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AfA einer Eigentumswohnung

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    AfA einer Eigentumswohnung

    Hallo!

    Eigentlich kein so ungewöhnlicher Fall dachet ich, aber finde leider keine Antwort im Netz:

    Anlage V Zeile 33: Welchen Prozentwert nehme ich bei der Absetzung der Abnutzung, denn das Haus mit mehreren Eigentumswohnungen aus dem Jahre 1914 ist, doch die Eigentumswohnung ist eine ausgebaute Dachgeschosswohnung fertiggestellt in den 90er Jahren. Welche Jahreszahl gilt hier für den Prozentwert (https://www.steuertipps.de/lexikon/e/eigentumswohnung)

    Vielen Dank!

    #2
    AW: AfA einer Eigentumswohnung

    Das ist ja jetzt wirklich keine Frage zu ElsterFormular!

    Aus Deinem Link:

    Bei vermieteten Eigentumswohnungen gelten die gleichen Abschreibungsgrundsätze wie bei Gebäuden ... hängt vom Baujahr des Gebäudes ab

    Kommentar


      #3
      AW: AfA einer Eigentumswohnung

      Hier der relevante Auszug aus dem EStG:
      "bei Gebäuden, soweit sie die Voraussetzungen der Nummer 1 nicht erfüllen und die a)
      nach dem 31. Dezember 1924 fertiggestellt worden sind, jährlich 2 Prozent,"
      Im Gesetz ist von Fertigstellung die Rede.

      - - - Aktualisiert - - -

      Der Link ist also in der Hinsicht mit Vorsicht zu genießen.
      Denn weiter unten in dem Link wird dann richtig aus dem Gesetz zitiert.

      Kommentar

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