Hallo zusammen,
ich habe eine dringende Frage zu der Fünftelregelung, nicht was es bedeutet, sondern wo man es in der Lohnsteuerbescheinigung angibt. Kann mir da bitte jemand eine vernünftige Antwort geben?
Lohnsteuerbescheinigung 2016 (Anlage N)
1. Dauer ...: 01.01. bis 31.07
3. Bruttoarbeitslohn ...: 52.200,00 (inklusive Abfindung in Höhe von 35.400 EUR)
4. Einbehaltene Lohnsteuer: 8.980,00
...
In Zeile 19 ist nichts vermerkt. Wo trage ich nun die Abfindung ein, damit die Fünftelregelung greift? Reicht es, wenn man den Betrag von 35.400 EUR in Zeile 19 einträgt?
Bitte um Rückmeldung!
Vielen Dank!
MfG
Alex
ich habe eine dringende Frage zu der Fünftelregelung, nicht was es bedeutet, sondern wo man es in der Lohnsteuerbescheinigung angibt. Kann mir da bitte jemand eine vernünftige Antwort geben?
Lohnsteuerbescheinigung 2016 (Anlage N)
1. Dauer ...: 01.01. bis 31.07
3. Bruttoarbeitslohn ...: 52.200,00 (inklusive Abfindung in Höhe von 35.400 EUR)
4. Einbehaltene Lohnsteuer: 8.980,00
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In Zeile 19 ist nichts vermerkt. Wo trage ich nun die Abfindung ein, damit die Fünftelregelung greift? Reicht es, wenn man den Betrag von 35.400 EUR in Zeile 19 einträgt?
Bitte um Rückmeldung!
Vielen Dank!
MfG
Alex
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