Hallo,
ich habe kürzlich für meine Schwiegermutter in Sachsen die ESt-Erklärung für den VZ 2016 gemacht, ElFo 18.2.1 Rel. 22580 weist in der Berechnung eine Mindestkirchensteuer (evangelisch) von 3,60€ aus.
Nach meiner Kenntnis erhebt nur noch die ev. Kirche in Sachsen-Anhalt eine Mindestkirchensteuer. Gilt das erst ab dem VZ 2017, oder hängt das Berechnungsmodul für 2016 der Realität hinterher (was nichts neues wäre)?
ich habe kürzlich für meine Schwiegermutter in Sachsen die ESt-Erklärung für den VZ 2016 gemacht, ElFo 18.2.1 Rel. 22580 weist in der Berechnung eine Mindestkirchensteuer (evangelisch) von 3,60€ aus.
Nach meiner Kenntnis erhebt nur noch die ev. Kirche in Sachsen-Anhalt eine Mindestkirchensteuer. Gilt das erst ab dem VZ 2017, oder hängt das Berechnungsmodul für 2016 der Realität hinterher (was nichts neues wäre)?
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