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Aussergewöhnliche Belastungen / Verkehrspsychologische Massnahme

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    Aussergewöhnliche Belastungen / Verkehrspsychologische Massnahme

    Hallo zusammen! :-)

    Die Frage bezieht sich auf die ESt 2015, hier würde ich gerne noch Belege nachreichen.

    Nun folgendes: Leider musste ich in 2015 eine MPU machen, da ich aus Dummheit den Führerschein abgeben musste (Ja gott sei Dank, ich hab ihn längst wieder!!)

    Ich hatte in 2016 fast alles an Kosten, welche bei mir bezüglich der MPU angefallen sind mit der Steuererklärung eingereicht, das FA hatte die Belege auch akzeptiert, allerdings lag ich im Betrag gesamt bei den zumutbaren Belastungen.
    Ebenfalls hatte ich zu dem Anlass noch einige Stunden beim Verkehrspsychologen, wobei ich auch hier gerne Belege eingereicht hatte, nur leider sind die Quittungsdurchschläge abhanden gekommen bzw. einfach nicht mehr auffindbar!

    Nun habe ich gestern einen Beleg über Kartenzahlung beim Psychologen gefunden, dabei kam mir die Idee ob wohl das FA Auszüge von meinem Konto akzeptieren würde?!?

    Ich würde aus dem Online-Banking entsprechende Positionen "ausschneiden" und als PDF anhängen.

    So gut wie immer hatte ich mit EC Karte bezahlt nach jeder Stunde, auf dem Kontoauszug ist dann ersichtlich, dass es sich um eine Fachpraxis für Verkehrspsychologie handelt.

    Ich freue mich sehr über hilfreiche Antworten!

    Danke und einen schönen Sonntag!

    #2
    AW: Aussergewöhnliche Belastungen / Verkehrspsychologische Massnahme

    Ich nehme einmal an, dass der Einkommensteuer-Bescheid für 2015 längst rechtskräftig ist und demzufolge der Zug abgefahren ist.

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      #3
      AW: Aussergewöhnliche Belastungen / Verkehrspsychologische Massnahme

      Wegen der Belege vom Psychologen einfach die Durchschrift der Rechnung anfordern.

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        #4
        AW: Aussergewöhnliche Belastungen / Verkehrspsychologische Massnahme

        Abgesehen davon wüsste ich auch nicht, weshalb das Finanzamt das INHALTLICH anerkennen sollte. Dass das Finanzamt das bisher nicht rausgeschmissen hat, ist m.E. allein der Tatsache geschuldet, dass es bisher keine steuerliche Relevanz hatte. Selbst wenn Du also jetzt noch Einspruch einlegen könntest und Du JETZT mit dem Zusatzbeleg die zumutbare Eigenbelastung überschreiten würdest, würde NUN das Finanzamt den Sachverhalt erneut prüfen und Dir dann sagen, sorry, ist nicht, es liegen hier gar keine agB vor, Einspruch unbegründet.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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