Hallo, ich habe 1933 € an Handwerkerleistung, außergew. Belastung, Zeile 73. In der Hilfe bei Elster steht : Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen kann man 20 % der Aufwendungen, höchstens 1200 € angeben. Bei der Berechnung für die EKSt. erscheinen aber unter "außergew. Belast." (zumutbare Belastung) 5 % von Gesamtbetrag der Einkünfte. 20 % von 1933 € wären 386,60 €, diese Zahl taucht nirgends wo auf. Wie bitte ist das zu erhklären
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AW: Handwerkerleistungen
Du hast vielleicht doch die falsche Zeile für den Eintrag erwischt!
Handwerkerleistungen (Arbeitskosten ohne Materialaufwand!) sind in Zeile 73 des Hauptvordrucks und nicht bei außergewöhnliche Belastungen einzutragen.
Die 387 € erscheinen in der vorletzten Zeile der Berechnung der Einkommensteuer!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Handwerkerleistungen
So sieht die Berechnung bei mir aus:
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . . . XX.960 . . . . . . . . . . . . . . X.X88
tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . X.X88
Ermäßigung für Handwerkerleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 387 . . . -387
festzusetzende EinkommensteuerFreundliche Grüße
Charlie24
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AW: Handwerkerleistungen
Zitat von HP Beitrag anzeigenSo steht das bei mir nicht.
Wenn nicht, dann musst du updaten.Freundliche Grüße
Charlie24
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AW: Handwerkerleistungen
Zitat von HP Beitrag anzeigenHallo, ich habe 1933 € an Handwerkerleistung, außergew. Belastung, Zeile 73. In der Hilfe bei Elster steht : Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen kann man 20 % der Aufwendungen, höchstens 1200 € angeben. Bei der Berechnung für die EKSt. erscheinen aber unter "außergew. Belast." (zumutbare Belastung) 5 % von Gesamtbetrag der Einkünfte. 20 % von 1933 € wären 386,60 €, diese Zahl taucht nirgends wo auf. Wie bitte ist das zu erhklären
Aus der Hilfe ergibt sich NICHT, dass Du 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 €, ANGEBEN darfst, sondern, dass Du eine Steuerermäßigung beantragen kannst iHv 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 €, INDEM Du in Zeile 73 die vollen Aufwendungen, also 1.933, einträgst. Du minderst damit deine Steuer, allerdings auf höchstens 0 €, d.h. wenn Deine Steuer nur 247 € beträgt, zieht das Finanzamt davon nicht 387 €, sondern 247 € ab.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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AW: Handwerkerleistungen
Zitat von HP Beitrag anzeigenViell. hängt das auch damit zusammen, dass meine Einkünfte Renten sind und keine Einkommen aus Erwerb. Trotzdem würde ich nur zu gerne verstehen wollen, warum außergewöhnliche (zumutbare) Belastungen in Höhe von 5 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
Wenn du wegen anderer Absetzungen keine Steuern zahlen musst, wirkt sich die Steuerermäßigung nach § 35a EStG, wie oben bereits geschrieben, nicht mehr bzw. nicht mehr vollständig aus.
Wenn du bestimmte außergewöhnliche Belastungen, wie z. B. Krankheitskosten geltend gemacht hast, wird ein zumutbarer Eigenanteil gerechnet, das können durchaus 5% des Gesamtbetrags deiner Einkünfte sein.
Dieser Eigenanteil gilt jedoch nicht bei Handwerkerleistungen, dafür gelten hier Höchstbeträge!
Wenn andere erwachsene Personen in deinem Haushalt leben (siehe Zeile 74 ff Hauptvordruck) werden diese Höchstbeträge aufgeteilt. Das sollte sich aber bei den von dir genannten Zahlen noch nicht auswirken.
Was steht denn statt der 387 € Ermäßigung für Handwerkerleistungen in deiner Vorausberechnung?Freundliche Grüße
Charlie24
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AW: Handwerkerleistungen
Es steht weder die kpl. Handwerkerleistung von 1933 €, noch 387 € in der Berechnung. Dann gibt es in Elster ja noch die Druckvorschau der Steuererklärung, dort steht unter Außergew. Belastung für die Handwerkerleistung 1933 € und Krankheitskosten., diese wiederum stehen in der Berechnung drin, nach § 33 EStG und eben die 5 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte, aber keine 1933 € und keine 378 €.
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AW: Handwerkerleistungen
Hallo,
prüfe bitte nochmal explizit, wo du den Betrag eingetragen hast (ich vermute - nein, ich wette drauf - eine falsche Zeile).
Die haushaltsnahen Dienstleistungen gehören jedenfalls niemals zu den außergewöhnlichen Belastungen.
StefanZuletzt geändert von reckoner; 24.04.2017, 22:52.Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Handwerkerleistungen
Hauptvordruck Seite 3, Außergew. Belastungen, Zeile 73
- - - Aktualisiert - - -
Ich muß mich korrigieren, auf Seite 3 steht ganz oben "Außergew. Belastungen", ebenfalls auf Seite 3 steht dann weiter unten als Überschrift "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse usw.", es bleibt aber trotzdem Zeile 73
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AW: Handwerkerleistungen
wurde denn auch in dieser Zeile die 1933€ eingetragen, also bei mir wird gerechnet wie es soll.
Ebenso wie @Charlie24 es auch schon ausführte, 387€ werden als Abzug anerkannt.
Und nur die 387€ werden in der Berechnung ausgewiesen, nirgendwo die 1933€.Zuletzt geändert von Basteltyp; 24.04.2017, 23:34.Gruß, Basteltyp
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