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    Handwerkerleistungen

    Hallo, ich habe 1933 € an Handwerkerleistung, außergew. Belastung, Zeile 73. In der Hilfe bei Elster steht : Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen kann man 20 % der Aufwendungen, höchstens 1200 € angeben. Bei der Berechnung für die EKSt. erscheinen aber unter "außergew. Belast." (zumutbare Belastung) 5 % von Gesamtbetrag der Einkünfte. 20 % von 1933 € wären 386,60 €, diese Zahl taucht nirgends wo auf. Wie bitte ist das zu erhklären

    #2
    AW: Handwerkerleistungen

    Du hast vielleicht doch die falsche Zeile für den Eintrag erwischt!

    Handwerkerleistungen (Arbeitskosten ohne Materialaufwand!) sind in Zeile 73 des Hauptvordrucks und nicht bei außergewöhnliche Belastungen einzutragen.

    Die 387 € erscheinen in der vorletzten Zeile der Berechnung der Einkommensteuer!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 24.04.2017, 16:18. Grund: Ergänzt!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Handwerkerleistungen

      In Zeile 73 habe ich auch eingetragen, "Außergew. Belastung" steht ganz oben als Überschrift, Hauptvordruck Seite 3

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        #4
        AW: Handwerkerleistungen

        So sieht die Berechnung bei mir aus:

        Berechnung der Einkommensteuer
        zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . . . XX.960 . . . . . . . . . . . . . . X.X88
        tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . X.X88
        Ermäßigung für Handwerkerleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 387 . . . -387
        festzusetzende Einkommensteuer
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          AW: Handwerkerleistungen

          So steht das bei mir nicht.

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            #6
            AW: Handwerkerleistungen

            Zitat von HP Beitrag anzeigen
            So steht das bei mir nicht.
            Verwendest du die aktuelle Version von ElsterFormular? 18.2.1 ist aktuell!

            Wenn nicht, dann musst du updaten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Handwerkerleistungen

              18.2.1 habe ich auch.

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                #8
                AW: Handwerkerleistungen

                Hallo,

                wenn ich die gesamten 1933€ eingebe, erscheinen 387€ als Abzug.
                EF rechnet selbst den abzugsfähigen Betrag.
                Gruß, Basteltyp

                ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
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                  #9
                  AW: Handwerkerleistungen

                  Zitat von HP Beitrag anzeigen
                  Hallo, ich habe 1933 € an Handwerkerleistung, außergew. Belastung, Zeile 73. In der Hilfe bei Elster steht : Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen kann man 20 % der Aufwendungen, höchstens 1200 € angeben. Bei der Berechnung für die EKSt. erscheinen aber unter "außergew. Belast." (zumutbare Belastung) 5 % von Gesamtbetrag der Einkünfte. 20 % von 1933 € wären 386,60 €, diese Zahl taucht nirgends wo auf. Wie bitte ist das zu erhklären
                  Vielleicht hilft das:

                  Aus der Hilfe ergibt sich NICHT, dass Du 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 €, ANGEBEN darfst, sondern, dass Du eine Steuerermäßigung beantragen kannst iHv 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 €, INDEM Du in Zeile 73 die vollen Aufwendungen, also 1.933, einträgst. Du minderst damit deine Steuer, allerdings auf höchstens 0 €, d.h. wenn Deine Steuer nur 247 € beträgt, zieht das Finanzamt davon nicht 387 €, sondern 247 € ab.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Handwerkerleistungen

                    Viell. hängt das auch damit zusammen, dass meine Einkünfte Renten sind und keine Einkommen aus Erwerb. Trotzdem würde ich nur zu gerne verstehen wollen, warum außergewöhnliche (zumutbare) Belastungen in Höhe von 5 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.

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                      #11
                      AW: Handwerkerleistungen

                      Zitat von HP Beitrag anzeigen
                      Viell. hängt das auch damit zusammen, dass meine Einkünfte Renten sind und keine Einkommen aus Erwerb. Trotzdem würde ich nur zu gerne verstehen wollen, warum außergewöhnliche (zumutbare) Belastungen in Höhe von 5 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
                      Ich bin auch Rentner, das ist also sicher nicht das Problem!

                      Wenn du wegen anderer Absetzungen keine Steuern zahlen musst, wirkt sich die Steuerermäßigung nach § 35a EStG, wie oben bereits geschrieben, nicht mehr bzw. nicht mehr vollständig aus.

                      Wenn du bestimmte außergewöhnliche Belastungen, wie z. B. Krankheitskosten geltend gemacht hast, wird ein zumutbarer Eigenanteil gerechnet, das können durchaus 5% des Gesamtbetrags deiner Einkünfte sein.

                      Dieser Eigenanteil gilt jedoch nicht bei Handwerkerleistungen, dafür gelten hier Höchstbeträge!


                      Wenn andere erwachsene Personen in deinem Haushalt leben (siehe Zeile 74 ff Hauptvordruck) werden diese Höchstbeträge aufgeteilt. Das sollte sich aber bei den von dir genannten Zahlen noch nicht auswirken.

                      Was steht denn statt der 387 € Ermäßigung für Handwerkerleistungen in deiner Vorausberechnung?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Handwerkerleistungen

                        Es steht weder die kpl. Handwerkerleistung von 1933 €, noch 387 € in der Berechnung. Dann gibt es in Elster ja noch die Druckvorschau der Steuererklärung, dort steht unter Außergew. Belastung für die Handwerkerleistung 1933 € und Krankheitskosten., diese wiederum stehen in der Berechnung drin, nach § 33 EStG und eben die 5 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte, aber keine 1933 € und keine 378 €.

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                          #13
                          AW: Handwerkerleistungen

                          Hallo,

                          prüfe bitte nochmal explizit, wo du den Betrag eingetragen hast (ich vermute - nein, ich wette drauf - eine falsche Zeile).

                          Die haushaltsnahen Dienstleistungen gehören jedenfalls niemals zu den außergewöhnlichen Belastungen.

                          Stefan
                          Zuletzt geändert von reckoner; 24.04.2017, 22:52.
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            AW: Handwerkerleistungen

                            Hauptvordruck Seite 3, Außergew. Belastungen, Zeile 73

                            - - - Aktualisiert - - -

                            Ich muß mich korrigieren, auf Seite 3 steht ganz oben "Außergew. Belastungen", ebenfalls auf Seite 3 steht dann weiter unten als Überschrift "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse usw.", es bleibt aber trotzdem Zeile 73

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                              #15
                              AW: Handwerkerleistungen

                              wurde denn auch in dieser Zeile die 1933€ eingetragen, also bei mir wird gerechnet wie es soll.
                              Ebenso wie @Charlie24 es auch schon ausführte, 387€ werden als Abzug anerkannt.

                              Und nur die 387€ werden in der Berechnung ausgewiesen, nirgendwo die 1933€.
                              Zuletzt geändert von Basteltyp; 24.04.2017, 23:34.
                              Gruß, Basteltyp

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