung wirft mir das Programm aus und ich kann den Fehler nicht finden.
    "Für ein zu berücksichtigendes Kind kann nicht automatisiert erkannt werden, für wie viele Monate der Kinderfreibetrag zu gewähren ist. Eine Steuerberechnung ist daher leider nicht möglich."

    Ich bin alleinerziehend (nicht volljähriges Kind). Ledig.
    Soweit ich weiß habe ich alle Daten korrekt eingegeben und die Kreuzchen an den richtigen Stellen gesetzt.

    Untenstehende mögliche Fehlerquellen habe ich schon ausgeschlossen (im Forum nachgelesen):
    - den halben Kindergeldanspruch angegeben
    - Kreuzchen bei leibliches Kind in Zeile 10
    - den Kindsvater als "sonstige" Person angegeben
    - die Übertragung des Kinderfreibetrags und sonstiger Freibeträge in Zeile 38
    - alle Zeitraumangaben kontrolliert
    - Entlastungsbetrag Zeile 46 und 47 mit 'Nein' angekreuzt
    - Zeile 71 - kein gemeinsamer Haushalt mit dem anderen Elternteil (und auch sonst kein Mitbewohner)

    Es werden keine Fehler oder Hinweise (bis auf "Antrag beim Amt einreichen") angegeben.
    Das ist nicht meine erste Steuererklärung und beim letzten Mal hat doch auch alles geklappt.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    Danke
    pehbeh

    #2
    AW: Anlage Kind - Für ein zu berücksichtigendes Kind kann nicht automatisiert erkannt

    Zitat von pehbeh Beitrag anzeigen
    - alle Zeitraumangaben kontrolliert
    Hallo,
    irgendwo scheint doch eine Zeitraumangabe zu fehlen.

    Edit:
    bei Zeile 38 das Datum leer lassen, dann läuft die Berechnung durch.
    Vor dem Absenden das relevante Datum wieder einsetzen.
    Evtl. ist da nur zur Berechnung ein Bug.

    Zitat des Berechnungsblatts:
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
    übermittelt werden.

    Die Plausi zeigt keine Fehler?
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 07.04.2017, 00:40.
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Anlage Kind - Für ein zu berücksichtigendes Kind kann... Schulgeld

      Hallo Basteltyp,

      das Datum bei Zeile 38 heraus zu nehmen hat funktioniert!
      Nein die Plausi hatte keine Fehler gezeigt.

      Vielen Dank


      Allerdings ist mir nun noch etwas anderes aufgefallen:
      Ich habe Kitabetreuungskosten 273€
      und Schulbetreuungskosten 525€
      und Schulgeld 975€

      Das ich beim Schulgeld nicht die komplette Summe nehmen darf ist mir bewusst und ich habe das entsprechend heraus gerechnet.
      Theoretisch müßte ich also 1773€ zurück bekommen, denn das ist das Geld, was einem die Steuer offiziell erstattet.

      Auf der "Detailauflistung" von Elster steht aber
      - Kinderbetreuungskosten 532€
      - 30 v.H. des Schulgeldes 293€

      Selbst wenn ich von den ganz oben genannten Summen 30% rausrechnen würde käme ich nicht auf die vom Programm errechneten Zahlen.
      Habs nochmal nachgerechnet, das Programm berechnet die 30% beim Schulgeld selbstständig, sodaß ich die volle Summe (abzüglich ....
      Trotzdem seh ich nicht ganz durch wie die auf Kinderbetreuungskosten von 532€ kommen.

      Danke
      pehbeh
      Zuletzt geändert von pehbeh; 07.04.2017, 15:21.

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        #4
        AW: Anlage Kind - Für ein zu berücksichtigendes Kind kann... Schulgeld

        in der Thematik bin ich nicht auf dem Laufenden.
        Hier wäre etwas zum Durchlesen (entspr. Schlagworte in Suchmaschienen liefern noch mehr)
        http://www.finanztip.de/kinderbetreuungskosten/
        https://www.vlh.de/familie-leben/kin...-absetzen.html
        Gruß, Basteltyp

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          #5
          AW: Anlage Kind - Für ein zu berücksichtigendes Kind kann nicht automatisiert erkannt

          Trotzdem seh ich nicht ganz durch wie die auf Kinderbetreuungskosten von 532€ kommen.
          2/3 von 273 + 525! Rechne selbst nach!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage Kind - Kinderbetreuungskosten/Verpflegungsmehraufwand

            Danke

            Das Nachlesehen hats gebracht:
            Kinderbetreuungsksoten werden auch "nur" zu zwei Dritteln zurück erstattet.


            Noch eine Frage:
            Ich sehe meinen Verpflegungsmehraufwand nicht auf der Detailauflistung. Wo finde ich den?


            Gruß
            pehbeh

            P.S.:
            Vielen Dank für deine freundliche Aufforderung, Charlie24
            Zuletzt geändert von pehbeh; 07.04.2017, 15:33.

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              #7
              AW: Anlage Kind - Für ein zu berücksichtigendes Kind kann nicht automatisiert erkannt

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              2/3 von 273 + 525! Rechne selbst nach!
              Hallo,

              ergibt bei mir 707

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Anlage Kind - Für ein zu berücksichtigendes Kind kann nicht automatisiert erkannt

                Hallo,

                korrekt wäre also 2/3 von der Summe 273 +525, also 2/3 von 798 ist gleich 532.

                So passt es auch nach Adam Ries.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Anlage Kind - Für ein zu berücksichtigendes Kind kann... Schulgeld

                  Zitat von pehbeh Beitrag anzeigen
                  Theoretisch müßte ich also 1773€ zurück bekommen, denn das ist das Geld, was einem die Steuer offiziell erstattet.
                  Ein Irrtum, dass 'die Steuer' einem entstanden Kosten erstatten würde.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage Kind - Für ein zu berücksichtigendes Kind kann nicht automatisiert erkannt

                    Kinderbetreuungsksoten werden auch "nur" zu zwei Dritteln zurück erstattet.
                    Du meinst als absetzbar anerkannt! Das mit nur zwei Dritteln ist im Übrigen auch nicht wirklich richtig!

                    Der Kinderfreibetrag enthält nämlich bereits einen steuerfreien Anteil von 2.640 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf, die Regelung ist also eher großzügig.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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