Moin zusammen,
als Arbeitnehmer kann man in der Anlage N eine Kontoführungspauschale von 16,- € eintragen.
In der Anlage R für Rentner finde ich keine solche Möglichkeit.
Meine Frage:
Ist es möglich und statthaft, in der Anlage R diese Kontoführungspauschale als Werbungskosten (zu Zeile 5 und 15) geltend zu machen? Oder ist diese in der dort gewährten Pauschale von 102,- € bereits enthalten?
Oder kann oder muss ich die Kontoführungsgebühren an anderer Stelle im Elsterformular geltend machen?
Über eine kleine Hilfestellung würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße - rollo-20
als Arbeitnehmer kann man in der Anlage N eine Kontoführungspauschale von 16,- € eintragen.
In der Anlage R für Rentner finde ich keine solche Möglichkeit.
Meine Frage:
Ist es möglich und statthaft, in der Anlage R diese Kontoführungspauschale als Werbungskosten (zu Zeile 5 und 15) geltend zu machen? Oder ist diese in der dort gewährten Pauschale von 102,- € bereits enthalten?
Oder kann oder muss ich die Kontoführungsgebühren an anderer Stelle im Elsterformular geltend machen?
Über eine kleine Hilfestellung würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße - rollo-20
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