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Mindestkirchensteuer Sachsen?

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    Mindestkirchensteuer Sachsen?

    Hallo,

    ich habe kürzlich für meine Schwiegermutter in Sachsen die ESt-Erklärung für den VZ 2016 gemacht, ElFo 18.2.1 Rel. 22580 weist in der Berechnung eine Mindestkirchensteuer (evangelisch) von 3,60€ aus.
    Nach meiner Kenntnis erhebt nur noch die ev. Kirche in Sachsen-Anhalt eine Mindestkirchensteuer. Gilt das erst ab dem VZ 2017, oder hängt das Berechnungsmodul für 2016 der Realität hinterher (was nichts neues wäre)?

    #2
    AW: Mindestkirchensteuer Sachsen?

    Hallo,

    hier ab Seite 7 gibt es Informationen:
    https://www.ekd.de/download/kirchensteuer_petersen.pdf
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Mindestkirchensteuer Sachsen?

      Das ist uralt, und dass die ev. Kirche in Sachsen früher 3,60€ Mindestkirchensteuer erhoben hat, ist unstreitig. Ich konkretisiere daher meine Frage: Ist es korrekt, dass die ev. Mindestkirchensteuer in Sachsen zum 1.1.2016 weggefallen ist? Falls die Antwort ja ist, rechnet ElFo hier falsch.

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        #4
        AW: Mindestkirchensteuer Sachsen?

        hier sollte die passende Info sein:
        http://www.lohn-info.de/kirchensteue...tkirchensteuer
        Gruß, Basteltyp

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          #5
          AW: Mindestkirchensteuer Sachsen?

          Hallo neysee,

          ich bestätige Ihre Ansicht:
          Die Mindestkirchensteuer in Sachsen für die evangelische Kirche, und nur für diese, fiel zum 01.01.2016 weg!
          Mit freundlichen Grüßen
          gez. D. Cremer

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            #6
            AW: Mindestkirchensteuer Sachsen?

            Danke. Dann werde ich mal eine Mail an die Hotline schreiben. Mittlerweile habe ich auch nach langem Graben die Rechtsgrundlage gefunden, das ist der Kirchensteuerbeschluss für 2016, 27.5.2016, BStBl. I 2016, 529, dort ist die davor noch existierende ev. Mindestkirchensteuer entfallen. (Man kann also nicht behaupten, dass die Programmierer nicht über ein halbes Jahr Zeit gehabt hätten, die Änderung mitzukriegen)

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              #7
              AW: Mindestkirchensteuer Sachsen?

              Warte mal ab, bis du den einzig zählenden Papierbescheid hast. Kann schon sein, dass der stimmt. Die Elster-
              Berechnung ist nur ein unverbindlicher Anhaltspunkt.

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                #8
                AW: Mindestkirchensteuer Sachsen?

                Hallo,

                >>>Man kann also nicht behaupten, dass die Programmierer nicht über ein halbes Jahr Zeit gehabt hätten, die Änderung mitzukriegen

                Dafür müsste es den Programmierern aber auch mitgeteilt werden. Oder erwartest du, dass man dort alle Gesetzesänderungen überwacht? Dazu dann noch ein Gesetz von einer Kirche ...


                >>>Warte mal ab, bis du den einzig zählenden Papierbescheid hast. Kann schon sein, dass der stimmt. Die Elster-
                Berechnung ist nur ein unverbindlicher Anhaltspunkt.

                Ich denke das brauchst du neysee nicht zu sagen.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Mindestkirchensteuer Sachsen?

                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Dafür müsste es den Programmierern aber auch mitgeteilt werden. Oder erwartest du, dass man dort alle Gesetzesänderungen überwacht? Dazu dann noch ein Gesetz von einer Kirche ...
                  Ich erwarte nicht, dass ein Programmierer Karl Meyer von sich aus alle Gesetzesänderungen überwacht, aber wenn das Elsterprojekt eine Steuerberechnung anbietet, erwarte ich schon, dass Gesetzesänderungen verfolgt werden, die sich auf die Steuerberechnung auswirken. Zumal es ja im BStBl veröffentlicht wurde, selbst wenn es nur eine Kirchenverordnung ist. Ich gehe ja auch stillschweigend davon aus, dass die Finanzverwaltung organisatorisch sicher stellt, dass die Veranlagung nach den aktuell gültigen Steuerregeln erfolgt.

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                    #10
                    AW: Mindestkirchensteuer Sachsen?

                    Falls es jemanden interessiert:

                    Die Elsterhotline hat die Elfo-Datei zur Weiterleitung an die Entwickler angefordert. Ich habe ihnen eine Musterdatei geschickt. Auch 18.4 weist weiterhin eine Mindestkirchensteuer von 3,60 für Sachsen, evangelisch aus.

                    Der Bescheid ist gestern gekommen. Leider kann ich nicht sagen, ob das FA die Abschaffung der ev. Mindestkirchensteuer in Sachsen mitbekommen hat, denn die ESt wurde mit 0€ festgesetzt, weswegen auch keine Mindestkirchensteuer angefallen wäre.

                    Der Grund dafür, dass die ESt niedriger ausfällt als in der ElFo-Berechnung, wo sie noch 6€ war, ist übrigens auch eine vielleicht nicht ganz uninteressante Information: Nachdem letzte Woche einige Steuerportale gemeldet haben, dass das BMF ihnen gegenüber bestätigt habe, dass das BFH-Urteil zur stufenweisen Berechnung der zumutbaren Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen allgemein angewendet würde, kann ich das in diesem konkreten Fall bestätigen und zitiere einfach aus den Erläuterungen:

                    Die Berechnung der zumutbaren Belastung erfolgte stufenweise entsprechend
                    dem BFH-Urteil vom 19. Januar 2017 (VI R 75/14). Ein Einspruch ist
                    insoweit nicht erforderlich.

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                      #11
                      AW: Mindestkirchensteuer Sachsen?

                      Dann warten wir mal ab, ob das dann beim nächsten Update von ElsterFormular auch so in die Steuerberechnung einfließt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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