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Abfindung Fünftelregelung eintragen in Anlage N

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    Abfindung Fünftelregelung eintragen in Anlage N

    Hallo zusammen,

    ich habe eine dringende Frage zu der Fünftelregelung, nicht was es bedeutet, sondern wo man es in der Lohnsteuerbescheinigung angibt. Kann mir da bitte jemand eine vernünftige Antwort geben?

    Lohnsteuerbescheinigung 2016 (Anlage N)

    1. Dauer ...: 01.01. bis 31.07
    3. Bruttoarbeitslohn ...: 52.200,00 (inklusive Abfindung in Höhe von 35.400 EUR)
    4. Einbehaltene Lohnsteuer: 8.980,00
    ...

    In Zeile 19 ist nichts vermerkt. Wo trage ich nun die Abfindung ein, damit die Fünftelregelung greift? Reicht es, wenn man den Betrag von 35.400 EUR in Zeile 19 einträgt?

    Bitte um Rückmeldung!

    Vielen Dank!

    MfG
    Alex

    #2
    AW: Abfindung Fünftelregelung eintragen in Anlage N

    Du kannst alles hier nachlesen:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post227450
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abfindung Fünftelregelung eintragen in Anlage N

      Hallo,

      danke erstmal für die Rückmeldung!

      Habe ich mir schon gedacht, dass keine konkrete Antwort kommt. Wie auch immer...

      Das in Ihrem Beispiel trifft nicht ganz auf mich zu. Bei mir steht nichts in der Zeile 19, also hat es der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug bereits besteuert, da die gesamte Summe in Zeile 3 steht.

      Somit reicht es, wenn ich den Betrag in Zeile 19 eintrage, und muss den Betrag in Zeile 3 nicht mindern, korrekt?

      Kommentar


        #4
        AW: Abfindung Fünftelregelung eintragen in Anlage N

        Bei mir steht nichts in der Zeile 19, also hat es der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug bereits besteuert, da die gesamte Summe in Zeile 3 steht.
        Auch wenn die Abfindung unter Nummer 19 stehen würde, hätte sie der Arbeitgeber bereits komplett versteuert und zwar eben nicht ermäßigt.

        Es macht keinen Unterschied, ob unter Nummer 19 etwas steht oder nicht oder ob dort etwas falsches steht.

        Wenn du den anderen Thread genau lesen würdest, müsstest du begreifen, dass du selbst bei Nummer 19 nichts einzutragen hast.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Abfindung Fünftelregelung eintragen in Anlage N

          Naja, nach der Berechnung beim Betrag "zu zahlen" macht es schon was aus, ein ganzer Tausender.

          So wie ich das verstanden habe, muss man in Zeile 19 nichts eintragen, ok. Ich trage also den Betrag in Zeile 10 ein und minimiere um diesen den Betrag in Zeile 3. Es wird daraufhin ein Betrag in Zeile 11 und 12 verlangt, da habe ich jeweils eine 0,00 eingetragen. So korrekt?

          Ob ich am Ende nun so wie oben beschrieben, oder nur die Abfindung in Zeile 19 eintrage, es kommt auf das gleiche hinaus. "zu zahlen" ist bei beiden Varianten nach der Kalkulation identisch.

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            #6
            AW: Abfindung Fünftelregelung eintragen in Anlage N

            Hallo,

            du bist AG und hast für einen deiner AN eine Abfindung gezahlt?
            Wenn nicht, warum postest du im Unterforum für AG?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Abfindung Fünftelregelung eintragen in Anlage N

              So wie ich das verstanden habe, muss man in Zeile 19 nichts eintragen, ok. Ich trage also den Betrag in Zeile 10 ein und minimiere um diesen den Betrag in Zeile 3. Es wird daraufhin ein Betrag in Zeile 11 und 12 verlangt, da habe ich jeweils eine 0,00 eingetragen. So korrekt?
              So ist es korrekt und so wird es auch in der Ausfüllhilfe beschrieben. ElsterFormular berechnet allerdings die Ermäßigung auch bei einem Eintrag der Abfindung unter Nummer 19, ist also der Ausfüllhilfe programmiertechnisch etwas voraus.
              Ich würde mich trotzdem an die Ausfüllhilfe halten.

              Wenn ich das unter ElsterFormular teste, kommt bei mir jedenfalls dann etwas anderes heraus, wenn ich es überhaupt nicht eintrage, also deine Lohnsteuerbescheinigung 1:1 übernehmen würde.

              Der steuerliche Unterschied liegt bei meiner Vergleichsberechnung bei rund 3.000 €. Ich habe natürlich nur deine Angaben berücksichtigen können, also keinen Arbeitslohn von einem neuen Arbeitgeber usw.

              Ausfüllhilfe:

              Für diese Vergütungen kommt eine ermäßigte Besteuerung in Betracht. Übernehmen Sie bitte diese Beträge je nach Art der Vergütung und die davon einbehaltenen Steuerabzugsbeträge von Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in die Nummern 9 bis 14.
              Hat der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren keine ermäßigte Besteuerung vorgenommen, tragen Sie bitte den entsprechenden steuerpflichtigen Teil des Bruttoarbeitslohns in die Lohnsteuerbescheinigung in die Nummern 9 bis 10 ein.
              Ihr Arbeitgeber hat diesen Betrag ggf. in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 19 ausgewiesen. Der in Nummer 3 einzutragende Bruttoarbeitslohn ist in solchen Fällen um diesen Betrag entsprechend zu mindern.

              Fügen Sie bitte in jedem Fall die Vertragsunterlagen bei, aus denen sich Art, Höhe und Zahlungszeitpunkt der Entschädigung ergeben
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Abfindung Fünftelregelung eintragen in Anlage N

                @Charlie24: Vielen Dank, hast mir sehr geholfen! Ich habe natürlich sofort bei einem anderen AG angefangen und auch weitere Kostenkomponenten berücksichtig, deswegen kommen wir nicht auf den gleichen Betrag.

                @FIGUL: Da habe ich mich wohl echt verklickt, sorry. Ich wollte in das Unterforum "ElsterFormular". Bitte um Verschiebung, wenn möglich

                Kommentar


                  #9
                  AW: Abfindung Fünftelregelung eintragen in Anlage N

                  Hallo Schurik19855,

                  dann verschieb ich mal!

                  Tschüß

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