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Kontoführungsgebühren in Anlage R für Rentner

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    Kontoführungsgebühren in Anlage R für Rentner

    Moin zusammen,

    als Arbeitnehmer kann man in der Anlage N eine Kontoführungspauschale von 16,- € eintragen.
    In der Anlage R für Rentner finde ich keine solche Möglichkeit.

    Meine Frage:

    Ist es möglich und statthaft, in der Anlage R diese Kontoführungspauschale als Werbungskosten (zu Zeile 5 und 15) geltend zu machen? Oder ist diese in der dort gewährten Pauschale von 102,- € bereits enthalten?
    Oder kann oder muss ich die Kontoführungsgebühren an anderer Stelle im Elsterformular geltend machen?

    Über eine kleine Hilfestellung würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße - rollo-20

    #2
    AW: Kontoführungsgebühren in Anlage R für Rentner

    Oder ist diese in der dort gewährten Pauschale von 102,- € bereits enthalten?
    Genauso ist es!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Kontoführungsgebühren in Anlage R für Rentner

      Moin @charlie24,

      hatte ich mir schon gedacht, wollte nur sicher gehen.
      Vielen Dank für die erneute prompte Hilfe.

      Schönen Abend und viele Grüße
      rollo-20

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        #4
        AW: Kontoführungsgebühren in Anlage R für Rentner

        Werbungskosten für die Rente kannst du natürlich geltend machen, macht aber nur Sinn, wenn du jährlich über die 102 € Werbungskostenpauschale nach § 9a EStG kommst.

        Das ist aber nach meiner Erfahrung eher sehr selten der Fall.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Kontoführungsgebühren in Anlage R für Rentner

          Wenn sowieso mehr als 102 € Werbungskosten anfallen, können ja die 16 € Kontoführungsgebühr auch noch mit angegeben werden.

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            #6
            AW: Kontoführungsgebühren in Anlage R für Rentner

            Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
            Wenn sowieso mehr als 102 € Werbungskosten anfallen, können ja die 16 € Kontoführungsgebühr auch noch mit angegeben werden.
            Leider ist es bei mir so, wie @Charlie24 es schon sagte. Über die Pauschale werde ich nie rüberkommen.

            Trotzdem vielen Dank auch für Deinen Tipp, @XaverWdg

            Viele Grüße - rollo20

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