Hallo!
Eigentlich kein so ungewöhnlicher Fall dachet ich, aber finde leider keine Antwort im Netz:
Anlage V Zeile 33: Welchen Prozentwert nehme ich bei der Absetzung der Abnutzung, denn das Haus mit mehreren Eigentumswohnungen aus dem Jahre 1914 ist, doch die Eigentumswohnung ist eine ausgebaute Dachgeschosswohnung fertiggestellt in den 90er Jahren. Welche Jahreszahl gilt hier für den Prozentwert (https://www.steuertipps.de/lexikon/e/eigentumswohnung)
Vielen Dank!
Eigentlich kein so ungewöhnlicher Fall dachet ich, aber finde leider keine Antwort im Netz:
Anlage V Zeile 33: Welchen Prozentwert nehme ich bei der Absetzung der Abnutzung, denn das Haus mit mehreren Eigentumswohnungen aus dem Jahre 1914 ist, doch die Eigentumswohnung ist eine ausgebaute Dachgeschosswohnung fertiggestellt in den 90er Jahren. Welche Jahreszahl gilt hier für den Prozentwert (https://www.steuertipps.de/lexikon/e/eigentumswohnung)
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