Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Nun habe ich mir mal das Vorjahr angesehen, 927 € Handwerkerleistungen, eingetragen Zeile 73. Bei der Berechnung steht : Berechnung der EKSt. ...Ermäßigung für Handwerkerleistung minus 186 €. Übernommen aus dem Vorjahr habe ich lediglich die Summe verändert, ich verstehe nichts mehr
- - - Aktualisiert - - -
In Zeile 61 - 70 stehen die Krankheitskosten Zeile 67
wurde nach Veränderung des Eintrags Enter gedrückt?
Manchmal sind Einträge aus dem Vorjahr blass oder ausgegraut dargestellt.
Die werden dann nicht beachtet.
Nur so eine Idee.....
Gruß, Basteltyp
***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***
bei mir ist das so noch nie vorgekommen (auch für 2016 mit Datenübernahme und Einträgen in dieser Zeile 73 nicht); daher hatte ich mich auch zu einer Wette hinreißen lassen.
Ich befürchte jetzt, dass die Datenübernahme - mal wieder - einen Bug hat.
Würde es viel Arbeit machen, die Erklärung komplett neu anzulegen? (du müsstest nur jedes Formular und jeden Eintrag abschreiben - die falsche Erklärung kannst du dabei ja offen halten) - dazu würde ich nämlich jetzt raten, manchmal ist das sinnvoller als ewig nach dem Grund zu suchen.
Und am Besten mit dem Hauptvordruck alleine anfangen und dann schon mal testweise eine Berechnung starten.
>>>Manchmal sind Einträge aus dem Vorjahr blass oder ausgegraut dargestellt.
Stimmt, daran hatte ich jetzt auch nicht gedacht, dieses Missverständnis gab es schon öfter hier im Forum.
Trotzdem dürfte der Betrag dann nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen wandern. ???
Ich schreibe noch einmal alles Punkt für Punkt auf. Aus dem Vorjahre übernommen, aus Hauptvordruck Seite 3, Zeile 73 Handwerkerleistungen, Vorjahr 927 €, davon 20 % = 186 €< Ermäßigung bei der Berechnung der EKSt. Dieses Jahr habe den Betrag nur überschreiben müssen, 1933 €, dieser Betrag und auch nicht 20 % davon (386,60 €) erscheinen nicht in der Berechnung wie im Vorjahr als Ermäßigung bei der Berechnung der EKSt.
In der Druckvorschau stehen aber die 1933 € in der Zeile 73 drin.
Ob nun die zumutbare Belastung (außergew. Belastung) in Höhe von 5 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte im Zusammenhang mit den Handwerkerleistungen steht, kann ich nicht erkennen.
Ob nun die zumutbare Belastung (außergew. Belastung) in Höhe von 5 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte im Zusammenhang mit den Handwerkerleistungen steht, kann ich nicht erkennen.
Das lässt sich problemlos erkennen, diese Berechnung steht nämlich vor dem Abschnitt: Berechnung der Einkommensteuer
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Die Ermäßigung für Handwerkerleistungen fehlt bei mir
Wenn die tarifliche Einkommensteuer bei dir 0 € betragen würde, wäre es ganz normal, wenn sie fehlen würde.
Die Tarifermäßigung kommt nur und maximal in dem Umfang zur Anwendung, in dem eine tarifliche Einkommensteuer ausgewiesen wird.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
>>>Nun ist es endlich geklärt, danke Charlie, es stimmt 0 € tarifl. EKSt.
Das hatte Picard777 aber in #9 auch schon gesagt (die §35a-Ermäßigung kann nicht höher sein als die Steuer, im Extremfall also auch Null).
Ich bin mir nicht sicher, aber eigentlich müsste trotzdem etwas dazu in den Erläuterungen stehen, etwa "Handwerkerkosten wirken sich nicht aus weil ...". So kenne ich das jedenfalls von einigen anderen Dingen.
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
... aber eigentlich müsste trotzdem etwas dazu in den Erläuterungen stehen, etwa "Handwerkerkosten wirken sich nicht aus weil ...".
Im zukünftigen Steuerbescheid kann dazu schon etwas stehen, in der Vorausberechnung von ElsterFormular wird das aber nicht erläutert.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar