Hallo Zusammen,
hier herrscht gerade große Verwirrung, macht das Finanzamt auch einfach mal willkürlich schräge "Fehler"?
Im Frühjahr 2015 haben wir den Bescheid für 2014 erhalten (in dem Jahr hatten wir geheiratet und haben entsprechend eine nette Erstattung erhalten). Heute kam völlig unerwartet ein geänderter Bescheid für 2014 (inzwischen ein anderes Finanzamt am neuen Wohnort, falls relevant).
Mein Mann war das ganze Jahr 2014 berufstätig, ich war bis April im Bachelorstudium (und im März und April stundenweise angestellt). Da ich das Studium 2013 für eine Vollzeitbeschäftigung temporär unterbrochen hatte, habe ich ab April ALG I erhalten. Für sechs Monate, dann habe ich mein Masterstudium begonnen.
Im alten Bescheid wurden entsprechend für mich (beide Studiengänge ganz gewöhnlich universitär ohne Vergütung o.ä.) sowohl Fahrtkosten fürs' Erststudium als auch Fahrtkosten zur Arbeitsstätte (März-April) und dann Fortbildungskosten (Masterstudium) anerkannt.
Heute kam also der Änderungsbescheid, in welchem die Fortbildungskosten fürs' Masterstudium (insg. 1469 Euro, da ich in 124 Kilometer pro Strecke gependelt bin und weitere Studienkosten) auf Null gesetzt wurden und in der Erläuterung steht "Laut Mitteilung wurden die Fortbildungskosten in voller Höhe vom Arbeitgeber erstattet" und wir sollen 500 Euro zurückzahlen!
Nun frage ich mich natürlich, welcher "Arbeitgeber" das sein soll? Ich hatte keinen Arbeitgeber (wobei die Uni im Master wohl als jener betrachtet wird?) und mir wurde natürlich auch von niemandem irgendwas erstattet. Da es sich lediglich um die Fortbildungskosten handelt, kann damit ja nur das Masterstudium gemeint sein?
Könnte eine schlichte Verwechslung vorliegen?
Wie gehen wir nun am sinnvollsten vor? Montag erst einmal beim Finanzamt anrufen oder direkt Einspruch einlegen?
Danke & schönes Wochenende!
Libertinesse
hier herrscht gerade große Verwirrung, macht das Finanzamt auch einfach mal willkürlich schräge "Fehler"?
Im Frühjahr 2015 haben wir den Bescheid für 2014 erhalten (in dem Jahr hatten wir geheiratet und haben entsprechend eine nette Erstattung erhalten). Heute kam völlig unerwartet ein geänderter Bescheid für 2014 (inzwischen ein anderes Finanzamt am neuen Wohnort, falls relevant).
Mein Mann war das ganze Jahr 2014 berufstätig, ich war bis April im Bachelorstudium (und im März und April stundenweise angestellt). Da ich das Studium 2013 für eine Vollzeitbeschäftigung temporär unterbrochen hatte, habe ich ab April ALG I erhalten. Für sechs Monate, dann habe ich mein Masterstudium begonnen.
Im alten Bescheid wurden entsprechend für mich (beide Studiengänge ganz gewöhnlich universitär ohne Vergütung o.ä.) sowohl Fahrtkosten fürs' Erststudium als auch Fahrtkosten zur Arbeitsstätte (März-April) und dann Fortbildungskosten (Masterstudium) anerkannt.
Heute kam also der Änderungsbescheid, in welchem die Fortbildungskosten fürs' Masterstudium (insg. 1469 Euro, da ich in 124 Kilometer pro Strecke gependelt bin und weitere Studienkosten) auf Null gesetzt wurden und in der Erläuterung steht "Laut Mitteilung wurden die Fortbildungskosten in voller Höhe vom Arbeitgeber erstattet" und wir sollen 500 Euro zurückzahlen!
Nun frage ich mich natürlich, welcher "Arbeitgeber" das sein soll? Ich hatte keinen Arbeitgeber (wobei die Uni im Master wohl als jener betrachtet wird?) und mir wurde natürlich auch von niemandem irgendwas erstattet. Da es sich lediglich um die Fortbildungskosten handelt, kann damit ja nur das Masterstudium gemeint sein?
Könnte eine schlichte Verwechslung vorliegen?
Wie gehen wir nun am sinnvollsten vor? Montag erst einmal beim Finanzamt anrufen oder direkt Einspruch einlegen?
Danke & schönes Wochenende!
Libertinesse
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